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E-Commerce-Branche über Apple irritiert - Verband sieht Margen gefährdet
01.10.2008 Die noch nicht eingepreiste Urheberrechtsabgabe auf Produkte von Apple wird im Handel kontrovers diskutiert. iBusiness befragte Onlinehändler und Verbände zu diesem Problem. Einzelne Anbieter denken zwar über die Auslistung nach - ein massenweiser Boykott von Apple-Produkten droht aber keinesfalls. Am Weihnachtsgeschäft wollen alle verdienen.
Verbandsseitig zeigt sich eine gewisse Ungeduld. "Der Handel wünscht sich eine Lösung in Lichtgeschwindigkeit. Denn das Weihnachtsgeschäft steht vor der Tür", sagt Willy Fischel , Geschäftsführer des Bundesverbands Technik des Einzelhandels (BVT) gegenüber iBusiness. Die Einigung über die Abgaben läuft über Industrieverbände, die über die einzelnen Gerätegruppen mit den Verwertungsgesellschaften verhandeln. So müssen sich etwa der BITKOM , der ZVEI - Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie und die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZpÜ) auf die Höhe der Abgabe einigen. Die einzelnen Hersteller übernehmen dann normalerweise diese zuvor von den Verbänden ausgehandelten Gebühren - nicht so Apple .
Deshalb machen die Vertreter der Einzelhändler derzeit mobil gegen den iPod-Hersteller. Wichtige Voraussetzung zur Entspannung sei eine schnelle Einigung zwischen den Verhandlungspartnern BITKOM, ZVEI und ZPÜ. Ungeachtet dessen wünsche sich der Handel von Apple, "dass er Produkte inklusive Urheberrechtsabgaben zu attraktiven Einstandskonditionen erhält, die es ihm erlauben, eine betriebswirtschaftlich notwendige Spanne zu erwirtschaften. Stand heute sieht es eher so aus, dass die Probleme des Marktes auf dem Rücken des Handels abgeladen werden. Das ist nicht das, was man unter Verkaufsförderung versteht", so Verbands-Chef Fischel. Die derzeitige Situation, in der die Importeure aus der Unsicherheit heraus hohe Aufschläge an die Händler weitergeben, könnte also zu einer Verweigerungshaltung bei den Händlern führen. In der Folge könnte dies ein verhageltes Weihnachtsgeschäft für Apple bedeuten.
Im E-Commerce werden überwiegend Pro-Apple-Bekenntnisse abgegeben - wenn sich die Unternehmen überhaupt zum Thema äußern wollen. Aber es gibt auch Händler, die eventuell ihr Sortiment bereinigen werden. "Wir beobachten die aktuelle Situation, die durch die Reform des Urheberrechtsgesetzes eingetreten ist und bedauern, dass es bislang zu keiner Einigung gekommen ist", sagt Martin Wuppermann , CFO und Vorstand von GRAVIS . "Wir orientieren uns bei der Gestaltung unserer Preispolitik üblicherweise an den von Apple auf deren Onlineportal angegebenen Preisen und werden das auch zukünftig so halten", so Wuppermann weiter. Bei Galeria-Kaufhof.de heißt es, man werde selbstverständlich auch in Zukunft Apple-Produkte anbieten. Auch Neckermann.de will es sich nicht leisten die Top-Produkte aus dem Apfel-Imperium auszulisten. Wie Florian Moser , Leiter der Unternehmenskommunikation bei Neckermann, gegenüber iBusiness erklärte, müsse der Versender aber die höheren Einkaufspreise auf Grund der im Elektronikbereich ohnehin schon niedrigen Margen, an den Kunden weitergeben.
Offene Kritik ist aus kleineren Häusern zu hören. "Die Kalkulation bei Apple-Produkten ist unabhängig von der Urheberrechtsabgabe sehr schwierig. Die steigenden Einkaufspreise werden dazu führen, dass viele Händler die Produkte teurer anbieten müssen beziehungsweise aufgrund der daraus resultierenden sinkenden Nachfrage komplett aus dem Sortiment entfernen werden", glaubt Peter Posztos , Mitgründer von guut.de und verantwortlich für die Geschäftsentwicklung beim Woot-Klon. Man dürfe allerdings nicht vergessen dass Apple-Produkte das eigene Sortiment oftmals aufzuwerten, schränkt er ein. "Insofern wird eine komplette Auslistung nicht stattfinden", meint Posztos.
Unabhängige Beobachter erwarten eine Einigung, die E-Commerce und Hersteller versöhnt. "Apple wird über kurz oder lang die Gebühren entrichten", schätzt Julian N. Modi von der Augsburger Kanzlei Hild & Kollegen die Lage ein. "Denn zum einen muss das Unternehmen selbst die Gebühren entrichten, wenn es sie
selbst unmittelbar an Endkunden verkauft. Deshalb bleibt abzuwarten, dass es die Gebühren auch für Zwischenhändler übernimmt, da durch diese ja auch mehr Kunden erreicht werden", so der auf Urheberrecht spezialisierte Jurist. Deshalb könnten seiner Einschätzung nach E-Commerce-Händler weiterhin ruhigen Gewissens etwa iPods auf ihren Websites anbieten. Modi geht von einer Lösung des Problems noch vor dem Start des Weihnachtsgeschäfts aus.
