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Leistungsschutzrecht ruft heftige Kritik hervor

04.03.2013 Der Bundestag hat am Freitag das umstrittene Leistungsschutzrecht verabschiedet. Es gab 293 Ja-Stimmen, 243 Nein-Stimmen und drei Enthaltungen. Daraufhin hagelte es heftige Kritik aus der Internetbranche. Vor allem die entsprechenden Verbände äußerten sich kritisch. Das Leistungsschutzrecht schränkt das Recht von Suchmaschinen ein, auf ihren Ergebnisseiten Textausschnitte von Pressetexten zu zeigen und soll damit die Leistungen von Verlagen im Internet durch das Urheberrecht schützen.

Das Leistungsschutzrecht schränkt das Recht von Suchmaschinen ein, auf ihren Ergebnisseiten Textausschnitte von Pressetexten zu zeigen und soll damit die Leistungen von Verlagen im Internet durch das Urheberrecht schützen. Ursprünglich sollten Suchmaschinen durch das Gesetz verpflichtet werden, auch für die Nutzung kleinster Textausschnitte in ihren Ergebnislisten Lizenzen von Verlagen zu erwerben. Doch vergangene Woche gab es eine kurzfristige Änderung   am Gesetz: Nun ist es ihnen erlaubt, "einzelne Wörter und kleinste Textbausteine" zu zeigen. Was genau mit kleinsten Textbausteinen gemeint ist, wird nicht definiert.

Der Verband Bitkom   lehnt das Leistungsschutzrecht ab, weil die Rechte der Autoren an ihren Texten bereits durch das Urheberrecht umfassend geschützt sind. Das Gesetz führt außerdem zu unabsehbaren Folgen für viele innovative Online-Dienste. "Das Gesetz ist schlicht überflüssig und wird gegen die Empfehlungen der meisten Rechtsexperten durch das Parlament gejagt", sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer, Bernhard Rohleder.

Oliver Süme, Vorstand für Politik, Recht und Regulierung bei eco    - Verband der deutschen Internetwirtschaft, bemängelt: "Der Bundestag hat mit dem Leistungsschutzrecht ein notdürftig ausgearbeitetes Gesetz verabschiedet, das keinem nützt. Dieses Gesetz schadet der Internetwirtschaft in Deutschland massiv und erschwert die freie Informationsbeschaffung im Netz."

Bruno Kramm, Urheberrechtsbeaufttragter der Piratenpartei   und bayerischer Spitzenkandidat für die Bundestagswahl, sagte: "Das Leistungsschutzrecht ist kein Gesetz, sondern eine Beruhigungspille für Verleger. Der deutsche Alleingang eines Leistungsschutzrechts zeigt, wie fremdbestimmt die Regierung lobbyistische Entwürfe - hier des Axel Springer Verlags - verabschiedet. Es verhindert den Wettbewerb für kleine innovative Marktteilnehmer, die mittels Presseausschnitten und Snippets den digitalen Wandel in eine Wissensgesellschaft vorantreiben."

Das Leistungsschutzrecht muss nun noch vom Bundestag abgesegnet werden. Dies kann laut Spiegel Online   frühestens am 22. März 2013, spätestens am 3. Mai geschehen.
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