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Media Markt mahnt erneut Online-Shops ab
06.11.2006 Mitte September hatte die Elektro-Kette Media Markt damit begonnen, die Konkurrenz wegen fehlender Preisangaben in Online-Shops abzumahnen. Jetzt attackiert das Unternehmen mitsamt dem einschlägigen Anwalt Joachim Steinhöfel erneut die ECommerce-Branche. Diesmal allerdings mit einer neuen Begründung.
Juristisch vertretbar ist eine Abmahnung in so einem Fall durchaus. Laut Rechtsanwalt Becker müssen Shop-Betreiber bei einer Werbung als "Testsieger" eine exakte Quelle angeben. Allerdings dürfte Media Markt mit der aktuellen Abmahnwelle seinem Marken-Image mehr Schaden als Nutzen hinzufügen. Bis Redaktionsschluss war das Unternehmen allerdings nicht für eine Stellungnahme erreichbar.
Bereits im vergangenen Jahr hatte Media Markt Shop-Betreiber massenweise abgemahnt. Der Branchenkrösus hatte den Shop-Betreibern damals vorgeworfen, auf ihren Internetshops Versandkosten und Angaben zur Mehrwertsteuer zu verschweigen. "Solche Anbieter verstoßen gegen das Wettbewerbsrecht und die Preisangabeverordnung", hatte sich damals Taubenberger echauffiert. Ihm zufolge hatten sich Shopbetreiber durch fehlende Preisangaben "unlautere Wettbewerbsvorteile" verschafft. Ende September hatte die Elektro-Kette dann mit derselben Begründung eine zweite Abmahnwelle gestartet.
