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OLG Hamburg: Foren-Betreiber müssen Beiträge nicht generell vorab prüfen

von sr

29.08.2006 (iBusiness) Vor einer guten Woche hatte das Oberlandesgericht Hamburg die Forenhaftung für Website-Betreiber eingeschränkt. Jetzt haben die Hamburger Richter die offizielle Begründung für ihre Entscheidung vorgelegt. Demnach müssen Foren-Betreiber nicht alle Einträge vor einer Veröffentlichung prüfen. Mit einer Ausnahme.

In einer Berufsverhandlung hatte das OLG Hamburg   vor einer guten Woche auf einen Berufungsantrag des Heise Verlags   reagiert. Heise war in Berufung gegangen, da das Landgericht Hamburg   den Verlag als Forenbetreiber in einem Urteil generell haftbar für die Foren-Beiträge seiner Nutzer gemacht hatte. Dem Urteil des Landgerichts zufolge hätte der Heise-Verlag in Zukunft alle Beiträge in seinen Foren vor einer Veröffentlichung manuell prüfen müssen.

Das OLG Hamburg hatte vergangene Woche diese Haftung für Foren-Beiträge eingeschränkt. Laut der heute veröffentlichten Begründung gilt Heise "weder als Täter noch Teilnehmer an den schadensträchtigen Veröffentlichungen". Das Gericht verlangt nun nicht mehr, dass der Verlag alle Beiträge in seinen Foren vorab prüft. Laut den Richtern steht "das Betreiben eines Internet-Forums unter dem Schutz der Presse- und Meinungsäußerung" und eine Vorabkontrolle würde "die Existenz eines derartigen Forums bei Überspannung der Überwachungspflichten gefährden". Es sei zudem klar, dass "es sich bei den Forumsbeiträgen nicht um die Wiedergabe der Meinung des Betreibers" handelt.

Eine Haftung für Foren-Betreiber als Störer kommt für das OLG Hamburge also "im Regelfall nicht in Frage". Allerdings müssen Foren-Betreiber laut dem Urteil in Einzelfällen Beiträge dennoch vorab kontrollieren. Heise hat laut dem OLG "die Pflicht, die Beiträge des konkreten Forums laufend daraufhin zu prüfen, ob sie erneute Aufrufe der beanstandeten Art" enthalten. Eine solche Kontrolle sei den Betreibern zuzumuten, da dies "mit wesentlich geringerem Aufwand" machbar sei als eine generelle Vorab-Kontrolle aller Heise-Foren.

In dem konkreten Fall hatten einzelne Teilnehmer in einem Heise-Forum im vergangenen Jahr zum Boykott eines Software-Anbieters aufgerufen. Daraufhin hat dieser gegen den Verlag geklagt. Das Landgericht Hamburg hatte daraufhin entschieden, dass der Heise-Verlag die Beiträge in seinem Online-Forum vorab prüfen muss, um sicher zu stellen, dass "keine rechtswidrigen Inhalte verbreitet werden". Der Heise-Verlag war daraufhin in Berufung gegangen.

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