Jetzt zum Webinar anmelden
November 2026 · Unser Geburtstagsgeschenk
35 Jahre iBusiness.
Im November alles frei lesen.
Zum Jubiläum öffnen wir alle iBusiness-Inhalte: vom 1. bis 30. November, für alle, ohne Anmeldung und ohne Bezahlschranke.
Alle Inhalte im November kostenlosRegistrieren Sie sich kostenlos und abonnieren Sie anschließend den iBusiness-Newsletter. So bleiben Sie bei den Themen auf dem Laufenden, die für Sie zählen.
Urteil: Landgericht greift Googles Bildersuche an
15.10.2008 Ein Künstler vertreibt über das Internet Merchandising-Artikel einer von ihm geschaffenen Comic-Figur. Nun hat er gegen Google geklagt, weil er sich durch das Anzeigen der Motive in der Bildersuche in seinem Urheberrecht verletzt fühlt. Das Landgericht Hamburg gab ihm Recht.
Dies ist nicht das erste Urteil in Sachen Suchmaschine und Bilder. Wie iBusiness berichtete, hatten die Richter des Thüringischen Oberlandesgerichts in einem ähnlichen Fall gegen den Kläger - eine Künstlerin - entschieden. In ihrer Klage wollte die Künstlerin Google jegliche Verwendung von Thumbnails der Fotos oder der Fotos selbst sowie die Speicherung von Kopien ihrer Website im Google-Cache untersagen lassen.
Ihr Pech war allerdings, dass sie ihre Webseite hatte suchmaschienenoptimieren lassen. Darin sahen die Richter ein deutliches Anzeichen dafür, dass es der ausdrückliche Wille der Klägerin gewesen sei, im Internet mit ihrer Seite gefunden zu werden.
Einer ähnlichen Entscheidung wollten sich im aktuellen Fall die Hamburger Richter aber nicht anschließen und begründeten ihre Entscheidung damit, dass die ausschließlichen Nutzungsrechte des Klägers verletzt würden. Google kann bis Ende Oktober Berufung gegen die Entscheidung einlegen. Laut der Zeitschrift Computerbild will Google in Berufung gehen und nötigenfalls den Bundesgerichtshof (BGH) einschalten.
