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Was man tun kann: Google Analytics verstößt gegen den Datenschutz
11.07.2008 Google Analytics verstößt nach Auffassung der schleswig-holsteinischen Datenschützer gegen deutsches Recht. Doch Webseitenbetreiber müssen die Software nicht sofort abschalten, sollten aber ihre Web-Analyse-Strategien datenschutzkonform ausrichten. Wie man das macht, haben Experten gegenüber iBusiness verraten.
Die Datenschützer monieren, dass Google durch die Zusammenführung von Nutzungsdaten mit anderen Google-Diensten "regelmäßig" detaillierte Nutzer- und Interessenprofile "ohne das Wissen der Betroffenen" anlege. "Damit wird von den Webseitenbetreibern regelmäßig gegen Datenschutzrecht verstoßen. Den Nutzenden ist nicht bewusst, geschweige denn, dass sie hierin eingewilligt hätten, dass ihre personenbeziehbaren Daten zur Erstellung von Nutzerprofilen an den internationalen Konzern übermittelt werden", erklärt Dr. Thilo Weichert , Datenschutzbeauftragter des Landes Schleswig-Holstein.
Google Analytics wird laut einer Studie des Berliner Beratungsunternehmens Ideal Observer von fast jedem zweiten (47 Prozent) Online-Angebot als Tracking-Tool verwendet. Die Analyse-Systeme der Konkurrenten von Omniture und etracker bringen es gerade einmal auf einen Marktanteil von rund fünf Prozent.
In einer iBusiness-Analyse hatte Christian Sauer , Geschäftsführer des Webanalyse-Dienstleisters Webtrekk bereits auf die Schwachstelle Datenschutz bei Google Analytics hingewiesen: "Eine Weiterverwendung der Daten wird von Google ausdrücklich eingeräumt." Die Cookie-Daten der Nutzer werden zur Optimierung von Adsense-Auslieferungen genutzt. "Professionelle Anbieter von Webanalyse-Tools erfüllen dagegen alle Anforderungen des Datenschutzes." Auch Christian Bennefeld , Geschäftsführer von eTracker, sah Probleme mit dem Datenschutz auf die Webseitenbetreiber zukommen. "Allerdings gibt es in Deutschland ein strenges Datenschutzgesetz und dem wird Google Analytics derzeit nicht gerecht", schließt sich Bennefeld der Aussage von Sauer an. "Wer den 'gläsernen Kunde' befürwortet, ist mit Google-Analytics bestens bedient", ätzte er in Richtung Kostenlos-Webanaylse.
Wege aus der Datenschutzfalle gibt es viele. Unternehmen, die nicht auf Tracking verzichten wollen oder können, sollten unabhängig von der eingesetzten Software vorab prüfen, ob eine Speicherung der IP-Adresse tatsächlich notwendig ist. Sollen IP-Adressen gespeichert werden, "müsse die Genehmigung des Nutzers über entsprechend geeignete Nutzungsbedingungen eingeholt werden", raten die IT-Rechtsexperten Arne Trautmann und Dr. Carsten Ulbricht .
Eine Alternative zu den klassischen Web-Analyse-Strategie ist das so genannte Predictive-Behavorial-Targeting. Diese Analyse-Methode basiert auf Schätzungen und kommt mit weniger und anonymisierten Nutzer-Daten aus. "Auch die damit erstellten Predictions (Schätzungen) liefern Werbung effektiv an Zielgruppen aus und erfüllen die Anforderungen der Werbewirtschaft vollkommen", ist sich Stephan Noller , Ad-Nugg-Geschäftsführer sicher.
