Unsichtbare Marktpotenziale mit Kaufkraftdaten erschließen Jetzt zum Webinar anmelden
Eigene Daten zeigen oft nur einen Teil des Bildes. Erfahren Sie, wie Kaufkraft-, Markt- und Regionaldaten zusätzliche Perspektiven auf Kunden, Regionen und Standorte eröffnen. Anhand konkreter Praxisbeispiele lernen Sie, wie sich bislang verborgene Marktpotenziale erkennen und gezielter nutzen lassen.
Jetzt zum Webinar anmelden
Expert-Talk: GEO-PR: "Es geht um Relevanz in KI-Systemen" Video-Podcast ansehen
Wer in ChatGPT, Gemini oder Perplexity sichtbar sein will, darf sich nicht auf die eigene Website verlassen. Denn KI-Systeme prüfen, was andere über eine Marke sagen - auf Fachportalen, Bewertungsplattformen, Vergleichsseiten, Reddit oder YouTube. Hier setzt GEO-PR an. Video-Podcast ansehen

November 2026 · Unser Geburtstagsgeschenk

35 Jahre iBusiness.
Im November alles frei lesen.

Zum Jubiläum öffnen wir alle iBusiness-Inhalte: vom 1. bis 30. November, für alle, ohne Anmeldung und ohne Bezahlschranke.

Alle Inhalte im November kostenlos
Heute frei lesen. Morgen nichts verpassen.

Registrieren Sie sich kostenlos und abonnieren Sie anschließend den iBusiness-Newsletter. So bleiben Sie bei den Themen auf dem Laufenden, die für Sie zählen.

Das Newsletter-Abo erhalten Sie im Rahmen der kostenlosen Registrierung.

Abruf exklusiv für Premium-Mitglieder

Online-Shops: Geschenkgutscheine sind unbefristet gültig

03.04.2008 Wer Geschenkgutscheine bei Amazon kaufte, musste diese innerhalb eines Jahres einlösen. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg sah darin eine Benachteiligung des Kunden und klagte. Nun hat das OLG München in vorletzter Instanz den Verbraucherschützern wiederholt Recht gegeben.

 (Bild: Microsoft)
Bild: Microsoft
Das Oberlandesgericht München   (OLG) hat in seinem Urteil vom 17.01.2008 (Az. 29 U 3193/07) Amazon   auch in zweiter Instanz untersagt, die Gültigkeitsdauer von Geschenkgutscheinen auf ein Jahr zu befristen. Durch eine beschränkte Gültigkeit werde der Verbraucher unangemessenen benachteiligt, argumentierten die Richter. Das OLG München bestätigte damit eine entsprechende Entscheidung des LG München (Urt. v. 05.04.2007, Az. 12 O 22084/06) und wies die Berufung von Amazon gegen das Urteil zurück.

 (Bild: amazon.de)
Bild: amazon.de

Amazon hatte die Befristung mit zusätzlichem Buchführungs- und Bilanzierungsaufwand begründet. Dieser Nachteil, so die Richter, stelle kein anerkennenswertes höherrangiges oder zumindest gleichwertiges Interesse dar, dem Gutscheininhaber den Wert des Gutscheins ersatzlos vor Ablauf der gesetzlichen Regelverjährung zu entziehen. Somit sind Geschenkgutscheine weiterhin mindestens drei Jahren gültig. Eine endgültige Klärung dürfte aber erst eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes   bringen.

Neuer Kommentar  Kommentare:
Schreiben Sie Ihre Meinung, Erfahrungen, Anregungen mit oder zu diesem Thema. Ihr Beitrag erscheint an dieser Stelle.
alle Veranstaltungen Webcasts zu diesem Thema:
Dienstleister-Verzeichnis Agenturen/Dienstleister zu diesem Thema: