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Landgericht Bielefeld setzt Schlusspunkt gegen Shop-Abmahnwelle

08.06.2006 (iBusiness) Ein Richterspruch hat den jüngsten Auswüchsen der Abmahnpraxis einen Riegel vorgeschoben. Das Landgericht Bielefeld hat im Rechtsstreit dreier Onlineshops für Druckerzubehör gegen den abmahnenden IT-Händler Digital WorldNet entschieden.

Dieser hatte die Shops wegen angeblicher nicht rechtskonformer Details bei den Preisauszeichnungen verklagt, wie der Gütesiegel-Anbiete Trusted Shops GmbH mitteilt. Laut Schätzungen des Gütesiegel-Anbieters Trusted Shops   waren rund 700 Shopbetreiber von der Abmahnwelle betroffen. Die fraglichen Abmahnungen seien alle innerhalb weniger Tage im März ergangen. Absender war die Berliner Rechtsanwaltskanzlei Rubinstein Jäger  . Anlass waren angeblich nicht rechtskonforme Details bei den Preisauszeichnungen der Onlineshops. Statt allerdings die geforderte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und 760 Euro zu bezahlen, gingen einige Onlineshops in die Gegenoffensive und klagten ihrerseits.

Trusted Shops hatte eine Liste mit knapp 100 betroffenen Onlinehändlern zusammengestellt und so nach eigenen Angaben zu dem Erfolg beim Langericht Bielefeld   beigetragen. In der massenhaften Abmahnung sahen die Bielefelder Richter - so die Urteilsbegründung - "gravierende Umstände für einen Rechtsmissbrauch". Außerdem hegte das Gericht den Verdacht auf "sachfremde Motive" von Digital WorldNet, da "sehr fraglich" sei, ob die "geltend gemachten Unterlassungsansprüche bestehen". Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Az: 15 O 53/06).

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