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GEMA bekämpft Filesharing-Anbieter
19.01.2007 Gegen zwei Anbieter von Filesharing-Diensten hat die 'Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte' (GEMA) jetzt eine einstweilige Verfügung erwirkt. Laut der GEMA ist diese Entscheidung "auch für den künftigen Umgang mit Web-2.0-Diensten wie YouTube von großer Bedeutung".
RapidShare hatte sich laut GEMA bislang stets jeglicher Verantwortung zu entziehen versucht. Die Begründung des Filesharing-Dienstleisters: Als Anbieter hätten sie keine Kenntnis von den Inhalten, die Nutzer hochladen und verbreiten. Laut den Kölner Richtern haften aber die Rapishare-Anbieter trotz dieser Argumentation für die Urheberrechtsverletzungen.
GEMA-Vorstandsvorsitzender Dr. Harald Hekerder : "Diese Entscheidungen sind auch für den künftigen Umgang mit Web-2.0-Diensten wie YouTube von großer Bedeutung." Seiner Einschätzung zufolge können künftig Filesharing-Anbieter nicht mehr länger alle Verantwortung auf die Nutzer ihrer Dienste abwälzen und sich ihrer "urheberrechtlichen Verantwortlichkeit" entziehen.
