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GEMA bekämpft Filesharing-Anbieter

von sr

19.01.2007 Gegen zwei Anbieter von Filesharing-Diensten hat die 'Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte' (GEMA) jetzt eine einstweilige Verfügung erwirkt. Laut der GEMA ist diese Entscheidung "auch für den künftigen Umgang mit Web-2.0-Diensten wie YouTube von großer Bedeutung".

Die GEMA   hat vor dem Landgericht Köln   gegen die beiden Filesharing-Dienste Rapidshare.de   und Rapidshare.com   jeweils eine einstweilige Verfügung wegen der rechtswidrigen Verbreitung von Werken aus dem GEMA-Repertoire erreicht. Bei beiden Diensten können Internetnutzer beliebige Inhalte auf den Server des Anbieters hochladen und anderen Nutzern öffentlich zugänglich machen. Der Upload ist kostenlos, für den Download verlangen die Anbieter pro Monat rund sieben Euro. Medienberichten zufolge müssen beide Anbieter jetzt mit einem Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro rechnen, wenn sie weiter GEMA-geschütztes Material verbreiten.

RapidShare hatte sich laut GEMA bislang stets jeglicher Verantwortung zu entziehen versucht. Die Begründung des Filesharing-Dienstleisters: Als Anbieter hätten sie keine Kenntnis von den Inhalten, die Nutzer hochladen und verbreiten. Laut den Kölner Richtern haften aber die Rapishare-Anbieter trotz dieser Argumentation für die Urheberrechtsverletzungen.

GEMA-Vorstandsvorsitzender Dr. Harald Hekerder : "Diese Entscheidungen sind auch für den künftigen Umgang mit Web-2.0-Diensten wie YouTube   von großer Bedeutung." Seiner Einschätzung zufolge können künftig Filesharing-Anbieter nicht mehr länger alle Verantwortung auf die Nutzer ihrer Dienste abwälzen und sich ihrer "urheberrechtlichen Verantwortlichkeit" entziehen.
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