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Dmexco-Erdbeben Teil 3: Gericht hebt einstweilige Verfügung der Koelnmesse gegen Dmexco-Initatoren auf

25.01.2018 In seinem Urteil bestätigte das Landgericht Köln den Widerspruch von Christian Muche und Frank Schneider gegen die Verletzung eines Konkurrenzverbotes - und hält somit die Vorwürfe der Koelnmesse   und des BVDW   für unhaltbar. Die Koelnmesse sieht das anders und wird Berufung gegen das Urteil des LG Köln einlegen.

 (Bild: dmexco)
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Nach Ansicht des Landgericht Köln   besteht zwar ein vereinbartes Konkurrenzverbot für die beiden KDME  -Geschäftsführer. Dieses ist aber vertraglich ausdrücklich auf die EU beschränkt. Somit erstrecke sich das Wettbewerbsverbot nicht auf das Engagement von Christian Muche und Frank Schneider in der Excitare AG. Die D:Pulse   sieht das Landgericht nicht als Konkurrenzveranstaltung der Digitalmesse Dmexco   an, sondern als Partner der Koelnmesse. Allerdings bestätige das LG in seiner Urteilsbegründung, dass im Grundsatz ein Wettbewerbsverbot für die KDME- und deren Geschäftsführer Muche und Schneider persönlich bestehe. Dieses gilt mindestens bis zur Dmexco 2018.

Das aktuelle Urteil des Landgerichts stimmt Muche und Schneider in Hinblick auf die laufende Kündigungsklage optimistisch: "Auf Grundlage dieses Urteils wird der Kündigung durch die Koelnmesse jeglicher Boden entzogen. Wir gehen davon aus, dass die Kündigung juristisch keinen Bestand haben wird." Die Koelnmesse hat währenddessen angekündigt, Berufung gegen die Aufhebung der einstweiligen Verfügung durch das LG Köln einzulegen: "Die Koelnmesse wird als Veranstalterin der Dmexco gegen das Urteil Berufung einlegen, um vor dem Oberlandesgericht Köln auch ein entsprechendes gerichtliches Verbot durchzusetzen. Ungeachtet der Entscheidung des LG Köln über die einstweilige Verfügung wird es keine weitere Zusammenarbeit der Koelnmesse mit der KDME und ihren Geschäftsführern geben", heißt es von Seite der Messe.

Der Verhandlung ging Anfang November 2017 - für Außenstehende völlig überraschend per öffentlicher Erklärung - eine fristlose Entlassung der Dmexco-Macher Muche und Schneider und deren Beratungsgesellschaft KDME (KM Digital Marketing Events GmbH) voraus. So hatte die Koelnmesse hat am 9. November 2017 vor dem LG Köln (25. Zivilkammer - Az. 25 O 268/17) eine einstweilige Verfügung gegen die KDME und ihre beiden Geschäftsführer zur Durchsetzung eines Wettbewerbsverbots erwirkt. Zeitgleich wurde der Kooperationsvertrag mit dem BVDW als Markeninhaber sowie ideeller und fachlicher Träger der Veranstaltung "vorzeitig um mehrere Jahre verlängert".

BVDW-Präsident Matthias Wahl zufolge sei der Schritt des Muche/Schneider-Rauswurf "leider unausweichlich" geworden, nachdem "Christian Muche und Frank Schneider gegen wesentliche vertragliche Vereinbarungen verstoßen haben". Gemeint waren die Aktivitäten von Muche und Schneider bei der Schweizer Digitalkonferenz D-Pulse. (Siehe Analyse Dmexco-Erdbeben, Teil 2 und was die Digitalbranche jetzt erwartet)
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