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Mindestlohn-Erhöhung: Wer im E-Commerce wirklich betroffen ist

17.02.2022 Die Bundesregierung erhöht den gesetzlichen Mindestlohn ab 1. Oktober auf zwölf Euro die Stunde. Jedes zweite deutsche Handelsunternehmen wird davon betroffen sein, wie eine aktuelle Auswertung zeigt. Vor allem in einem Segment werden Arbeitskräfte wohl deutlich teurer. Langfristig geht es zudem dem digitalen Lohndumping an den Kragen.

Mindestlohn (Holzschnitt) (Bild: JoachimGraf.com)
Bild: JoachimGraf.com
Mindestlohn (Holzschnitt)

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TL;DR
Betroffen sind Contact Center sowie die Lagerlogistik und die Billiganbieter bei den Paketdienstleistern.
Es war das zentrale Wahlversprechen der SPD  , inzwischen ist es klar: Die Bundesregierung wird den gesetzlichen Mindestlohn ab 1. Oktober 2022 auf zwölf Euro die Stunde erhöhen. Dieser soll dann für 15 Monate gelten. Bis Mitte 2023 soll wieder die unabhängige Mindestlohnkommission über den nächsten Erhöhungsschritt ab 1. Januar 2024 bestimmen.

Das ist ein deutlicher Schritt nach oben. Seit dem 1. Januar 2022 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 9,82 Euro, ab 1. Juli wird er gemäß der früheren Empfehlung der Mindestlohnkommission auf 10,45 Euro erhöht. Betroffen sind viele: Ein Fünftel der abhängig Beschäftigten (21 %) in Deutschland arbeitete im April 2021 im Niedriglohnsektor, so das Statistische Bundesamt  . Damit wurden rund 7,8 Millionen Jobs unterhalb der Niedriglohnschwelle von 12,27 Euro brutto je Stunde entlohnt. Zum Niedriglohnsektor zählen nach der hier verwendeten internationalen Definition alle Beschäftigungsverhältnisse, die mit weniger als zwei Drittel des mittleren Verdienstes (Median) entlohnt werden. 92 Prozent der Beschäftigten im Niedriglohnsektor sind dabei von 12 Euro Mindestlohn betroffen.

Vor allem der Handel ist betroffen

(Grafik: Randstad)
Betroffen von der Erhöhung sind 44 Prozent aller Unternehmen. Sie müssen ihre Löhne nach oben korrigieren, so das Ergebnis der Randstad-ifo-Personalleiterbefragung Q4 2021  . Die außerplanmäßige Mindestlohnerhöhung trifft verschiedene Wirtschaftszweige unterschiedlich stark. Im Vergleich ist die Industrie besser auf die Anpassung vorbereitet als andere Wirtschaftszweige. 54 Prozent der Handelsbetriebe gaben an, ihren Mindestlohn anpassen zu müssen. Im Dienstleistungssektor sind es zwei von fünf.

Von den befragten Industrieunternehmen gab nur ein gutes Drittel an, dass eine Mindestlohnerhöhung Auswirkungen auf die Gehaltsstruktur haben wird. Im Branchenvergleich zeigt der Blick in die betroffenen Betriebe, dass der Anstieg des Mindestlohns für Beschäftigte in der Dienstleistungsbranche am meisten Veränderungen bringt. Gut ein Drittel der Belegschaft in betroffenen Dienstleistungsunternehmen wird nach der Erhöhung des Mindestlohns mehr Gehalt verdienen als vorher. In den anderen Wirtschaftszweigen betrifft die Lohnsteigerung ein Viertel der Belegschaft. Der Median an Mitarbeitenden, die von der Mindestlohnerhöhung innerhalb der Gesamtbelegschaft des jeweiligen Unternehmens betroffen sind, liegt bei den Dienstleistungsunternehmen bei 20 Prozent, im Handel bei zehn Prozent und im Verarbeitenden Gewerbe bei sieben Prozent.

Der Kostentreiber Mindestlohn verteuert viele unserer Angebote
(Diana Junghanns, Direktorin Vertrieb, Domestic & General Insurance Europe AG)
Diana Junghanns, Direktorin Vertrieb, Domestic & General Insurance Europe AG (Bild: Diana Junghanns)
Bild: Diana Junghanns

Der gesetzliche Mindestlohn gilt weiterhin NICHT für Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung, PraktikantInnen sowie Auszubildende. Der Begriff "Mindestlohn für Azubis" wird jedoch umgangssprachlich häufig für die Mindestausbildungsvergütung verwendet. Auch diese Mindestausbildungsvergütung steigt zum Januar 2022 und zum Januar 2023: Sie beträgt dann im Jahr 2022 zwischen 585 Euro im ersten und 819 Euro im vierten Ausbildungsjahr. Ab 2023 liegt die Mindestausbildungsvergütung zwischen 620 und 868 Euro.

Unternehmen und Verbände sind naturgemäß nur eingeschränkt begeistert vom Mindestlohn und seiner Erhöhung. Diana Junghanns, Vorsitzende des DDV-Kompetenzzentrum Anwender   sowie Direktorin Vertrieb der Domestic & General Insurance Europe AG  , sah bereits im Dialogmarketing Jahrbuch für die Bereiche Dialogmarketing-Services, Zielgruppenmarketing und Zustellung/Dialoglogistik den Mindestlohn als "Kostentreiber". Er verteuere "viele unserer Angebote und schränkt einzelne Marktteilnehmer zunehmend in ihrer unternehmerischen Freiheit ein."


Christian Heinrich , Stellvertretender Vorsitzender des DDV-Kompetenzzentrums sowie Senior-Spezialist Dialogmarketing bei DekaBank  , schränkt die Kritik jedoch ein: "Diejenigen, die in den vergangenen zwölf Monaten ihre Hausaufgaben gemacht haben, werden auch gut durch das Jahr kommen." Er erwartet allerdings, dass "es auch bei unseren Dienstleistern eine Auslese" geben werde. Die Erhöhung des Mindestlohns "wird sein Übriges dazu tun. Konzentration und Marktbereinigung können Kreativität hemmen - Postpandemisch sehen wir aber eine Wiedererstarkung durch eine höhere Nachfrage."

Durch den Mindestlohn wird es auch bei unseren Dienstleistern eine Auslese geben
(Christian Heinrich, Senior-Spezialist Dialogmarketing, Deka-Bank)
Christian Heinrich, Senior-Spezialist Dialogmarketing, Deka-Bank (Bild: Christian Heinrich)
Bild: Christian Heinrich

Der BdKEP - Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste e.V. BdKEP   beklagt, dass der sprunghafte Anstieg des Mindestlohns auf 12 Euro "eine erhebliche Lohnsteigerung von 15 Prozent für Teile der KEP-Branche bedeutet".

Diese Steigerung werde "einerseits durch Effizienzsteigerungen aufgefangen werden aber andererseits auch Preiserhöhungen verursachen." Der Lobbyverband warnt, dass "für Services oder Arbeiten, die nicht zum gesetzlichen Mindestlohn finanziert werden können", das zukünftige Risiko bestehe, "dass sie eingestellt werden." Zusätzlich sei davon auszugehen, "dass gering qualifizierte Mitarbeiter*innen schwerer einen Job finden, da die erbrachte Leistung nicht in dieser Höhe vergütet werden kann."

Bestimmte Dienstleister werden das als Begründung für Preiserhöhungen heranziehen
(Christoph Wenk-Fischer, Hauptgeschäftsführer, BEVH)
Christoph Wenk-Fischer, Hauptgeschäftsführer, BEVH (Bild: Alexander Klebe / BEVH)
Bild: Alexander Klebe / BEVH

Christoph Wenk-Fischer , Hauptgeschäftsführer beim Branchenverband BEVH  , geht nicht davon aus, dass die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohnes in Deutschland unmittelbare Auswirkungen auf Onlinehändler haben wird: "Selbst die Einstiegsvergütung für Beschäftigte ohne besondere berufliche Qualifikation liegt im Interaktiven Handel vielfach schon über dem Mindestlohn", argumentiert er.

Allerdings befürchtet er, dass die Drohung des BdKEP wahr gemacht wird und "dass in bestimmten Bereichen Dienstleister unserer Branche die Mindestlohnerhöhung als Begründung für Preiserhöhungen heranziehen könnten, um damit an der Preisschraube zu drehen."

Große Spannbreite am unteren Ende der Gehälter

Wir haben die Gehaltssituation im deutschen E-Commerce genauer angesehen, um Licht ins Dunkle zu bringen: In welchen Segmenten der erhöhte Mindestlohn tatsächlich Handlungsdruck auslöst. Im (am meisten betroffenen) Handel ist es ja durchschnittlich nur ein Zehntel der Belegschaft.

Wie schwierig die Identifikation der Problemfelder ist, zeigt sich am Beispiel des ECommerce-Krösus' und Buhmann Amazon  . Der Handelskonzern ist nach eigenen Angaben   ein fairer Arbeitgeber: Die Mitarbeitenden in den europäischen Amazon Logistikzentren verdienen ein "sehr wettbewerbsfähiges Grundgehalt", wie es Amazon selbst sieht. Amazon hat in Deutschland einen Einstiegslohn von umgerechnet 12 Euro brutto pro Stunde eingeführt. Dieser liegt deutlich über dem (aktuellen) gesetzlichen Mindestlohn von 9,60 Euro. Ab Herbst 2022 ist ein Anstieg auf umgerechnet mindestens 12,50 Euro plus Extras geplant. Das liegt dann ebenfalls über dem dann geltenden Mindestlohn - aber nicht mehr viel.

Zur Wahrheit gehört aber auch: Der seit Jahresbeginn 2022 geltende Post-Tarifvertrag sieht laut Fachgewerkschaft DPVKOM   für Aushilfskräfte zum Beispiel im Lager oder in der Auslieferung einen Stundenlohn von 12,35 Euro vor. Auch die Gewerkschaft Verdi   versucht seit Jahren, die Amazon-MitarbeiterInnen in den besser bezahlten Tarifvertrag zu streiken: "Die Stundenzuschläge von zwei Euro, die Amazon den über 20.000 in Deutschland Beschäftigten noch im Frühjahr während der ersten Corona-Welle zahlte, wurden im Sommer 2020 längst wieder gestrichen. Das war auch deshalb möglich, weil die Beschäftigten auch nach acht Jahren Auseinandersetzung und wiederholten Streiks immer noch keinen Tarifvertrag haben, und auch keine Betriebsvereinbarungen, die Zuschläge oder Tariferhöhungen für einen fest vereinbarten Zeitraum festschreiben. Und in Zeiten von Corona ist es den an fast allen Amazon-Standorten vorhandenen Betriebsräten nicht einmal möglich, Betriebsvereinbarungen zu Kurzarbeitsgeld oder Gesundheitsschutz abzuschließen", so die Gewerkschaftsklage.

Bei den PaketzustellerInnen wiederum zahlt Amazon überdurchschnittlich. Das hat eine Auswertung des Portals Jobted   ergeben. Das Amazon-Beispiel zeigt also: Der Mindestlohn ist eine komplexe Angelegenheit.

Etwas Licht bringt man ins Dunkle, wenn man sich die in Stellenanzeigen angebotenen Stundenlöhne ansieht und sie mit dem im Herbst kommenden Mindestlohn vergleicht. Die hier gelisteten Werte sind immer Durchschnittswerte. Die (traditionell schlechter zahlenden) Subunternehmer von großen Logistikunternehmen sind nicht berücksichtigt:


Stundenlöhne im E-Commerce 2022

(Ohne Subunternehmer; Quelle: Jobted  ), teilweise Monatslöhne auf Stundenbasis umgerechnet
BerufDurchschnittlicher Stundenlohn
PaketzustellerIn (UPS)16,70
PaketzustellerIn (Amazon)16,40
PaketzustellerIn (Hermes)14,30
PaketzustellerIn (DHL)13,40
PaketzustellerIn (DPD)12,30
Fachkraft für Lagerlogistik13,85
LageristIn10,79
KommissioniererIn11,83
Callcenter-AgentIn11,88

betroffen vom MindestlohnKaum betroffennicht betroffen

Es zeigt sich, dass trotz höher dotierter Tarifverträge es nach aktuellem Lohnniveau es vor allem in den Bereichen Lager und Contactcenter Bereiche gibt, die vom Mindestlohn betroffen sind, während bei der Paketzustellung es offenbar keinen durch die Gesetzesänderung bedingten Handlungsbedarf gibt.

Christoph Wenk-Fischer sieht jedoch für den E-Commerce die mittelbare Gefahr, dass Vergütungsanpassungen auch in anderen Bereichen nötig werden, in denen ohnehin erheblich höhere Vergütungen gezahlt werden, "um im Unternehmen die Vergütungsstruktur insgesamt aufrechtzuerhalten".

Bildquelle Mindestlohn (Holzschnitt)  

Mehrheitlich zahlen die Onlinehändler besser als verlangt

In einer nicht repräsentativen Online-Umfrage wollten wir von Shopbetreibern wissen, welche Auswirkungen die Erhöhung des Mindestlohns auf ihr Geschäft hat. Die Mehrheitsmeinung der überwiegend kleinen und mittelständischen Marktplatzhändler deckt sich mit denen der größeren BEVH-Retailer: Die meisten bezahlen ohnehin mehr als Mindestlohn. David Rožman , Senior Marketing Analyst bei Turtl  , beispielsweise sagt: "Bei mir hat noch nie jemand den Mindestlohn bekommen. Das Minimum ist 13,5 die Stunde. Warum? Die Leute sind einfach motivierter und arbeiten besser und sind viel weniger krank."

Ich werde mehr auf Vollzeit setzen und Minijobber entlassen müssen
(Thorsten Piontek, Geschäftsführer, Greenist)
Thorsten Piontek, Geschäftsführer, Greenist (Bild: Greenit)
Bild: Greenit

Ralf Berkemeier, Geschäftsführer Contura 24   ist sich sicher, dass ihn die Mindestlohnerhöhung nicht betrifft: "Niemand der vernünftige Arbeit abliefert, verdient es, für unter 12.- Euro zu buckeln." Er ist empört und widerspricht den wenigen, die in der Mindestlohnerhöhung eine Verschwörung der Sozialdemokraten zur Ruinierung der deutschen Wirtschaft sehen: "Was erwartet man von einem Angestellten der 9,82 Euro die Stunde verdient? Und wenn dann noch im Akkord verpackt oder produziert werden muss, würde ich mich schämen! In Grund und Boden!"

Jörg Biel bestätigt: "Letztendlich macht die Höhe des Stundenlohns auch die Qualität der abgelieferten Arbeit aus, da die Motivation doch etwas höher ist." Er schränkt jedoch ein: "Wenn man sein Geschäft allerdings auf Billiglöhner aus Grenznähe aufbaut, sollte man sich vielleicht über ganz andere Dinge Gedanken machen." Eine Aussage, die bei unserer Befragung so oder ähnlich oft zu hören ist: "Wenn man als Unternehmer nur aufgrund von gezahlten Hungerlöhnen überleben kann, dann ist es tatsächlich an der Zeit den Laden dicht zu machen", ist Peter Wiese überzeugt. "Ich freue mich, dass die Spreu vom Weizen getrennt wird", bringt es Damian Kan-Schmude auf den Punkt.

Thorsten Piontek , Geschäftsführender Gesellschafter beim Öko-Onlineshop Greenist  , erzählt, dass auch jetzt schon die Vollzeitbeschäftigten bei Greenist mehr als 12 Euro die Stunde verdienen. Allerdings wird sich bei ihm die Beschäftigungsstruktur verschieben: "Minijobber kann ich nicht so viel zahlen, denn die Leistung passt naturgemäß nicht, da mehr Fehler gemacht werden. Hier werde ich dann mehr auf Vollzeit setzen müssen und Minijobber entlassen müssen."

Das EU-Plattformgesetz will langfristig das digitale Lohndumping austrocknen

Der höhere Mindestlohn ist für die ECommerce-Branche allerdings nur der erste Schritt. Künftig geht es auch den Plattformen an den Kragen. Mit ihren unfairen Arbeitsbedingungen stehen digitale Plattformen immer wieder in der Kritik, denn beispielsweise sind die FahrerInnen von Uber, Lieferdiensten oder andere PlattformarbeiterInnen scheinselbstständig und damit weitgehend rechtlos. Nun hat die EU-Kommission einen Entwurf vorgelegt  , der diese Scheinselbstständigkeit stoppen soll, die auch zahlreiche Anbieter in Callcenter- und Kurierdiensten zum Lohndumping nutzen.

Mit der vorgeschlagenen Richtlinie soll sichergestellt werden, dass Personen, die über digitale Arbeitsplattformen arbeiten, den rechtmäßigen Beschäftigungsstatus erhalten, der ihren tatsächlichen Arbeitsregelungen entspricht. Sie enthält eine Liste von Kontrollkriterien, mit deren Hilfe festgestellt werden kann, ob es sich bei der Plattform um einen 'Arbeitgeber' handelt.

Erfüllt die Plattform mindestens zwei der Kriterien, wird rechtlich davon ausgegangen, dass sie ein Arbeitgeber ist. Den über sie arbeitenden Personen würden daher die mit dem Status 'ArbeitnehmerIn' verbundenen Arbeitnehmerrechte und sozialen Rechte zustehen. Die als 'ArbeitnehmerIn' eingestuften Personen hätten damit gegebenenfalls Anspruch auf den Mindestlohn (sofern vorhanden), Tarifverhandlungen, geregelte Arbeitszeiten und Gesundheitsschutz, bezahlten Urlaub und verbesserten Zugang zum Schutz vor Arbeitsunfällen, Leistungen bei Arbeitslosigkeit und Krankheit sowie beitragsabhängige Altersrente. Plattformen hätten das Recht, diese Einstufung anzufechten oder "zu widerlegen", wobei sie nachweisen müssen, dass kein Beschäftigungsverhältnis besteht.

Nach EU-Einschätzung arbeiten über 28 Millionen Menschen in der EU über digitale Arbeitsplattformen. Im Jahr 2025 wird mit 43 Millionen Beschäftigten gerechnet. Die überwiegende Mehrheit dieser Menschen ist tatsächlich selbstständig. Allerdings wird davon ausgegangen, dass 5,5 Millionen fälschlicherweise als Selbstständige eingestuft werden. Zwischen 2016 und 2020 verfünffachten sich die Einnahmen in der Plattformwirtschaft annähernd, von schätzungsweise drei auf rund 14 Mrd. Euro.

Selbst der BdKEP mahnt mehr Staat an: Damit beim steigenden Mindestlohn "in der KEP-Branche nicht die ehrlichen Unternehmen die Dummen sind, müssen entsprechende Kontrollen und Sanktionen bei Konzern, im Mittelstand sowie bei Plattformanbietern wirksamer als bisher umgesetzt werden." Er mahnt vor allem die "Stärkung der Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur" an. Das alles klingt nicht danach, als würden niedrige Löhne noch zur Zukunft des E-Commerce gehören.
Thema: Mindestlohn-Erhöhung: Wer im E-Commerce wirklich betroffen ist

Kommentar von Joachim Graf

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