Expert Talk: "Anker oder Segel setzen? Stürmische Zeiten brauchen klaren Kurs" Video-Podcast ansehen
Die Welt befindet sich im Krisenmodus - und mit ihr viele Unternehmen. Motto: Bloß keinen Fehler machen. Klein machen. Irgendwie durchkommen. Dabei ist gerade in schwierigen Lagen aktives Handeln statt Schockstarre erforderlich, hat Stephan Probst, Geschäftsführer der Medienagentur Drive, gelernt. Im iBusiness Expert Talk erklärt er gemeinsam mit Strategist Denis Farber, was Segeln und Unternehmensführung gemein haben - und wie man ein Schiff durch schwere See steuert. Video-Podcast ansehen
Expert Talk: "Close the loop! Wie aus Produktdaten Product Experience wird" Video-Podcast ansehen
Product Experience statt simpler Beschreibungstexte: Wer mit Produktinformationen arbeitet und dabei Nutzer-Feedback und Channelsignale berücksichtigt, kann ein fortschrittliches Kundenerlebnis gestalten. Wie das genau funktioniert, erklärt Contentserv-Chef Michael Kugler im iBusiness Expert Talk. Video-Podcast ansehen

Musik-Apps: EU-Kommission wirft Apple unfairen Wettbewerb vor

03.05.2021 Die EU folgt der Beschwerde von Marktführer Spotify und wirft Apple eine Verzerrung des Wettbewerbs zum Nachteil der Musikstreaming-Konkurrenz und deren Kundschaft vor. Dem Konzern droht eine hohe Geldstrafe.

 (Bild: Jan Vasek auf Pixabay)
Bild: Jan Vasek auf Pixabay
Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager ‘Margrethe Vestager’ in Expertenprofilen nachschlagen äußerte sich am Freitag zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser zu Apples zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser Geschäftsgebaren und dem verschärften Kartellverfahren. Die europäische Wettbewerbsaufsicht reagiert damit auf die Vorwürfe des Marktführers Spotify zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser , der vor zwei Jahren eine Beschwerde eingereicht hatte. Der Streaming-Anbieter sieht sich benachteiligt, weil Apple beim gleichen Abo-Preis mehr Geld verdiene als der Wettbewerb, der im App-Store noch eine Gebühr zahlen muss. Apple behält bei Aboverkäufen in Apps, die über die eigene Bezahlplattform abgewickelt werden, 15 bis 30 Prozent der Einnahmen als Provision ein. Spotify beklagt außerdem, dass der US-Konzern Downloads von Apps auf dem iPad und iPhone nur aus dem eigenen App Store zulasse.

Apple habe eine dominierende Marktposition beim Vertrieb von Musikstreaming-Diensten im App Store, bestätigen die Wettbewerbshüter der EU in ihrem vorläufigen Urteil. Über den App Store agiere Apple als "ein Torwächter für Nutzer von iPhones und iPads", betont Vestager. Zugleich sei der Konzern jedoch auch Konkurrent mit seinem eigenen Dienst Apple Music. Dies benachteilige auch die Streaming-Kundschaft anderer Anbieter, von denen die meisten die Apple-Gebühren an ihre Abonnenten weiterreichen. "Indem Apple im App Store strenge Regeln aufstellt, die konkurrierende Musik-Streaming-Dienste benachteiligen, nimmt Apple den Kunden die Wahl, günstigere Musik-Streamingdienste zu nutzen und verzerrt den Wettbewerb."

Spotify umgeht die Provision, in dem der Dienst iPhone-NutzerInnen das Abonnement über eine eigene Website verkauft. Allerdings verbietet Apple seinen Rivalen, Nutzer von Apple-Geräten über die günstigeren Alternativen zu informieren - aus Sicht der EU-Kommission ein weiterer Wettbewerbsverstoß.

Apple kritisiert die Brüsseler Einschätzung und argumentiert, Spotify "wolle alle Vorteile des App Stores nutzen und meint, dafür nichts zahlen zu müssen", zitieren Medien zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser einen Sprecher des Konzerns. Apple verweist außerdem darauf, dass Spotify seit dem Ausstieg aus In-App-Käufen 2016 mehr als 100 Millionen Abo-Kunden gewonnen habe.

Die Mitteilung der EU-Kommission ist eine Vorstufe zu einer Kartellstrafe, die bis zu zehn Prozent des relevanten Jahresumsatzes betragen kann. Die EU-Kommission untersucht außerdem Regeln im App Store für konkurrierende Apps, E-Books und Hörbücher sowie die Konditionen der Bezahlfunktion Apple Pay. Der US-Konzern hat jetzt Gelegenheit, zu der Beschwerde Stellung zu nehmen und Konzessionen einzuräumen. Erst danach fällt die Entscheidung über eine Geldbuße.
Neuer Kommentar  Kommentare:
Schreiben Sie Ihre Meinung, Erfahrungen, Anregungen mit oder zu diesem Thema. Ihr Beitrag erscheint an dieser Stelle.
alle Veranstaltungen Webcasts zu diesem Thema:
Dienstleister-Verzeichnis Agenturen/Dienstleister zu diesem Thema: