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ECommerce-Ausbildung: Onlinehändler wird anerkannter Lehrberuf
26.11.2015 Der Einzelhandel befindet sich aufgrund der Digitalisierung mitten in einem Transformationsprozess. Für Mitarbeiter im Handel heißt das: Grundlegend neue Aufgaben und Knowhow. Bislang scheiterten alle Initiativen, die ECommerce-Ausbildungslücke im Handel endlich zu schließen. Nun kommt endlich Bewegung in die Sache. iBusiness dokumentiert exklusiv, wie die aktuelle Marktsituation aussieht und was auf den Onlinehandel zukommt.
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Das stetige Wachstums im E-Commerce, auch wenn es sich leicht abgeschwächt hat, lässt vermuten, dass der Onlinehandel auch in den kommenden Jahren weiter wachsen wird. Im Zuge dessen entwickelt der Onlinehandel einen enormen Bedarf an qualifizierten Arbeitskräften. Eine spezielle, anerkannte Ausbildung, wie etwa 'Kauffrau / Kaufmann im Onlinehandel', existiert jedoch zum Ärger des Onlinehandels nicht. Bereits seit einigen Jahren fordert daher eine Vielzahl von Unternehmen der Interaktivbranche einen Ausbildungsweg zum ECommerce- beziehungsweise Online-Kaufmann.
Mit dieser Einschätzung liegt Groß-Albenhausen bisher absolut richtig. Das bestätigt eine aktuelle Auswertung des iBusiness-Stellenmarktes. Dort haben wir in einer Stichprobe von rund 100 Onlineshop die Ausbildungsanforderungen in den Stellenausschreibungen ausgewertet. Das Ergebnis: 27 Prozent der Shops erwarten keinen besonderen Bildungsabschluss von potenziellen Bewerbern während mehr als jeder zweite Onlineshop ein abgeschlossenes Studium für die Vergabe vakanter Stellen voraussetzt. In nur 15 Prozent der ECommerce-Stellenausschreibungen von Onlineshops wird eine Berufsausbildung erwartet. Noch drastischer zeigt sich diese Entwicklung bei Agenturen, die geeignetes Personal für den ECommerce-Bereich suchen. Auch hier haben wir eine Stichprobe von 100 ausgeschrieben Agentur-Jobs ausgewertet. Das Ergebnis zeigt, dass Agenturen bei knapp zwei Dritteln (62 Prozent) ihrer Jobangebote im Ecommerce-Bereich ein Studium als Einstellungskriteritum offeriert. In 27 Prozent der Stellenausschreibungen wird kein besonderer Bildungsabschluss erwartet während in 11 Prozent ist eine Berufsausbildung Zugangsvoraussetzung ist.
ECommerce-Kaufleute: Handelsverband erkennt die Notwendigkeit
Die Ausbildung zum Onlinehändler soll also ein eigener Ausbildungsberuf werden, so die Vorstellungen des HDE. Zugleich soll es aber auch eine Spezialisierung innerhalb der Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann geben. Wilfried Malcher vom HDE erklärt bereits im Sommer 2015: Das Ordnungsverfahren Einzelhandelsberufe habe bereits begonnen; der ECommerce-Beruf müsse noch politisch durchgesetzt werden. "Ziel ist, dass nicht nur die erneuerten Einzelhandelsberufe, sondern auch der zusätzliche und neue Beruf ECommerce-Kaufmann ab dem 1.8.2017 ausgebildet werden kann. Die neuen Verordnungen sollen daher Anfang 2017 auch im Bundesgesetzblatt verkündet werden."
Groß-Albenhausen zufolge wurde das Ausbildungskonzept bisher schwerpunktmäßig aus Sicht des Einzelhandels entwickelt, der Beruf soll aber auch andere Branchen einbeziehen, beispielsweise Groß- und Außenhandel, Tourismus, Telekommunikation und chemische Industrie. "Denn E-Commerce beginnt heute in der Fabrik und endet beim Endkunden", erläutert Groß-Albenhausen. Und damit ist "E-Commerce 'End-to-End'-Commerce, und vor allem dafür braucht es qualifizierte Mitarbeiter". Er ist überzeugt, dass E-Commerce im Großhandel und in der Industrie genauso stattfindet, "wenn nicht noch viel mächtiger als im Einzelhandel." Für solche völlig neuen Geschäftsmodelle jenseits des verfassten Einzel- und Versandhandels müssen ECommerce-Kaufleute ausgebildet werden. Daher gelte es laut Groß-Albenhausen in der Ausbildungsverordnung und im Rahmenlehrplan zu berücksichtigen, dass ECommerce-Kaufleute "von allen Unternehmen ausgebildet werden müssen, in denen ECommerce-Wertschöpfungsmodelle tägliche Praxis sind". Er ist überzeugt, dass es fatal wäre, "die Hürde der obligatorischen Ladenkasse in anderer Form erneut einzuziehen."
Wie Groß-Albenhausen erläutert, sollten (bisheriger Stand der Dinge) für Ecommerce-Kaufleute nach Vorstellung der Verbände folgende Handlungsfelder abgedeckt werden:
- Shopmanagementsystem einsetzen
- Shopbewirtschaftung umsetzen
- Waren- und Dienstleistungssortiment entwickeln
- Waren einkaufen/ Dienstleistungen vermitteln
- Retouren- bzw. Stornomanagement
- Kundenbindung fördern und Kundenservice im Onlinebereich einsetzen
- Onlinemarketing umsetzen
- Bezahlsysteme einsetzen
- Controlling des Onlinebereichs durchführen
- Wettbewerbsbeobachtungen durchführen und auswerten
Geht es also nach dem bisherigen Konzept können Kaufleute im E-Commerce künftig unter anderem:
- ein Shopmanagementsystem betreiben/ weiterentwickeln (u.a. Usability)
- Shopbewirtschaftung umsetzen
- Waren- und Datenfluss darstellen und steuern,
- Social Media für die Unternehmensinformation und die Kundenkommunikation nutzen (Kundenblogs, Krisenmanagement),
- Kundenservice/ Kundenbindung im Onlinebereich anwenden, Zusatzverkäufe generieren
- Retouren- bzw. Stornomanagement
- Instrumente des Onlinemarketings einsetzen und weiterentwickeln (Suchmaschinenoptimierung, Affiliate, Newsletter texten und gestalten)
- Sicherheit und Wirtschaftlichkeit von Bezahlsystemen beurteilen und deren Nutzung fördern
- Instrumente des Controllings im Onlinevertrieb einsetzen (Online-Befragungen, Kundenpanels, Retourenquoten, Kundenwertentwicklung, Klicks u.ä. auswerten, Web-Analysetools)
- den Marktauftritt von Wettbewerbern (stationär wie online) bewerten und Verbesserungsvorschläge für den Marktauftritt des eigenen Unternehmens erarbeiten
- Verknüpfungen zwischen stationärem und Onlinebereich
- rechtliche Anforderungen an den Onlinebereich
- Datenschutz und Datensicherheit
Zum 15.12.2015 wird eine Rückmeldung des Kuratoriums der deutschen Wirtschaft für Berufsbildung erwartet. Im Anschluss soll die Abstimmung des Eckwertevorschlags mit den Gewerkschaften über den DGB erwartet. Wenn die Ausbildungsordnung bis zum Sommer 2017 stehen sollte, dann stünden 2020 die ersten ausgebildeten ECommerce-Kaufleute zur Verfügung. Ein Inkrafttreten sei spätestens für den 1. August 2018 realistisch.
