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BGH urteilt über Markenverletzung in Google Adwords

22.01.2009 Aktuell schwelt in Deutschland der Streit um Markenrechtsverletzungen durch die Verwendung geschützter Keywords bei Google AdWords. Vor wenigen Minuten hat der Bundesgerichtshof in drei Fällen eine Entscheidung getroffen. Kommt es zu einer Lex Google? Die Tendenz ist eindeutig:

 (Bild: Microsoft)
Bild: Microsoft
In drei heute verkündeten Entscheidungen hat sich der für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs   mit der kennzeichenrechtlichen Beurteilung der Verwendung fremder Keywords im Rahmen der von Google AdWord-Anzeigen   befasst. In zwei vorliegenden Fällen hat der Bundesgerichtshof Ansprüche der Markeninhaber abgewiesen, in der dritten Sache hat er dem (EuGH) eine Frage zur Auslegung der Markenrechtsrichtlinie vorgelegt.

Die Tendenz der BGH-Rechtsauffassung ist eindeutig: Den Ansprüchen von Unternehmen, deren Namen als Keywords von dritten genutzt werden, wurden ganz enge Grenzen gesetzt. Dennoch rechnet man am Bundesgericht mit weiteren juristischen Auseinandersetzungen vor deutschen Gerichten. "Ich kann mir nicht vorstellen, dass mit den heute getroffenen Entscheidungen sämtliche AdWord-Probleme die bei Google auftauchen können, vollständig erledigt sind", sagt BGH-Sprecher Dr. Wolfgang Eick auf iBusiness-Nachfrage.

Jetzt ist höchstrichterlich entschieden, dass Keywords als Keywords für Anzeigen verwendet werden dürfen, wenn:

  1. das Keyword im Sprachgebrauch zugleich im Sinne "einer beschreibenden Angabe" Verwendung findet. Im entschiedenen Fall ging es um das Keyword "pcb", das ein Namensbestandteil der geschützen und eingetragenen Marke des klagenden Leiterplattenherstellers ist. Für die Richter lag aber dennoch keine Rechtsverletzung vor, da das Kürzel 'pcb' zugleich ein englischsprachiger Terminus Technicus für Leiterplatte ist (printed circuit board) und damit für sich genommen keinen Schutz geniesst.
  2. eine Verwechselungsgefahr ausgeschlossen werden kann und keine eingetragene Marke vorliegt. Ein Unternehmen hatte für seine AdWords-Anzeigen das Keyword "Beta Layout" gebucht. Die Beta Layout GmbH, der Kläger, ist zwar damit Inhaber der Namensrechte durch Nutzung, hatte aber nicht gleichzeitig eine Marke eintragen lassen. Weil die geschützte Bezeichnung in der Anzeige selbst nicht verwendet wird, schloss der BGH aber eine Verwechslungsgefahr aus.

Eine diesem Fall ansonsten gleich gelagerte Entscheidung für die Nutzung eingetragener Marken als Keyword sieht der BGH allerdings nicht mehr in seinem Zuständigkeitsbereich, so dass bis zur endgültigen Klärung durch den BGH noch viele Monate vergehen werden.

In einer Überblicksgeschichte wird iBusiness am morgigen Freitag die juristischen und praktischen Konsequenzen aus den Entscheidungen des BGH analysieren.
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