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New Work? Künftig nur mit Stechuhr.
15.05.2019 Arbeitgeber müssen Arbeitszeiten systematisch erfassen, so ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Das hat Auswirkungen auf den neuesten heißen Scheiß im Employer Branding. Und zeigt, wie die Digitale Transformation von der realen Welt verändert wird.
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Deswegen passiert jetzt wahrscheinlich Folgendes: Zunächst werden Unternehmenslobbyisten, CDU-Wirtschaftsrat und FDP über die drohende überbordende Bürokratie lamentieren. Danach werden die Digitalevangelisten darüber öffentlich sinnieren, wie hoffnungslos Europa nun im globalen New-Work-Wettbewerb zurückfällt. Und schließlich wird auf hippen Digitalkongressen unter beifälligem Applaus aller anwesenden hippen Digitaler konstatiert, dass die Politik im Allgemeinen und die EU im Speziellen von den Besonderheiten der digitalen Welt ü-ber-haupt keine Ahnung hat (wobei sie beiläufig das Alter der EuGH-Richter erwähnen). Der Digitalverband Bitkom etwa kommentiert: " Nehmen wir das Beispiel eines Vaters, der nachmittags seine Kinder aus der Kita abholt, um am späten Abend noch einmal E-Mails zu beantworten und am nächsten Morgen wieder pünktlich im Büro zu sein". Wer so arbeite, bediene einerseits ein modernes Familienmodell, verstoße aber gegen die Ruhezeiten des Arbeitsgesetzes: "Die systematische Erfassung von Arbeitszeiten wird unzählige Arbeitnehmer und Arbeitgeber ins Unrecht setzen."
Die Facebook-Timeline wird mit Stechuhr-Memes überflutet. Die Trolle in den Kommentarforen belegen, dass die Flüchtlinge an allem schuld sind. Auf Twitter trendet das Topic #KeineStechuhrMitUns. Sascha Lobo schreibt einen launigen Kommentar auf Spiegel Online, der das EuGH-Urteil in Verbindung setzt mit den frühsozialistischen Philosophen des 18. und 19. Jahrhunderts.
Tatsächlich passiert ist ja Folgendes: Der EuGH hat die Mitgliedstaaten der EU dazu verpflichtet , Unternehmen aufzuerlegen, ein objektives, verlässliches und zugängliches Zeiterfassungssystem zu verwenden. Es sei erlaubt, auf Besonderheiten eines Tätigkeitsbereichs und "Eigenheiten bestimmter Unternehmen" - beispielsweise der Unternehmensgröße - einzugehen. Als Zeiterfassungssystem kann also eine Stechuhr, aber auch Excel oder eine App genutzt werden.
Diese Entscheidung ordnet sich ein in Regelungen unterschiedlicher politischer Instanzen zum Spam (Gerichte: Double-Opt-In), Datenschutz (EU: DSGVO), zur Plattformökonomie für Dienstleistungen (Bund: Uber-Regulierung), Waren (Bund: Steuerpflicht für Amazon-Händler) und Services (Kommunen: Airbnb-Verpflichtung wegen Wohnungs-Fehlbelegung).
Insgesamt vollzieht sich Schritt für Schritt (wenn auch mit der demokratisch-systemischen Fünf-Jahres-Verspätung), wie die Gesellschaft den schnell wuchernden Internet-Urwald einhegt, beschneidet und kultiviert. Für New-Work (und andere Arbeitsmodelle, die sich von 9to5 unterscheiden) bedeutet das: (Erstens) was für die privilegierte Angestelltengruppe der hochbezahlten (digitalen) Wissensarbeiter funktioniert, funktioniert für alle Arbeitnehmer. Mindeststandards müssen aber sein. Und (zweitens) muss man auch in digitalen Arbeitsumgebungen einen Ausgleich finden zwischen der Freiheit der Wahl von Arbeitszeit und Arbeitsort - und dem Kampf gegen Ausbeutung unter dem Deckmantel von Freiheit.
Nur wer weiß, wie viel er oder sie arbeitet, kann bestimmen, ob diese Freiheit den Preis auch wert ist. Für dieses Wissen sind jedoch Daten nötig. Und Daten - da sind sich ja auch alle einig - sind schließlich der Motor der Digitalen Ökonomie.
Am Ende waren die Brüsseler Richter deutlich digitaler, als alle gedacht haben.


