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Urteil: Auch bei Amazon müssen Gutscheine drei Jahre gelten
18.01.2008 Der Internethändler Amazon hat heftig gekämpft und auch in der zweiten Instanz verloren: Deutschlands führender Online-Shop Amazon darf demnach Geschenkgutscheine nicht mehr nach einem Jahr verfallen lassen.
Das Oberlandesgericht München konnte Amazon ebenfalls nicht überzeugen. Die Richter sahen keinen Grund, warum die gesetzliche Frist von drei Jahren unterschritten werden könne und wies die Berufung von Amazon ab. Die Richter waren der Ansicht, dass dem Internethändler kein übermäßiger Verwaltungsaufwand entstehe, der es rechtfertigen würde, den gesamten Wert verfallen zu lassen.
Amazon äußerte sich auf Nachfrage der iBusiness-Redaktion nicht dazu, ob es gegen die Entscheidung des OLG vorgehen werde.
