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Anwälte warnen: Abmahnwelle bei Ebay-Shops droht

19.03.2007 - Dank einem aktuellen Urteil des Oberlandesgericht Hamburg (OLG Hamburg) drohen Betreibern von Ebay-Shops jetzt viele Abmahnungen. Denn laut den Richtern müssen Shop-Betreiber direkt auf ihrer Startseite bei den gelisteten Produkten auch die jeweiligen Versandkosten angeben. Doch selbst wenn sie wollten, hätten Händler das Nachsehen: Denn Betreiber von Ebay-Shops können nach aktuellem Stand auf ihren Startseiten Versandkosten überhaupt nicht ausweisen.
von sr
"Praktisch jeder, der einen eBay-Shop führt, kann jetzt abgemahnt werden": Mit diesen Worten warnt die Münchner IT-Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Münch, Petzold   jetzt Betreiber von Ebay-Shops  . Der Grund: In einem aktuellen Fall hat das Oberlandesgericht Hamburg   (OLG Hamburg) entschieden, dass Betreiber von Ebay-Shops direkt auf ihrer Startseite bei den gelisteten Produkten auch immer die jeweils anfallenden Versandkosten angeben müssen. Andernfalls verstoßen Shopbetreiber gegen Paragraf 1, Absatz 6 der Preisangabeverordnung   (PAngV), laut dem Angaben zu Versand- und Lieferkosten "eindeutig zuzuordnen sowie leicht erkennbar und deutlich lesbar oder sonst gut wahrnehmbar zu machen" sind.

Es reicht also laut dem OLG nicht aus, dass in Ebay-Shops die Versandkosten zu einem Produkt erst bei der eigentlichen Produkt

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