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Journalistische Recherche per E-Mail ist kein Spam
18.12.2006 Journalisten dürfen E-Mails für ihre Recherche-Anfragen versenden, so ein Urteil des Münchener Landgerichts I.
Die Steuerberatungskanzleien wurden per E-Mail befragt, um anhand der - bereits veröffentlichten - Umfrageergebnisse Spezialisten regional geordnet den eigenen Lesern vorstellen zu können. Das Gericht urteilte laut Focus-Money, dass "eine vorzunehmende Interessenabwägung ergibt, dass das Interesse der Beklagten an der Zusendung der streitigen E-Mail überwiegt."
Weiter heißt es im noch nicht rechtskräftigen Urteil (Aktenzeichen: 33 O 11693/06): "Auf der einen Seite ist das Interesse des Klägers daran, nicht von unverlangten E-Mails behelligt zu werden, in die Abwägung einzustellen. Auf der anderen Seite ist aber das Recht der Presse zur Informationsbeschaffung durch Art. 5/GG umfassend geschützt. Würde man in der Zusendung jeder Umfrage- oder überhaupt jeder E-Mail einer Redaktion einen rechtswidrigen Eingriff im Sinne des §823/BGB sehen, wäre der Presse die Informationsbeschaffungsmöglichkeit über das Internet fast völlig verwehrt."
