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Checkliste: Wann sich Shop-Betreiber die Rücksendekosten sparen können
12.03.2008 Wegen dem Widerrufsrecht müssen Online-Händler in der Regel die Rücksendekosten von Retouren stemmen. Es gibt aber auch Ausnahmen.
- Fall 1:
Liegt der Warenwert unter 40 Euro, muss der Kunde sämtliche Rücksendekosten selber tragen. Grundlage ist der Wert der Waren, die der Kunde retourniert und nicht der Bestellwert.
- Fall 2:
Retourniert der Kunde Waren über 40 Euro, so muss er die Rücksendekosten tragen, wenn er zum Zeitpunkt des Widerrufes noch nicht gezahlt hat. Dies gilt auch für Teilzahlungen. "Wenn der Kunde seine Ware zum Zeitpunkt des Widerrufes bereits bezahlt hat, ist er laut Gesetz in Vorleistung getreten und daher besonders zu schützen", erläutert Rechtsanwalt Rolf Becker , Experte für Versandhandelsrecht die Gesetzeslage.
- Fall 3:
Der Händler muss nur "angemessene Rücksendekosten" übernehmen. Retourniert eine Kunde seine Waren per Express-, Overnightsendung oder mit einer Taxifahrt, so muss er die Kosten dafür selber tragen. "Retouren sind grundsätzlich zeitunkritisch", erklärt Becker, "denn es reicht vollkommen aus, wenn der Kunde sein Widerruf rechtzeitig absendet."
Diese Ausnahmen gelten aber nur dann, macht Becker ausdrücklich klar, wenn der Händler seinen Kunden ein Widerrufsrecht einräumt. Bietet er statt dessen ein Rückgaberecht an, muss er die Rücksendekosten in jedem Fall tragen.
