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EU ermittelt gegen Shein

18.02.2026 Brüssel verschärft den Druck auf den chinesischen Online-Shop: Die EU-Kommission eröffnet ein förmliches Verfahren gegen Shein nach dem Digital Services Act.

 (Bild: Shein)
Bild: Shein
Die Europäische Kommission   hat ein förmliches Verfahren gegen Shein   nach dem Digital Services Act   eröffnet, um unter anderem mögliche Verstöße durch süchtig machende Design-Elemente, intransparente Empfehlungssysteme sowie den Verkauf illegaler Produkte zu prüfen.

Illegale Produkte

Im Zentrum der Untersuchung steht unter anderem, ob Shein ausreichend Maßnahmen implementiert hat, um den Verkauf illegaler Produkte in der Europäischen Union zu unterbinden. Dazu zählen Inhalte, die als Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern eingestuft werden könnten, etwa kindlich anmutende Sexpuppen.

Designmechanismen

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf den Designstrukturen der Plattform. Die Kommission untersucht Risiken, die mit potenziell süchtig machenden Funktionen verbunden sind. Dazu gehören etwa Punktesysteme oder Belohnungen für Interaktionen, die das Engagement steigern sollen. Solche Mechanismen könnten sich negativ auf das Wohlbefinden von NutzerInnen auswirken und Fragen des Verbraucherschutzes berühren.

Empfehlungssysteme

Auch die Transparenz der von Shein eingesetzten Empfehlungssysteme steht auf dem Prüfstand. Nach den Vorgaben des Digital Services Act muss das Unternehmen die zentralen Parameter offenlegen, nach denen Inhalte und Produkte ausgespielt werden. Zudem sind Anbieter verpflichtet, mindestens eine leicht zugängliche Option bereitzustellen, die nicht auf Profiling basiert.

Die Kommission kündigt eine vertiefte Untersuchung mit hoher Priorität an. Die Einleitung des Verfahrens greift dem Ausgang nicht vor.

Eine feste Frist für den Abschluss des Verfahrens sieht der Digital Services Act nicht vor. Dauer und Verlauf hängen unter anderem von der Komplexität des Falls sowie der Kooperationsbereitschaft des Unternehmens ab.
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