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Widerrufsrecht: "Onlinehändler schäumen vor Wut"

11.02.2010 Fast drei Viertel der deutschen Online-Händler empfinden starke oder existenzbedrohende Beeinträchtigungen durch das Widerrufsrecht, hat eine aktuelle Umfrage ermittelt.

 (Bild: Microsoft)
Bild: Microsoft
Das Online-Fachmagazin Shopbetreiber-blog.de   hat von seinen Lesern in einer Online-Umfrage wissen wollen, ob sie Beeinträchtigungen durch Ausübung des Rückgabe- bzw. Widerrufsrechtes erleiden würden. Jetzt liegen die Ergebnisse vor: "Die Onlinehändler schäumen vor Wut."
72 Prozent der befragten Online-Händler fühlen eine "sehr starke" oder sogar "existenzbedrohende" Beeinträchtigung, weil Kunden das Widerrufs- beziehungsweise Rückgaberecht im Online-Handel nutzen. Insgesamt nahmen 667 Leser an der nicht repräsentativen Umfrage teil und antworteten wie folgt:

  • 288 Teilnehmer (43 Prozent) erleiden sehr starke Beeinträchtigungen durch das Widerrufsrecht,
  • 191 Teilnehmer (29 Prozent) müssen mit geringen Beeinträchtigungen umgehen,
  • 139 Teilnehmer (21 Prozent) sehen sogar ihre Existenz bedroht und nur
  • 49 Teilnehmer (sieben Prozent) sehen keine Beeinträchtigung.

"Online-Händler sollten zunächst einmal das Widerrufsrecht als echte Chance sehen, sich gegenüber dem stationären Handel abzuheben. Das sehr verbraucherfreundliche Widerrufsrecht in Deutschland kann für Kunden ein guter Grund sein, in einem Onlineshop einzukaufen", erklärt Dr. Carsten Föhlisch , Leiter der Rechtsabteilung bei Trusted Shops  .

Dennoch kommt es immer wieder vor, dass Kunden in einem Onlineshop mit dem Vorsatz bestellen, eine Ware nicht behalten zu wollen. Das Karnevalskostüm ist ein typisches Beispiel: Ein Kunde bestellt ein Kostüm und trägt es während der tollen Tage. Bevor die Widerrufsfrist von 14 Tagen abläuft, schickt er die Ware an den Händler zurück. Unter Umständen ist das Kostüm nicht mehr zu verkaufen. Der Händler geht leer aus.

"Die Möglichkeiten, gegen einen solchen Missbrauch vorzugehen, sind für den Online-Händler äußerst gering. Der Händler muss zweifelsfrei beweisen können, dass der Kunde das Produkt nicht behalten wollte. Zwar können Händler von ihren Kunden verlangen, dass sie für den treuwidrigen Gebrauch einer Ware oder Schäden durch Abnutzung während der Widerrufsfrist zahlen, aber die Fälle, in denen das zulässig ist, sind äußerst selten", so Föhlisch weiter.

Leihhaus Internet?


Die Umfrage bestätigt damit eine Einschätzung des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK)  . Martin Wansleben , Hauptgeschäftsführer des DIHK fordert angesichts des Missbrauchs von Widerrufs- und Rückgaberecht strengere gesetzliche Regelungen. Aber nicht für den Händler, sondern vielmehr sollen die Regeln für den Verbraucher verschärft werden.

"Es kommt auch vor, dass Verbraucher über ein Online-Auktionshaus einen Satz Winterreifen kauften, ihn für einen zehntägigen Urlaub nutzten und danach von ihrem Rückgaberecht Gebrauch macht", so Wansleben gegenüber der Presse.

Die Erweiterung der Ausnahmetatbestände sei zwingend notwendig. Sonst bestehe die große Gefahr, dass der Onlinehandel zum Leihhaus mutiere oder große Teile der angebotenen Produkte schlicht aus dem Internet verschwänden, weil die Gesetzeslage den Handel mit diesen Produkten unwirtschaftlich mache.

Was Sie über das Widerrufsrecht in Deutschland wissen müssen:


  1. Das Widerrufsrecht gilt für Fernabsatzverträge, also zum Beispiel für Verkäufe über einen Onlineshop, den Katalog oder das Telefon, zwischen einem Unternehmen und einem Verbraucher.
  2. Ausnahmen vom Widerrufsrecht gelten beispielsweise bei Verkäufen von Reisen, Maßanfertigungen, verderblichen Lebensmitteln, Software, die der Kunde entsiegelt oder Zeitungen. Ob auch Arzneimittel dem Widerrufsrecht unterliegen, ist noch nicht endgültig entschieden.
  3. Der Verbraucher muss vom Onlinehändler zweimal über sein Widerrufsrecht informiert werden. Einmal auf der Webseite – hier reicht beispielsweise ein Link zu einer Informationsseite aus – und einmal in Textform zum Beispiel per E-Mail oder auf dem Rechnungsformular.
  4. Innerhalb der Widerrufsfrist von 14 Tagen kann der Verbraucher vom Vertrag ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Die Frist beginnt mit dem Erhalt der Widerrufsbelehrung in Textform und der Ware sowie Erfüllung weiterer Informationspflichten.
  5. Macht der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, muss er die bestellte Ware an den Shopbetreiber zurückschicken oder der Händler lässt die Ware abholen. Liegt der Wert der zurückgeschickten Waren über 40 Euro, muss der Händler die Kosten dafür tragen. Ist der Warenwert geringer, kann er vom Kunden verlangen, dass dieser die Kosten übernimmt, wenn dies so vereinbart wurde.
  6. Wird die Ware während des Rücktransportes beschädigt oder geht verloren, trägt der Händler die Kosten. Der Verbraucher muss allerdings die Ware so verpacken, dass sie gegen Transportschäden geschützt ist.
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