Musik-Apps: EU-Kommission wirft Apple unfairen Wettbewerb vor
03.05.2021 Die EU folgt der Beschwerde von Marktführer Spotify und wirft Apple eine Verzerrung des Wettbewerbs zum Nachteil der Musikstreaming-Konkurrenz und deren Kundschaft vor. Dem Konzern droht eine hohe Geldstrafe.
Apple habe eine dominierende Marktposition beim Vertrieb von Musikstreaming-Diensten im App Store, bestätigen die Wettbewerbshüter der EU in ihrem vorläufigen Urteil. Über den App Store agiere Apple als "ein Torwächter für Nutzer von iPhones und iPads", betont Vestager. Zugleich sei der Konzern jedoch auch Konkurrent mit seinem eigenen Dienst Apple Music. Dies benachteilige auch die Streaming-Kundschaft anderer Anbieter, von denen die meisten die Apple-Gebühren an ihre Abonnenten weiterreichen. "Indem Apple im App Store strenge Regeln aufstellt, die konkurrierende Musik-Streaming-Dienste benachteiligen, nimmt Apple den Kunden die Wahl, günstigere Musik-Streamingdienste zu nutzen und verzerrt den Wettbewerb."
Spotify umgeht die Provision, in dem der Dienst iPhone-NutzerInnen das Abonnement über eine eigene Website verkauft. Allerdings verbietet Apple seinen Rivalen, Nutzer von Apple-Geräten über die günstigeren Alternativen zu informieren - aus Sicht der EU-Kommission ein weiterer Wettbewerbsverstoß.
Apple kritisiert die Brüsseler Einschätzung und argumentiert, Spotify "wolle alle Vorteile des App Stores nutzen und meint, dafür nichts zahlen zu müssen", zitieren Medien einen Sprecher des Konzerns. Apple verweist außerdem darauf, dass Spotify seit dem Ausstieg aus In-App-Käufen 2016 mehr als 100 Millionen Abo-Kunden gewonnen habe.
Die Mitteilung der EU-Kommission ist eine Vorstufe zu einer Kartellstrafe, die bis zu zehn Prozent des relevanten Jahresumsatzes betragen kann. Die EU-Kommission untersucht außerdem Regeln im App Store für konkurrierende Apps, E-Books und Hörbücher sowie die Konditionen der Bezahlfunktion Apple Pay. Der US-Konzern hat jetzt Gelegenheit, zu der Beschwerde Stellung zu nehmen und Konzessionen einzuräumen. Erst danach fällt die Entscheidung über eine Geldbuße.