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OLG Hamburg stärkt Rechte von Forenbetreibern
24.03.2009 Das OLG Hamburg hat in einem aktuellen Urteil die Pflichten von Foren- und Blogbetreibern korrigiert, wenn es um den Schutz des Urheberrechtes geht. Zum Vorteil für alle Blogger und Forenbetreiber.
Im vorliegenden Fall wurden die Betreiber eines Fußball-Forums wegen Mitstörerhaftung von einem anderen Webseitenbetreiber abgemahnt. In dem Fußball-Forum war ein Foto veröffentlicht worden, das von der Webseite Marions Kochbuch heruntergeladen worden war. Im ersten Verfahren hatten die Betreiber von Marions Kochbuch noch Recht bekommen.
Das OLG schloss sich der Ansicht der untergeordneten Rechtsinstanz allerdings nicht an. Warum das Fußball-Forum für die Urheberrechtsverletzung eines ihrer Mitglieder nicht in Haftung genommen werden kann, begründeten die Richter wie folgt:
- Bei den Postings in einem Forum handle es sich um fremde Informationen für die der Betreiber nach § 10 Telemediendienstgesetz nur eingeschränkt hafte.
- Das Fußball-Forum habe seine Prüfpflichten erfüllt. Ein Forenbetreiber sei nicht zur vorsorglichen Überprüfung sämtlicher Inhalte auf Rechtsverletzungen verpflichtet.
- Bei einem Bild könne ein Betreiber eines Forums noch weniger als bei einem Textbeitrag einschätzen, ob durch die Veröffentlichung Rechte Dritter verletzt würden.
- Indem der Forenbetreiber den beanstandeten Post sofort nach Bekannt werden gelöscht hatte, habe er ausreichende Anstrengungen unternommen, um weitere Rechtsverletrzungen zu vermeiden.
