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Abmahnung

Verbraucherzentrale mahnt nach Temu auch Shein ab

30.04.2024 Wegen manipulativen Designs ("Dark Patterns) mahnt die Verbraucherzentale nach Temu nun auch mit Shein einen weiteren chinesischen Onlinehändler ab.

 (Bild: vzbv)
Bild: vzbv
Manipulative Designs, komplizierte Beschwerdewege, versteckte Kontaktmöglichkeiten: Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands   (vzbv) verstößt die Online-Plattform des (Ultra) Fast-Fashion-Anbieters Shein mehrfach gegen den europäischen Digital Services Act (DSA). Unzulässig aus vzbv-Sicht ist bei Shein folgendes: Ein Pop-Up-Fenster mit dem Confirmshaming-Inhalt "Du könntest jetzt Gutscheine erhalten! Bist du sicher, dass du gehen willst?", wenn du die Seite schließen willst.

Außerdem hat haben die Verbraucherschützer den in Dublin ansässigen Anbieter abgemahnt wegen willkürlich erscheinende Rabatthöhen, fehlender Informationen bei Sternchen-Bewertungen, Greenwashing und einem unvollständigem Impressum   Shein hat nun Gelegenheit, mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf die Abmahnung zu reagieren und Anpassungen vorzunehmen.

Auf die Anfrage bei der Presseabteilung nach einer Stellungnahme zu der Abmahnung erhielten wir bislang lediglich den Hinweis auf ein Complaint-Formular, mit der wir Rechtsverstösse an den Customer Service melden sollen. Man "respektiert das geistige Eigentum Dritter". Sicherheitshalber hat Shein eine Seite über den EU-DSA online gestellt  . Auf der heißt es: "Wenn Sie der Meinung sind, dass Inhalte auf der Plattform in der Europäischen Union rechtswidrig sind, können Sie dies über den Kundenservice melden. Wenn Sie die Europäische Kommission oder eine Behörde eines EU-Mitgliedstaats sind, erreichen Sie uns unter dsa-poc@sheingroup.com". Man habe errechnet, dass Shein vom 01. August 2023 bis zum 31. Januar 2024 "im Durchschnitt 108 Millionen monatlich aktive Nutzer in den EU-Mitgliedstaaten hatte." Damit würde Shein unter das Gesetz über Digitale Dienste fallen.
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