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Vorratsdatenspeicherung nicht mit EU-Recht vereinbar

23.04.2018 - Die deutsche Vorratsdatenspeicherung ist nicht mit dem Recht der Europäischen Union vereinbar. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden (Az. 9 K 3859/16). Die Entscheidung des Verwaltungsgericht Köln hat eine zentrale Bedeutung für die betroffenen Internet- und Telekommunikationsunternehmen.

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Von:  Oliver Sittl ,  BELIEVE DIGITAL
Am: 23.04.2018

Zu: Vorratsdatenspeicherung nicht mit EU-Recht vereinbar

Dieses Urteil ist unverantwortlich in Zeiten des internationalen Terrorismus und der tagtäglichen Messerstechereien queer durch Deutschland. Zeit aus der weltfernen EU auszutreten!
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