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Web 2.0: Start-Ups setzen sich gegen Abmahnungen zur Wehr
24.01.2007 Die deutschen Anbieter von Social Commerce drehen den Spieß um: Nach einer Abmahnung ziehen jetzt zwei Start-Ups selbst vor Gericht. Einerseits, um den Abmahner im konkreten Fall in seine Schranken zu verweisen. Und andererseits, um generell "eine eindeutige Rechtsgrundlage bei unberechtigten Abmahnungen für Web-2.0-Dienste in Deutschland zu schaffen".
Zum Hintergrund: Anfang Dezember hatte ein Nutzer von eDelight das Produkt 'Grill-Insel' aus dem Angebot des Versandhändlers Conleys empfohlen. Die eDelight-Betreiber erhielten daraufhin Post von einer Hamburger Anwaltskanzlei inklusive einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Ein gewisser Ralf Schaffer hatte die eDelight-Betreiber abgemahnt, da er sich die Wortmarke 'Grillinsel' hatte schützen lassen. eDelight hatte daraufhin die Nutzer-Empfehlung gelöscht, die Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aber nicht unterschrieben. Im Gegenzug teilte der Anwalt des Grillinsel-Wortmarken-Inhabers mit, dass diese Schritte nicht ausreichen würden.
eDelight hatte sich daraufhin entschlossen, eine negative Feststellungsklage einzureichen. Ziel dieser Klage ist, dass die gegnerischen Ansprüche als nicht gültig eingestuft werden. eDelight-Geschäftsführer Peter Ambrozy : "Es stellt sich die Frage, ob weitere innovative Projekte ebenso gefährdet und dadurch alle Social Commerce-Projekte in Deutschland bereits in der Startphase zum Scheitern verurteilt sind." Die erste mündliche Verhandlung wurde vom Landgericht Stuttgart für den 27. Februar 2007 angesetzt.
Bei eDlight und Dealjaeger können Internetnutzer Produkte an andere Onliner empfehlen und eine Verkaufsprovision kassieren. Für Social-Commerce-Experte Jochen Krisch sind beide Anbieter Hoffnungsträger im ECommerce-Markt 2.0.
