Unsichtbare Marktpotenziale mit Kaufkraftdaten erschließen Jetzt zum Webinar anmelden
Eigene Daten zeigen oft nur einen Teil des Bildes. Erfahren Sie, wie Kaufkraft-, Markt- und Regionaldaten zusätzliche Perspektiven auf Kunden, Regionen und Standorte eröffnen. Anhand konkreter Praxisbeispiele lernen Sie, wie sich bislang verborgene Marktpotenziale erkennen und gezielter nutzen lassen.
Jetzt zum Webinar anmelden
Expert-Talk: GEO-PR: "Es geht um Relevanz in KI-Systemen" Video-Podcast ansehen
Wer in ChatGPT, Gemini oder Perplexity sichtbar sein will, darf sich nicht auf die eigene Website verlassen. Denn KI-Systeme prüfen, was andere über eine Marke sagen - auf Fachportalen, Bewertungsplattformen, Vergleichsseiten, Reddit oder YouTube. Hier setzt GEO-PR an. Video-Podcast ansehen

November 2026 · Unser Geburtstagsgeschenk

35 Jahre iBusiness.
Im November alles frei lesen.

Zum Jubiläum öffnen wir alle iBusiness-Inhalte: vom 1. bis 30. November, für alle, ohne Anmeldung und ohne Bezahlschranke.

Alle Inhalte im November kostenlos
Heute frei lesen. Morgen nichts verpassen.

Registrieren Sie sich kostenlos und abonnieren Sie anschließend den iBusiness-Newsletter. So bleiben Sie bei den Themen auf dem Laufenden, die für Sie zählen.

Das Newsletter-Abo erhalten Sie im Rahmen der kostenlosen Registrierung.

Abruf exklusiv für Premium-Mitglieder

BGH bestätigt: Opt-in bei Permission-Marketing ist Pflicht

18.07.2008 Eine klare und eindeutige Position zum Thema Permission-Marketing hat der BGH in seinem Opt-in-Urteil bezogen. Jeder Werbetreibende weiß jetzt genau, wie er die Werbeerlaubnis seiner Nutzer einzuholen hat.

 (Bild: Microsoft)
Bild: Microsoft
Der Bundesgerichtshof   (BGH) hat in einem aktuellen Urteil (ZR 348/06) klar gemacht, dass Verbraucher aktiv dem Erhalt (Opt-in) von SMS- und E-Mail-Werbung zustimmen müssen.

Der Payment-Anbieter Payback   hatte sich die Werbeerlaubnis seiner Kunden einfach über eine Vertragsklausel zusichern lassen. Kunden, die keine Werbung wollten, mussten ihre Einwilligung durch Ankreuzen des Kästchens mit der Beschriftung "Hier ankreuzen, falls die Einwilligung nicht erteilt wird" verweigern.

Das oberste Gericht machte klar, E-Mails nur mit Einwilligung des Absenders zulässig sind. Die Einwilligung müsse durch den Nutzer "aktiv", also im Wege des Opt-In erteilt werden.Das Opt-out-Verfahren, ist nach Ansicht des BGH mit den Vorschriften des UWG nicht vereinbar. Payback verwendete folgende Klausel:

"Mit meiner Unterschrift erkläre ich mich einverstanden, dass die von mir oben angegebenen Daten sowie die Rabattdaten (Waren/Dienstleistungen, Preis, Rabattbetrag, Ort und Datum des Vorgangs) für an mich gerichtete Werbung (z. B. Informationen über Sonderangebote, Rabattaktionen) per Post und mittels ggfs. von mir beantragter Services (SMS oder E-Mail-Newsletter) sowie zu Zwecken der Marktforschung ausschließlich von der L. Partner GmbH und den Partnerunternehmen gemäß Nummer 2 der beiliegenden Hinweise zum Datenschutz gespeichert und genutzt werden. ...

( ) Hier ankreuzen, falls die Einwilligung nicht erteilt wird. ..."


Gerd M. Fuchs , BVDW-Justiziar   überrascht die Entscheidung nicht: "Sie bestätigt sowohl die überwiegende obergerichtliche Rechtsprechung wie auch die vorherrschende Praxis, vor allem in der digitalen Welt".
Neuer Kommentar  Kommentare:
Schreiben Sie Ihre Meinung, Erfahrungen, Anregungen mit oder zu diesem Thema. Ihr Beitrag erscheint an dieser Stelle.
alle Veranstaltungen Webcasts zu diesem Thema:
Dienstleister-Verzeichnis Agenturen/Dienstleister zu diesem Thema: