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Handel läuft mit Apple-Produkten in Kostenfalle
30.09.2008 Werden Neckermann.de, Kaufhof.de und andere Online-Händler bald iPods und Apple-Rechner auslisten? Die Zeichen stehen auf Sturm zwischen dem Handel und dem Hersteller. iBusiness befragte die betroffenen Webshop-Betreiber.
Dem Wirtschaftsmagazin zufolge könnten Kosten von 20 bis 120 Euro je Gerät auf den Handel zukommen, der es gerne sähe, wenn der Hersteller Apple, wie andere Produzenten ebenfalls, die Gebühren übernehme, die über die Zentralstelle für private Überspielungsrechte an die Musikindustrie beziehungsweise die Rechteinhaber fließt. Apple gibt zu dem Bericht keine Stellungnahme ab.
Zum Oktober haben die beiden Apple-Importeure Ingram Micro und Tech Data nun die Preise angezogen, was wiederum die Einzelhändler abschrecke, die mit den Apple-Preisen des Online-Shops konkurrieren müssen. Offiziell halten die Einzelhändler den Ball allerdings flach. "Wir beobachten die aktuelle Situation, die durch die Reform des Urheberrechtsgesetzes eingetreten ist und bedauern, dass es bislang zu keiner Einigung gekommen ist", sagt etwa Martin Wuppermann , CFO und Vorstand von GRAVIS . "Wir orientieren uns bei der Gestaltung unserer Preispolitik üblicherweise an den von Apple auf deren Onlineportal angegebenen Preisen und werden das auch zukünftig so halten", so Wuppermann weiter. Bei Galeria-Kaufhof.de heißt es, man werde selbstverständlich auch in Zukunft Apple-Produkte anbieten. Auch Neckermann.de kann es sich nicht leisten die Top-Produkte aus dem Apfel-Imperium auszulisten. Wie Florian Moser , Leiter der Unternehmenskommunikation bei Neckermann, gegenüber iBusiness erklärte, müsse der Versender die höheren Einkaufspreise auf Grund der im Elektronikbereich ohnehin schon niedrigen Margen, an den Kunden weitergeben.
Anders als von der WiWo dargestellt, kann der Apple-Internet-Store allerdings nicht an der Urheberrechtsabgabe vorbeikommen - und somit die Produkte auch nicht günstiger als die anderen Online-Händler anbieten. Das meint zumindest die Seite der Verwertungsgesellschaften. "Wenn ein Shopbetreiber aus dem Ausland direkt an Endkunden in Deutschland verkauft, dann muss er in der Tat die Abgabe entrichten", teilt die Verwertungsgesellschaft GEMA gegenüber iBusiness mit. Für E-Commerce-Händler hat die GEMA ein Merkblatt mit den Bestimmungen herausgegeben .
