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Facebook-Urteil: Impressum darf nicht unter "Info" liegen

14.01.2014 Ein neues Urteil   des Oberlandesgerichts Düsseldorf (I-20 U 75/13) erweitert die Impressumspflicht für gewerbliche Facebook-Seiten. Demnach reicht es nicht, das Impressum unter dem Button "Info" auf der Startseite des Auftritts abzulegen. Laut dem Urteil verdeutlicht diese Bezeichnung dem durchschnittlichen Nutzer nicht ausreichend, dass hierüber Anbieterinformationen abgerufen werden können.

Die erforderlichen Informationen müssten leicht auffindbar sein. Wenn das Impressum also nicht direkt auf der Startseite verlinkt sei, dann müsse es unter der Rubrik "Kontakt" abgelegt sein.
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Zu: Facebook-Urteil: Impressum darf nicht unter "Info" liegen

Und wo bitte ist die Rubrik "Kontakt" auf Facebook? Was ist denn das wieder für ein Urteil? Empfiehlt etwas, das man mangels Existenz gar nicht durchführen kann... langsam zweifelt man an den Juristen und Richtern.

Zu: Facebook-Urteil: Impressum darf nicht unter "Info" liegen

Und wo bitte ist die Rubrik "Kontakt" auf Facebook? Was ist denn das wieder für ein Urteil? Empfiehlt etwas, das man mangels Existenz gar nicht durchführen kann...

Oder meint man etwa, man müsse dies mittels eigener Facebook-App lösen? "Kleiner" Pferdefuss: die wird auf keinem Mobil-Device, inkl. iPad angezeigt. Brauchen Mobil-User kein Impressum?

Langsam zweifelt man an den Juristen und Richtern.
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