Verbraucherrechterichtlinie: Online-Händler beklagen enormen Mehraufwand
16.06.2015 Ziel der vor einem Jahr in Kraft getretenen Verbraucherrechterichtlinie war, die Handelsgeschäfte zwischen Verbraucher und Unternehmen zu erleichtern; über die Ländergrenzen hinweg. Nun wird jedoch deutlich: Statt Vorteilen brachte die Richtlichline für Online-Händler enormen Aufwand mit sich.
Wahrscheinlich ein Grund, weshalb Händler Rücksendekosten nun verstärkt auf den Kunden abwälzen: Waren es in der Händlerbund Studie 2014 noch drei Viertel der Händler, die die Angabe machten, die Retourenkosten auf ihre Kunden umzulegen, gaben 2015 vier von fünf Händlern an, dies zu tun. Auch die Zustimmung zur Einführung der einheitlichen Widerrufsfrist von 14 Tagen wurde noch einmal bekräftigt: Der Wert der Zustimmung liegt nun bei 95 Prozent. 38 Prozent der Händler gaben sogar an, dass sie ihren Kunden eine längere Frist anbieten - im Vergleich zum Vorjahr hat sich der Wert damit fast verdreifacht.
Umsätze entwickeln sich besser als 2014 erwartet
Während 2014 nur 13 Prozent der Händler mit höheren Umsätzen durch die Verbraucherrechterichtlinie rechneten, gaben n der aktuellen Studie immerhin 28 Prozent an, dass sich ihre Umsätze durch die Richtlinie erhöht haben. Auch sehen rund zwei Drittel der Befragten (63 Prozent) Vorteile in den einheitlichen Regelungen der Verbraucherrechterichtlinie. Das Ziel, den grenzüberschreitenden Handel zu fördern, wurde noch nicht erreicht: Nur jeder Fünfte (21 Prozent) fühlt sich in der Studie zum grenzüberschreitenden Handel ermutigt.Der Händlerbund befragte hierzu in einer Studie 184 Online-Händler.