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E-Commerce

Neue Haftungsregeln für Online-Importe aus China

04.02.2025 Die Flut "gefährlicher" und "illegaler" Produkte soll nun doch eingedämmt werden, indem Online-Händler wie Temu, Shein und Amazon Marketplace für die Produkte haften, die sie verkaufen.

Wer aus China importiert, muss seine Produkte künftig vor Erreichen der EU-Grenzen deklarieren (Bild:  Jakob Montrasio/Flickr)
Bild: Jakob Montrasio/Flickr
Bild:  Jakob Montrasio/Flickr unter Creative Commons Lizenz by
Wer aus China importiert, muss seine Produkte künftig vor Erreichen der EU-Grenzen deklarieren
Gemeint sind vor allem billige Produkte aus Asien, deren Importmenge in den letzten Jahren stark zugenommen hat. 4,6 Milliarden Sendungen kamen voriges Jahr allein aus China in der EU an, vier Mal mehr als 2022. Die meisten dieser Pakete passierten die Grenzen aufgrund der 150-Euro-Regel zollfrei. Produktfälschungen und Waren, die nicht den EU-Standards entsprechen, fluten derzeit die europäischen Märkte.

Dies will die EU zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser künftig unterbinden. Online-Marktplätze und -Shops müssen der EU demnach frühzeitig Angaben zu ihren geplanten Lieferungen machen, also bevor ihre Produkte Europa erreichen. Dies meldet die "Financial Times". Der Gesetzesvorstoß richtet sich vor allem an Temu, Shein und Amazon Marketplace, die am meisten aus China in die EU importieren. Bisher gelten die KäuferInnen als Importeure, dass soll sich jetzt ändern: Verantwortung und Haftung liegen fortan bei den Online-Händlern.

Neue Zollbehörde soll Daten sammeln

Die riesigen Datenmengen, die auf die Zollbehörden aufgrund des geplanten Gesetzes zukommen werden, sollen von einem eigenen Amt zentral, also EU-weit, gesammelt werden. Die neue Superbehörde ist unter dem Namen EUCA (EU Customs Authority) zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser geplant. Risiken sollen aufgrund der gesendeten Daten minimiert bis ausgeschlossen werden. Wie die BeamtInnen falsche oder irreführende Angaben erkennen sollen, darauf geht der Gesetzesentwurf bisher nicht ein.

Bearbeitungsgebühren und Aufhebung der Zollfreigrenze

Neben den neuen Haftungsregeln sollen Online-Marktplätze künftig auch nicht mehr zollfrei in die EU verschicken dürfen: Die Zollfreigrenze von 150 Grenze zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser wird es, so der EU-Plan, bald nicht mehr geben.

Die Kosten der Überprüfungen sollen über eine neu eingeführte Bearbeitungsgebühr abgedeckt werden - auch diese Maßnahme soll dabei helfen, die Zahl der China-Importe drastisch zu verringern.

Laut Alien Mulyk vom Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh) zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser finden sich in der Diskussion auf europäischer Ebene gute Ideen, "wie Koordination und Stärkung europäischer Zollbehörden sowie der Marktüberwachung durch digitale Vernetzung als auch die konsequentere Durchsetzung vorhandener Gesetze und Schwerpunktkontrollen. Es darf aber nicht der Fehler gemacht werden, dass der Onlinehandel per se mit zusätzlichen Regeln und Gebühren benachteiligt wird. Mögliche Strafgebühren gegen einzelne Geschäftsmodelle würden auch redliche Händler treffen."
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