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Olympischer Sportbund mahnt Saftblog ab
15.12.2006 Die Blogosphäre bleibt vor Abmahnungen einfach nicht verschont: Erwischt hat es diesmal den Corporate-Blog 'Saftblog' der sächsischen Saftkelterei Walther. Der Grund: Der 'Deutsche Olympische Sportbund' beanstandet Blog-Einträge rund um die olympischen Spiele, die "offensichtlich als Metatags dienen, um potentielle Kunden auf den Saftblog aufmerksam zu machen."
Wie Walther im Gespräch mit der iBusiness-Redaktion erzählt, wirft der Sportbund der Kelterei unter anderem vor, dass die Titel der Beiträge "offensichtlich als Metatags dienen, um potentielle Kunden auf den Saftblog aufmerksam zu machen." Dazu beanstandet der Sportbund, dass die Saft-Kelterei ohne Genehmigung ein Logo mit den olympischen Ringen verwendet. Im Vorfeld kontaktiert hat der Sportbund die Saftkelterei deswegen aber nicht. Statt dessen hagelte es gleich eine Abmahnung. Gegenstandswert: 150.000 Euro. Diese hohe Summe kommt zu Stande, da laut Walther der Sportbund wegen der Logo-Verwendung Lizenzeinnahmen in Höhe von 2,5 Millionen Euro "gefährdet" sieht.
In der Blogosphäre hat die Saftblog-Abmahnung für viel Aufregung gesorgt. Rechtsanwalt Udo Vetter etwa zeigt sich in seinem Law Blog fassungslos: "Bis auf die Veröffentlichung der olympischen Ringe ist es wirklich schwer zu erkennen, wo in diesen harmlosen Artikeln Rechte verletzt sein sollten", erklärt er, "Das ist so abgedreht, da könnte Doping im Spiel sein."
Kirstin Walther wird allem Anschein nach dennoch jetzt eine Unterlassungserklärung unterschreiben und die Beiträge vom Netz nehmen. Wenn nicht gar mehr: "Wir sind uns ziemlich sicher, dass wir das Saftblog vom Netz nehmen werden", trauert sie. "Es tut uns sehr leid, aber ein Kundendialog in Form eines Weblogs durch ein Unternehmen ist in Deutschland nicht möglich."
In seinem Law-Blog mit Bindestrich kommt Anwalt Arne Trautmann zu einer juristisch spannenden Erkenntnis: "Ich sehe nicht, wie man, wenn man die durch die Verfassung garantierten Grundrechte nicht verletzen will, das für den Fall des OlympSchG anders verstehen darf.
Leider scheint mir die Frage in der vorliegenden Fallgestaltung noch nicht durch Rechtsprechung geklärt. Richtig und wichtig wäre daher, dass jemand vortritt und diese Dinge in die Hand nimmt, damit sich keine ungute falsche Übung einschleicht. Das allerdings sagt sich leicht, ist aber für den, der da vortreten soll, recht unangenehm. Jedenfalls wenn man nicht jemand ist, der ohnehin Spaß an solchen Streitereien hat (Beispiel: der Heise-Verlag, der gern einmal durchentscheiden lässt). Dankbar wären aber sicher alle, die ähnliche Probleme in der Zukunft befürchten. Mit einem guten Urteil im Rücken wäre allen geholfen."
