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Urteil: Landgericht greift Googles Bildersuche an

15.10.2008 Ein Künstler vertreibt über das Internet Merchandising-Artikel einer von ihm geschaffenen Comic-Figur. Nun hat er gegen Google geklagt, weil er sich durch das Anzeigen der Motive in der Bildersuche in seinem Urheberrecht verletzt fühlt. Das Landgericht Hamburg gab ihm Recht.

 (Bild: SXC.hu/Jason Morrison)
Bild: SXC.hu/Jason Morrison
Dem Suchmaschinenprimus Google   drohen in Deutschland Probleme mit seiner Bildersuche. Das Landgericht Hamburg   hat dem Internetkonzern erstinstanzlich verboten, fünf urheberrechtlich geschützte Comic-Zeichnungen in den Ergebnislisten seiner Bildersuche zu zeigen. Dies bestätigte eine Gerichtssprecherin der Nachrichtenagentur AFP  .

Dies ist nicht das erste Urteil in Sachen Suchmaschine und Bilder. Wie iBusiness berichtete, hatten die Richter des Thüringischen Oberlandesgerichts   in einem ähnlichen Fall gegen den Kläger - eine Künstlerin - entschieden. In ihrer Klage wollte die Künstlerin Google jegliche Verwendung von Thumbnails der Fotos oder der Fotos selbst sowie die Speicherung von Kopien ihrer Website im Google-Cache untersagen lassen.

Ihr Pech war allerdings, dass sie ihre Webseite hatte suchmaschienenoptimieren lassen. Darin sahen die Richter ein deutliches Anzeichen dafür, dass es der ausdrückliche Wille der Klägerin gewesen sei, im Internet mit ihrer Seite gefunden zu werden.

Einer ähnlichen Entscheidung wollten sich im aktuellen Fall die Hamburger Richter aber nicht anschließen und begründeten ihre Entscheidung damit, dass die ausschließlichen Nutzungsrechte des Klägers verletzt würden. Google kann bis Ende Oktober Berufung gegen die Entscheidung einlegen. Laut der Zeitschrift Computerbild   will Google in Berufung gehen und nötigenfalls den Bundesgerichtshof (BGH) einschalten.
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