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Warnung: Abmahnverein geht gegen Amazon vor

28.05.2008 Eigentlich hatte die Branche schon erleichtert aufgeatmet, als vor knapp einem Jahr der Abmahn-Verein 'Ehrlich währt am längsten' endlich von deutschen Richtern dicht gemacht wurde. Doch immer wieder nutzen Vereine unter dem Mantel des Verbraucherschutzes das deutsche Recht um sich die Taschen zu füllen. Aber auch diese Abmahnungen sollte Betreiber ernst nehmen und entsprechend reagieren.

 (Bild: Microsoft)
Bild: Microsoft
Der Verein 'Online-Fair-Trade e.V.' mehrere Händler auf Amazon-Marketplaces   wegen angeblich falscher Widerrufsbelehrungen abmahnt. Die Legitimation des Vereins sei "noch nicht geklärt und auch über die vorgeworfenen Rechtsverstöße" lasse sich "zumindest streiten", erklärt Onlineshop-Experte Carsten Föhlisch .

Online-Fair-Trade selber lässt sich durch einen Rechtsanwalt aus Dresden vertreten und hat sich "unlautere Geschäftspraktiken im Internet aufzudecken, Verursacher und Verbraucher zu informieren und Chancengleichheit und Fairness im Internethandel herzustellen" auf die Vereinsfahnen geschrieben. Eine eigene Homepage hat der Verein allerdings nicht.

Online-Rechtsexperte Arne Trautmann rät auch Abmahnungen von Online-Fair-Trade ernst zu nehmen. "Eine Abmahnung einfach zu ignorieren ist der falsche Weg", urteilt Trautmann im Gespräch mit iBusiness. Selbst wenn eindeutig klar ist, dass eine Abmahnung unrechtmäßig ist, sollten Betreiber auf die Vorwürfe schriftlich reagieren und den Sachverhalt klarstellen. Allerdings weißt Trautmann darauf hin, dass Webseitenbetreiber vor allem bei Vereinen die zum Schutz der Verbraucherrechte gegründet wurden, lieber einmal genauer hinsehen sollten. "Oftmals zeigt eine kleine Internetrecherche, ob dieser Verein schon durch Massenabmahnungen oder dubiose Praktiken anderen aufgefallen ist", weiß Trautmann. Aber selbst dann sollte der Betreiber auf die Abmahnung in jedem Fall reagieren.

Mitunter haben Betreiber von Webseiten sogar noch Glück, wenn sie von einem Abmahnverein oder einer Verbraucherschutzorganisation abgemahnt werden. Denn diese dürfen nur ein Aufwandsentschädigung geltend machen, die sich normalerweise um 100 Euro bewegt. Entdeckt statt dessen ein Konkurrent einen Verstoß gegen geltendes Recht und mahnt ab, kann es schnell "sehr, sehr teuer werden", weiß Trautmann aus seiner Praxis.

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