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Eine Abmahnung kostet Shopbetreiber 1.790 Euro

27.10.2020 Für knapp jeden zweiten Onlinehändler stellen Abmahnungen eine akute Existenzbedrohung dar. Eine Umfrage deckt Problemfelder im Onlinehandel auf und zeigt, welche konkreten Maßnahmen sich Onlinehändler wünschen, um den zunehmenden Missbrauch wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen einzudämmen.

 (Bild: Edward Lich auf Pixabay)
Bild: Edward Lich auf Pixabay
Die Ergebnisse der Abmahnumfrage    von Trusted Shops   zeigen, dass 40 Prozent aller Umfrage-Teilnehmer (945 Online-Händler) abgemahnt wurden, 402 traf es in den vergangenen zwölf Monaten. Im Schnitt werden pro Abmahnung 1.790 Euro fällig.

Darin enthalten sind Kosten, die an den eigenen und den gegnerischen Anwalt zu zahlen sind. Hinzu kommen noch eigene Aufwände, die durch die Suche eines geeigneten Anwalts und Korrespondenz in der Abmahnangelegenheit entstehen - vom Ärger ganz abgesehen.

Mitbewerber mahnten am häufigsten ab

Die letzten Jahre fiel der IDO-Verband   durch einen hohen Anteil aller ausgesprochenen Abmahnungen auf. Im letzten Erhebungszeitraum waren es 25 Prozent, in diesem Jahr immer noch 23 Prozent. Am häufigsten mahnten mit 50 Prozent Mitbewerber ab.

Gesetzliche Limitierung der Anwaltskosten

Die Studie beleuchtet nicht nur die aktuelle Situation. Die Teilnehmer konnten darüber hinaus Vorschläge machen, mit welchen Maßnahmen der Abmahn-Wahn eingedämmt werden kann. An erster Stelle der Vorschläge: Forderung nach der gesetzlichen Limitierung der Anwaltskosten für Abmahnungen. Auf Platz 2: Gerichte müssen häufiger die Möglichkeit nutzen, missbräuchliche Abmahnungen zurückzuweisen. Gefolgt von der Forderung, dass keine Konkurrenten, sondern nur staatliche Behörden und/oder zugelassene Verbände abmahnen.
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