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Urteil: Suchmaschinenoptimierung führt zum Verlust des Urheberrechts

15.04.2008 - Wer die META-Angaben auf eigenen Websites für Suchmaschinen optimiert, verzichtet damit automatisch auf einen Teil seiner Urheberrechte. Das aktuelle Urteil des Oberlandesgerichts Thüringen zum Urheberrecht von Thumbnails in Suchergebnissen werten Rechtsexperten als juristischen Kunstgriff, um Suchmaschinen mit dem Urheberrecht in Einklang zu bringen.
In einem aktuellen Urteil (Az. 2 U 319/ 07) kommen die Richter des Thüringer Oberlandesgericht zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser zu der Entscheidung, dass eine Suchmaschine durch das Anzeigen von Thumbnails im Rahmen der Trefferliste grundsätzlich "rechtswidrig" handelt. Denn sie greife in das dem Urheber vorbehaltene Bearbeitungsrecht nach § 23 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) ein.

Geklagt hatte eine Künstlerin, die auf ihrer Website Fotos ihrer Kunstwerke veröffentlicht hatte. In ihrer Klage wollte die Künstlerin Google zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser jegliche Verwendung von Thumbnails der Fotos oder der Fotos selbst sowie die Speicherung von Kopien ihrer Website im Googl

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Von:
Am: 15.04.2008

Zu: Urteil: Suchmaschinenoptimierung führt zum Verlust des Urheberrechts

Ist das Wort "begraft" vertippt für "befragt" oder ein interner Gag der Redaktion?

:)
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Zu: Urteil: Suchmaschinenoptimierung führt zum Verlust des Urheberrechts

"Keywords, die auch Crawler anlocken"? Ich lach mich kaputt. Wie soll das denn gehen? Man bringt bestimmte Begriffe auf der Website unter, und dann kommen die Crawler, weil sie praktisch schon von weitem spüren, dass es auf der Seite etwas Interessantes gibt? Wohl kaum. Bevor der Crawler nicht da war, kennt er auch die Keywords nicht. Da ist nichts mit "anlocken".
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Von: Ole Wiemeler ,  nonuniform ,  Verbindungen
Am: 15.04.2008

Zu: Urteil: Suchmaschinenoptimierung führt zum Verlust des Urheberrechts

Die Metadaten haben heutzutage fast keinerlei auswirkungen auf die Indexierung und das Ranking durch Suchmaschienen, das Ranking wir dadurch nicht verbessert. Wenn man es genau nimmt ist gut strukturierter und semantisch sauberer Content die beste Optimierung die man machen kann. Crawler anlocken kann man mit einem Ping und einer Sitmap aber sicher nicht mit einem Keyword. Der beste Schutz gegen das Anzeigen von Thumbnails in Suchmaschinen ist neben den Robots.txt, die zum teil gar nicht von den Suchmaschinen beachtet wird, das krüptische benennen der Bilder so wie der verzicht auf ALT und Titel Tag, dies ist jedoch weder semantisch korrekt noch barrierefrei.

Metadaten sind überbewertet!
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