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Social Media: Google-Plus-Seiten brauchen ein Impressum

15.05.2013 Das Berliner Landgericht (Az. 16 O 154/12) hat eine einstweilige Verfügung gegen einen Unternehmer erlassen, der auf seiner Unternehmensseite im sozialen Netzwerk Google plus   keine beziehungsweise keine vollständigen Angaben zur Anbieterkennung bereitgestellt hatte. Das heißt, wie bereits von Facebook   bekannt, dass jede geschäftlich genutzte Social-Media-Seite eine eigene Anbieterkennung erfordert.

Bei dieser einstweiligen Verfügung handelt es sich um eine der ersten Entscheidungen im Zusammenhang mit Google plus. "Auch wenn es sich hierbei nur um die Entscheidung eines Gerichtes handelt - der Beschluss lässt eine gewisse Tendenz für weitere Rechtsprechung erkennen, wenn man nicht zuletzt auch die bereits gesprochenen Urteile zur Frage Facebook & Impressumspflicht betrachtet", schreibt Florian Skupin von E-recht 24  .
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