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Einigung: Google Analytics ist ab sofort datenschutzkonform einsetzbar

15.09.2011 Nach langwierigen Gesprächen haben der Internet-Konzern Google zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser und der Hamburgische Datenschutzbeauftragte zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser eine Einigung zur Nutzung des Statistik-Dienstes Google Analytics zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser erzielt.

Das Unternehmen teilt mit, die vereinbarten Regelungen stellten sicher, dass der Dienst "ab sofort ohne Beanstandung der deutschen Datenschutzbehörden eingesetzt werden kann", berichtet dpa afx zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser .

Die Datenschützer in Deutschland verlangen von Tracking-Diensten unter anderem, dass Nutzer die Erstellung von Profilen stoppen können und keine vollständigen IP-Adressen gespeichert werden, wenn die Betroffenen dies nicht ausdrücklich erlauben.
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Zu: Einigung: Google Analytics ist ab sofort datenschutzkonform einsetzbar

Dieser Bericht lässt leider die beiden WESENTLICHSTEN Anforderungen weg. Denn die IP-Kürzung und die Opt-Out-Möglichkeit gibt es ja bereits seit Mai 2010 und jede halbwegs informierte Webagentur wird Analytics seither tunlichst so einsetzen.

Wobei: die IP-Kürzung findet ja erst beim Speichern statt - und Datenschützer sehen bereits das ERHEBEN und Übertragen der IP-Daten zu Google als Rechtsverstoss an. Daran hat sich aber mit der aktuellen Einigung nichts geändert. Wieso sollte das jetzt plötzlich kein Problem mehr sein?

Viel wesentlicher sind aber die beiden weiteren Anforderungen:

1) Es muss ein schriftlicher Auftrags-Datenverarbeitungsvertrag mit Google geschlossen werden. Das 15-seitige(!) Werk ist voll mit Juristendeutsch - aber das soll kein Problem sein.

2) Man muss die "bisher rechtswidrig mit Analytics gesammelten Daten löschen". Da Google dazu aber überhaupt keine Möglichkeit anbietet, schlagen die Datenschützer vor, man müsse "seinen alten Analytics-Account löschen und einen neuen anlegen". ABER: damit werden die Daten nicht gelöscht, sondern nur dem Zugriff des Websitebetreibers entzogen - Google hingegen kann mit den Daten weiterhin tun und lassen, was es will. Was soll daran bitte gesetzeskonformer sein, dass ich nicht mehr auf meine Daten zugreifen kann, der, der sie gespeichert hat aber schon?

Und wie ich meinen Kunden die nicht unerheblichen Kosten erkläre, die für eine Neuimplementierung des Analytics-Codes auf teils mehrsprachigen Website mit zig Conversion-Zielen und Integration mit GoogleAdwords anfallen, steht ohendies auf einem anderen Blatt...

Im Shopbetreiber-Blog.de ist sogar zu lesen, die erreichte Einigung gelte überhaupt nur für Website-Betreiber mit Sitz in Hamburg?!?! Da wedelt dann aber der Schwanz mit dem Hund...
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