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Verbraucherzentrale kritisiert Gebühren bei Nachnahme

20.10.2015 Eine Stichprobe der Verbraucherzentrale NRW zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser zeigt: In nahezu jedem zweiten Onlineshop wird die Zahlart Nachnahme angeboten. Kunden, die jedoch diese Zahlungsart wählen, werden oft mit Zusatzkosten und oft verwirrenden Preisangaben konfrontiert. Hier müssen Onlineshop schnellstmöglich nachbessern

 (Bild: Bernd Kasper/Pixelio)
Bild: Bernd Kasper/PIXELIO
Fast die Hälfte von 50 Shops, die die Verbraucherzentrale NRW bei einer Stichprobe ins Visier nahm, wartete mit groben Patzern oder Ungereimtheiten bei den Preisangaben auf. Typisches Beispiel: In der Rubik "Zahlungsarten" führte ein Textilshop "eine Gebühr von 5,00 Euro" auf, verschwieg jedoch das obligatorische Übermittlungsentgelt an DHL. Laut Allgemeiner Geschäftsbedingungen und Bestellbestätigung waren 6,50 Euro plus Versand an die Posttochter fällig.

Der vollständige Preis der Zahlungsart Nachnahme muss stets angegeben werden, möglichst in den Zahlungsinformationen, in den AGB wie während des Bestellvorgangs. Mit verbraucherfreundlicher Transparenz können Händler punkten, die die einzelnen Kostenbestandteile der Zahlungsart Nachnahme aufschlüsseln. Jeder vierte Shop in der Stichprobe machte das nicht.

Mal wurde das Übermittlungsentgelt während des gesamten Einkaufs verschwiegen, mal wurde die Höhe falsch ausgewiesen oder die Zustellkosten wurden als Nachnahmegebühr bezeichnet und umgekehrt.
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