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Analyse: Was der Brexit für die Interaktivbranche bedeutet
31.01.2020 Der Brexit ändert zunächst rein formell nichts, aber an nun tickt die Uhr: Für die Digitalbranche läuft ab heute ein Countdown an - und vor seinem Ende müssen wichtige Probleme beseitigt und essentielle Fragen beantwortet werden.
Während dieser Übergangsfrist hat Großbritannien weiterhin den Status eines EU-Mitgliedstaates, das aktuelle Regelwerk der EU gilt weiterhin und keine Zölle und Steuern fallen an. Damit ändert sich ab morgen nicht direkt etwas für den deutschen E-Commerce. Jedoch: "Wichtig wird nun die Entwicklungen zu beobachten. Ausschlaggebend für die Zukunft des europäischen E-Commerces wird sein, wie Großbritannien und die EU ihre zukünftige Beziehung regeln werden. Sollte es wider Erwarten zu keinem Abkommen können, könnte sich die Situation ändern." Im schlimmsten Fall könnte Großbritannien datenschutzrechtlich als Drittstaat eingestuft werden, so Aricatt. Dann können "Handelshemmnisse aufgrund von Zöllen, Registrierungspflichten oder ähnlichem den jeweils anderen Markt unattraktiv machen und die Sicherheiten der Verbraucher erschüttert werden." Was bedeutet all dies nun konkret? Die wichtigsten Antworten.
Bin ich betroffen?
Weil der europäische Binnenmarkt eine einmalige Chance für Menschen und Unternehmen ist, sind die Folgen eines Brexit in jedem Fall hart - selbst wenn in letzter Minute noch eine Einigung ausgehandelt wird. Betroffen sind alle diejenigen,- die Waren nach Großbritannien exportieren
- die Waren aus Großbritannien importieren
- die eine Niederlassung in Großbritannien besitzen oder deren Muttergesellschaft dort ansässig ist
- die Waren oder Teile von Waren in Großbritannien fertigen
- die Lieferanten haben, die in Großbritannien fertigen
- die in Großbritannien oder europaweit (Online-)Dienstleistungen anbieten
- die in Großbritannien Daten europäischer Bürger verarbeiten oder außerhalb von Großbritannien Daten ihrer Bürger verarbeiten
- die Mitarbeiter haben, die in Großbritannien arbeiten
Was bedeutet der Brexit für den Onlinehandel?
Als größter ECommerce-Markt Europas birgt Großbritannien für Händler beträchtliche Chancen in Bezug auf Kunden und Umsätze. Entsprechend groß ist der mögliche Schaden. Insbesondere kleine und mittelständische Onlinehändler könnten unter höheren Versandkosten und bürokratischen Hürden, wie mögliche Wiedereinführung von Zöllen und der Einfuhrumsatzsteuer, leiden. Nach einer Brexit-Studie der Unternehmensberatung Deloitte rechnet mehr als die Hälfte der europäischen Unternehmen im Falle eines Hard Brexit mit hohen oder sehr hohen Schäden für das eigene Geschäft.Unternehmen mit Großbritannien-Geschäft sollten nach Ansicht des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) nicht darauf hoffen, dass der EU-Austritt der Briten durch weitreichende Freihandelsabkommen abgefedert werden könnte. "Der Aufprall wird kommen", sagte DIHK-Außenwirtschaftschef Volker Treier . Unternehmen sollten "möglichst schnell Notfallpläne für ihr Geschäft mit Großbritannien entwickeln."
Szenarien-Analyse: Was passiert besten- und schlimmstenfalls?
Bestenfalls: Der Best Case ist, dass die EU mit Großbritannien ein umfangreiches Freihandelsabkommen schließt. Bei entsprechender Vertragsgestaltung könnte der Onlinehandel zunächst fast unverändert weitergeführt werden. Digitalunternehmen mit Sitz in Deutschland können auf jeden Fall auch weiterhin nach Großbritannien verkaufen und deutsches Recht zur Anwendung bringen, wenn in den AGB eine entsprechende Rechtswahl vereinbart wurde. Die Klausel "Es gilt deutsches Recht" reicht allerdings nicht aus. Es müsste darüber hinaus ein Hinweis auf das sogenannte Günstigkeitsprinzip erfolgen. Das bedeutet, bei Verbrauchern gilt die vereinbarte Rechtswahl nur, soweit nicht die Verbraucherschutzvorschriften am Sitz des Verbrauchers günstiger sind.Schlimmstenfalls: Im Worst Case entfallen zum Stichtag 29. März 2019 auf einen Schlag sämtliche Privilegien des europäischen Binnenmarkts. In diesem Fall würden auf alle Einkäufe eines deutschen Verbrauchers bei einem britischen Onlineshop mit einem Wert (Warenwert zzgl. Versandkosten) über 22 Euro die deutsche Einfuhrumsatzsteuer von 19 Prozent aufgeschlagen. Ab einem Wert von über 150 Euro müsste sowohl Einfuhrumsatzsteuer als auch Zoll abgeführt werden. Umgekehrt wären ähnliche Regelungen zu erwarten. Kurz gesagt: In UK-Shops einzukaufen würde völlig unattraktiv, ebenso wie der Import von Waren aus Großbritannien. Es wäre sogar möglich, dass einige Produkte gar nicht mehr in der EU in Verkehr gebracht werden dürfen, weil sie zum Beispiel bestimmte Kennzeichnungen (etwa die CE-Kennzeichnung) nicht aufweisen.
Der Verkauf von Waren nach Großbritannien würde ebenfalls unattraktiv - zum einen wegen der Zölle, zum anderen wegen fallender Wechselkurse und der damit verbundenen signifikanten Abwertung des britischen Pfund gegenüber dem Euro.
Was ist mit Datenaustausch?
Das Datenschutz-Problem lässt sich gut beschreiben mit den Worten des Landesbeauftragten für den Datenschutz Rheinland-Pfalz, Professor Dieter Kugelmann: "Brexit: Drittland über Nacht". Was bedeutet das?Ein Drittland ist ein Land außerhalb der EU, in das erst personenbezogene Daten übermittelt werden dürfen, wenn ein angemessenes Datenschutzniveau sichergestellt ist. An dieser Stelle sei auf die Datenübertragungen in die USA verwiesen. Die USA sind ein Drittland, dessen Datenschutzniveau durch Umsetzung des Privacy Shield Abkommens gewährleistet ist. Im Gegensatz dazu ist UK nach dem Brexit erst einmal ein Drittstaat ohne ein solches Datenschutz-Abkommen. Der Digitalverband Bitkom bemerkt dazu, dass die Europäische Kommission nun schnellstmöglich einen Beschluss erarbeiten muss, der künftig den rechtssicheren und freien Datenverkehr zwischen Deutschland/EU und Großbritannien garantiert: Wichtig ist in der Übergangsphase auch eine rechtzeitige Information seitens der Kommission darüber, ob und - wenn ja - wann der Beschluss vorliegen wird. Nur dann können Unternehmen ihre Kommunikation noch rechtzeitig auf andere Grundlagen stützen."
Gibt es 2021 einen harten Brexit, wird Großbritannien also zum Drittland aus Datenschutzsicht. Dann sollten Unternehmen in der EU, die eine Datenverarbeitung in Großbritannien planen oder bereits durchführen, einige Maßnahmen treffen:
- Geeignete Garantien zum Schutz personenbezogener Daten bei der Übermittlung in ein Drittland schaffen
- Im Informationsblatt zur Datenverarbeitung und in der Datenschutzerklärung der Website über die Datenübermittlung in ein Drittland informieren
- Betroffene Person im Rahmen einer Auskunft nach DSGVO auch über die Datenübermittlung in Drittländer informieren
- Im Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten die Datenübermittlungen in Drittländer aufführen und dokumentieren
- Datenschutz-Folgenabschätzungen durchführen oder überprüfen, soweit es um die Datenübermittlung in das UK als Drittland geht
Wo finde ich mehr Informationen?
iBusiness hat eine Reihe tiefgehender exklusiver Analysen veröffentlicht, die die hier angesprochenen Fragen ausführlich beantworten:| Titel der Analyse und Link | Inhalt der Analyse |
|---|---|
| Wie sich Digitalunternehmen auf den harten Brexit vorbereiten müssen | Wie sich deutsche Digitalverantwortliche auf die Änderungen im Datenschutz durch den Brexit vorbereiten müssen. Und warum es wichtig ist, was einen Datentransfer in die USA von einem Transfer nach UK unterscheidet. |
| DSGVO, Level 2: Wo sich der Brexit-Digitalverantwortliche beim Datenschutz Sorgen machen sollte | Nur für einen Teil der Interaktiv- und ECommerce-Branche hat der Brexit 2021 Auswirkungen. Diese werden aber zum Teil heftig, wie unsere Branchenumfrage zeigt. |
| Brexit-Umfrage: Das kommt auf die Digitalbranche zu | Sieben Antworten darauf, was Entscheider in Digitalunternehmen und Onlinehändler bis Ende 2020 unbedingt tun müssen. |
