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Sechs Herausforderungen: Was 2019 noch wichtig wird

18.06.2019 Neue Gesetze und Verordnungen, die in den kommenden Monaten in Kraft treten sowie zwei wichtige Großereignisse: Was in der zweiten Jahreshälfte für Sie wichtig wird im Überblick.

Der Ausblick auf 2019 (Bild: Andrea Damm/pixelio.de)
Bild: Andrea Damm/PIXELIO
Der Ausblick auf 2019

HANDLUNGSRELEVANZ

 
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Die iBusiness-Handlungsmatrix zeigt, wie langfristig die vorgestellten Aufgaben angegangen werden müssen.
TL;DR
Alleine den Brexit und die Gestalt annehmende ePrivcacy-Verordnung zu ignorieren, kann fatal sein - beide werden uns gefühlt deutlich schneller ereilen, als die Zeitrahmen nahelegen.
Wie das Jahr 2019 in Schlagworten zusammengefasst bislang aussehen würde, kann man mit iBusiness.de ganz leicht ermitteln: Unsere semantische Suchmaschine, der Relation-Browser, erlaubt die Eingabe eines beliebigen Jahres und visualisiert dann nach einem beherzten Schlag auf 'Enter', welche Themen wie häufig in unseren Berichten bedient wurden. So zeigt sich: 2019 stand bisher im Zeichen von Marketing und Commerce - keine anderen Themenfelder sind ansatzweise so häufig thematisiert worden - und das hat seine Gründe: Da wirkt zum einen immer noch die DSGVO nach, die in der Tag-Wolke immer noch auftaucht, nach mehr als einem Jahr nach Inkrafttreten - sie hat Marketing und Commerce nachhaltig beeinflusst. Viele Firmen haben nicht mal ansatzweise erfasst, wie wichtig dieses Thema werden würde, während andere weitsichtig agierten.

Damit Sie alles auf dem Radar haben, was die Branche dieses Jahr noch bewegen wird, haben wir den Ausblick auf die wichtigsten Themen zusammengestellt, die in der zweiten Halbzeit 2019 das Spiel bestimmen werden: Vom Branchenevent Dmexco bis zu erfreulichen Änderungen beim Abmahnrecht, bis zum Nachfolge-Schreckgespenst der DSGVO der ePrivacy-Verordnung.
Die Tagcloud für das erste Semester 2019 im iBusiness-Relation-Browser
Die Tagcloud für das erste Semester 2019 im iBusiness-Relation-Browser (Grafik: Hightext Verlag)

Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs - ab 28. Juni

Dramatisiertes Bild eines Abmahnanwalts (Bild: Luener/Pixelio.de)
Bild: Luener/PIXELIO.de
Dramatisiertes Bild eines Abmahnanwalts

Am 28. Juni steht im Bundesrat das vom Kabinett bereits abgesegnete 'Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs' auf der Tagesordnung. Damit soll endlich und überfällig den Geschäften von Abmahnanwälten ein Ende gesetzt werden: So sieht der Gesetzentwurf vor, dass der 'fliegende Gerichtsstand' abgeschafft wird, der Abmahnern und Klägern die Chance gibt, als online- und ecommerce-feindlich berüchtigte Gerichte auszusuchen. Auch sollen Konkurrenten deutlich weniger Befugnisse bei der Abmahnung haben - darf aktuell noch jeder abmahnen, baut das neue Regelwerk hier deutlich höhere Hürden auf. Außerdem soll Kleinkram wie ein Marginalfehler im Impressum nur noch kostenlos abgemahnt werden dürfen. Und der Abgemahnte muss auch nicht automatisch die Kosten tragen, sondern in bestimmten Fällen der Abmahner (ausführliche Infos bietet hier der Händlerbund  ). Wenn das Gesetz fahrplanmäßig alle Hürden nimmt, könnten Shops mit etwas Glück 2019 das erste Weihnachten mit freundlicherem Abmahnrecht erleben.

Die Payment Services Directive 2 (PSD2) - ab 14. September

 (Bild: Paydirekt)
Bild: Paydirekt

Seit Januar 2018 sind neue Vorgaben der Payment Services Directive 2 (PSD2) in nationales Recht umgesetzt worden. Einige Neuerungen, etwa dass Onlinehändler keine zusätzliche Gebühr für Kreditkartenzahlungen erheben dürfen, waren sofort gültig. Für andere Vorgaben gibt es eine Übergangsfrist, die am 14. September 2019 endet. Dann gelten neue Regeln für das Payment. So treten etwa die Regulatory Technical Standards (RTS) in Kraft. Sie regeln die Voraussetzungen für den Zugriff von Drittanbietern auf Bankkonten und die konkreten Anforderungen an die starke Kundenauthentifizierung. Bis zu diesem Stichtag müssen alle Marktbeteiligten ihre Systeme angepasst und umgesetzt haben. Shops sollten ihr Payment einem Check unterziehen, um Ärger zu vermeiden.

  1. Prüfen Sie Ihren Check-out
Die Strong Customer Authentification (SCA) verlangt nun, dass Verbraucher eine Transaktion mit mindestens zwei Faktoren autorisieren. Dabei müssen Faktoren aus jeweils einem der drei Bereiche Wissen (z.B. Passwort), Besitz (z.B. Smartphone, an welches eine TAN geschickt wird) und Inhärenz (z.B. Fingerabdruck) genutzt werden.

  1. Beachten Sie, dass Sie keine Gebühren mehr für bargeldloses Bezahlen erheben dürfen
Bargeldloses Bezahlen darf ab Einführung der neuen PSD2 nichts mehr kosten.

  1. Setzen Sie auf die richtigen Zahlarten
Es gibt Zahlarten, die nicht von der PSD2 betroffen sind. Dazu zählt zum Beispiel das SEPA-Lastschriftverfahren. Dieses ist von der Richtlinie ausgenommen, da es durch den Zahlungsempfänger initiiert wird. Überprüfen Sie daher Ihre implementierten Zahlarten. Auch Rechnungs- und Ratenkauf gehören zu den Gewinnern der PSD2.

  1. Eng mit dem Payment-Partner zusammenarbeiten
Am besten nutzen Händler direkt die Chance zur Konsolidierung und prüfen mit ihrem Payment-Dienstleister das eigene Zahlungsportfolio auf mögliches Optimierungspotenzial. Dazu gehört insbesondere die Frage, welche Zahlungsarten am sinnvollsten sind im Hinblick auf die Conversion des Shops.

  1. Die eigene Conversion analysieren
Um zu erkennen, wo die potenziellen Stolperfallen für neue Check-out-Prozesse unter der Zwei-Faktor- Authentifizierung (2FA) liegen, ist es sinnvoll, die bisherigen Erfolgsfaktoren und auch Schwierigkeiten zu messen.

  1. Risiko und Betrug intensiv thematisieren
Das Risiko von Zahlungsausfällen wird sich mit der 2FA für Händlern verringern. Nachteil ist die zumindest in der Einführungsphase erhöhte Gefahr für Kaufabbrüche durch die ungewohnten Prozesse.

  1. Die PSD2 gilt nur für die EU und den Europäischen Wirtschaftsraum
Grenzüberschreitende Transaktionen sind von den Regelungen ausgenommen: Als Versandhändler sollten Sie daher besonders darauf achten, aus welchem Land die Transaktion durchgeführt wird und ob dafür Ausnahmeregelungen gelten.

  1. Lassen Sie sich von Ihren Kunden auf deren White List setzen
Die neue Direktive bietet Verbrauchern die Möglichkeit, individuell ausgewählte Onlinehändler als grundsätzlich vertrauenswürdige Zahlungsempfänger zu markieren.

Die Dmexco 2019 - 11. und 12. September 2019

 (Bild: Sebastian Halm)
Bild: Sebastian Halm

Vergangenes Jahr erlebte die erste Dmexco nach Entlassung der ehemaligen Organisatoren Christian Muche und Frank Schneider . Die neuen Organisatoren unter Leitung von Dominik Matyka hatten gelobt, die Veranstaltung auf mehreren Ebenen zu erneuern: vernetzter, übersichtlicher und dialogorientierter. Bei den zuletzt um zehntausend Gäste eingebrochenen Besucherzahlen (ein Knick von 50.000 auf 40.000 von 2016 zu 2017) gab es indes schon einmal ein ganz kleines bisschen Bewegung: mit 41.000 kamen 2018 wieder mehr Onlinemarketer, um sich an den Ständen der 1.100 Aussteller umzuschauen. Dennoch war die Dmexco insgesamt ziemlich wie immer - was durchaus im besten Sinne gemeint ist, sie bleibt die Leitmesse der Branche. 2019 indes soll - diesmal spürbar - anders werden.

Die Dmexco-Macher wollen in diesem Jahr zum einen "plattformökonomischer denken" und zum anderen stärker auf Content setzen und den Community-Gedanken ausbauen: Außerdem will man dem Besucher bessere Orientierung über Branchenthemen und mehr Raum für Vernetzung und Dialog bieten. Zudem ist geplant, die Dmexco über die Veranstaltungstage hinaus als ganzjähriges Forum für Content und Vernetzung zu erhalten. So sei auch das diesjährige Motto 'Trust in You' "sowohl als Bestärkung jedes Einzelnen als auch der gesamten Community gedacht", sagt Organisator Matyka.

Um diesen Community-Gedanken praktisch umzusetzen, startet die Dmexco ab Juli eine eigene App, mit der sich Besucher nicht nur vor Ort identifizieren können, sondern die auch ganzjährig eine Reihe von Networking- und Matchmaking-Funktionalitäten bieten soll, wie beispielsweise Pre-Planning im Vorfeld oder das Scannen von Personen und Ständen als integrierte Lead-Produkte während des Messebesuchs. Darüber hinaus erhalten die User regelmäßig aktuellen Content, Deals, People-News und Event-Inhalte.

  • In Halle 6 wird es außerdem eine Demo Arena geben, die das bisherige Speakers' Forum ablöst. Dort können Aussteller in 20 Minuten-Slots ihre Produkte und Services vorstellen. Die Zuschauer wiederum können direkt über die App Feedback geben.
  • Für den ersten Tag (11.09.) ist eine Venture-Konferenz mit etwa 150 Teilnehmern geplant. Das Ziel: Investoren und Start-Ups für strategische Investments zusammen zu bringen.
  • Ein "Future Park" mit 7.000 Quadratmetern Fläche soll zeigen, "was heute schon möglich ist". Themen sind Künstliche Intelligenz (KI), Internet of Things (IoT), Blockchain und Mixed Reality.
Die Dmexco ist eine etablierte Veranstaltung mit aktuell nur geringem Wachstum und etwas über 1.000 Ausstellern.
Die Dmexco ist eine etablierte Veranstaltung mit aktuell nur geringem Wachstum und etwas über 1.000 Ausstellern. (Grafik: Quelle: iBusiness; Grafik: HighText Verlag)

Umsatzsteuerhaftung beginnt - ab 1. Oktober 2019

 (Bild: vuralyavas/Pixabay)
Bild: vuralyavas/Pixabay

Das Gesetz zur Umsatzsteuerhaftung soll Steuerausfälle im E-Commerce bekämpfen. Es gilt zwar bereits seit Jahresbeginn (bedeutet, dass Unternehmen ab Jahresbeginn begonnen haben müssen, Aufzeichnungen nach § 22 UStG zu führen). Aber erst ab Oktober haften inländische und EU/EWR-Unternehmern auch. Der Bundesrat beschloss im November 2018 den Gesetzentwurf  , mit dem das Steuerrecht in zahlreichen Punkten geändert wird: Etliche Händler, insbesondere aus Drittländern, verkaufen über Plattformen, ohne die Umsatzsteuer an den Staat abzuführen. Künftig haften damit Betreiber eines elektronischen Marktplatzes wie Amazon   oder Ebay  , wenn dortige Händler für die darüber bestellten Waren keine Umsatzsteuer entrichtet haben. Ausnahmen gelten für die Plattformanbieter, wenn sie gewisse Aufzeichnungspflichten erfüllen oder "steuerunehrliche Händler" von ihren Marktplätzen ausschließen.

"Nach dem neuen Gesetz werden Internetmarktplätze dazu verpflichtet, von den Händlern, für deren Umsätze in Deutschland eine Steuerpflicht in Betracht kommt, Namen, Anschrift, Steuernummer, Liefer- und Versandadresse und den Zeitpunkt und die Höhe des Umsatzes zu erfassen. Wenn die Unternehmen den Steuerbehörden eine Bescheinigung über die steuerliche Registrierung der Verkäufer vorlegen, die bei ihnen aktiv sind, haften sie nicht selbst. Hierfür wird das Umsatzsteuergesetz entsprechend geändert", erklärt Dr. Carsten Föhlisch , Rechtsexperte Trusted Shops  .

Brexit - ab 31. Oktober

London (Bild: skeeze / pixabay.com)
Bild: skeeze / Pixabay
London

Brexit, das ist das aus dem Fernsehen und dem Newsstream. Dort, wo ein Juncker kopfschüttelt, eine May eiert, ein Johnson sein Ego streichelt und ein Seehofer irrlichtert. Kurz: Man hat eine Meinung dazu - aber eigentlich ist es weit weg. So weit weg wie die russische Besetzung der Krim, Bombenanschläge in Nordirland und fast so weit weg wie ertrinkende Flüchtlinge im Mittelmeer. Und dann auf einmal steht das Thema direkt vor einem. Wenn ein geflüchteter Krimtatare in der Nachbarschaft einzieht, ein Bootsflüchtling sich auf die Aushilfsstelle bewirbt - oder wir feststellen, dass man sich für den eigenen kleinen Onlineshop ab sofort mit Zollpapieren für Großbritannien auseinandersetzen muss.

(Grafik: HighText Verlag)

Spätestens dann merkt man am eigenen Leib, dass diese kleine putzige vertraute Digitalwelt, in der man sich eingerichtet hat - mit ihren Digitalkonferenzen, auf der vertraute Digitalgesichter über vertraute Digitalthemen plaudern - doch enger mit dieser normalen Welt verbunden ist, als einem lieb sein kann. Und deswegen werden wir uns jetzt mit Zollerklärungen und CE-Zertifizierungen, mit Arbeitserlaubnissen und Einfuhrbeschränkungen herumärgern müssen - und das in unserer eigenen digitalen Nachbarschaft.

(Grafik: HighText Verlag)
Eine ganze Reihe der Befragten einer exklusiven iBusiness-Branchenumfrage berichtete, dass sie auf den Brexit reagieren, indem sie entweder das Produktportfolio ändern, den Lieferanten wechseln oder mit dem Unternehmen umziehen. Auch der Rückzug aus dem UK-Markt ist für den einen oder anderen eine Alternative. Manchen Freelancer und Kleinunternehmer der digitalen Wirtschaft trifft der Brexit besonders hart. Nämlich diejenigen, die in einer in England ansässigen Limited organisiert sind. Diejenigen, die kein physisches Warengeschäft betreiben, sondern digitale Services und Dienstleistungen anbieten, sehen den bevorstehenden Brexit entspannt. Oder sogar tiefenentspannt. "Vermutlich etwas mehr Aufwand in Verwaltung und Abrechnung, aber sonst? Es gab auch ein Leben vor der EU", argumentiert beispielsweise Ömer Atiker , der Geschäftsführer der B2B-Marketingagentur Click Effect   .

Doch die großen Unternehmen und Dienstleister der Digitalwirtschaft versuchen mehr oder weniger erfolgreich, sich auf eine Situation vorzubereiten, die weder vorhersehbar, noch in ihren Auswirkungen abzuschätzen ist: "Wir arbeiten seit mehr als einem Jahr an verschiedenen Notfallplänen - trotz des herausfordernden politischen Umfelds", berichtet Sabine Hartmann , Verantwortliche für Corporate Communications and Responsibility bei der Deutsche Post DHL Group  . Wie alle Logistik-Dienstleister müssen sie das Unmögliche möglich machen: Das Chaos nach einem möglicherweise unkontrollierten Austritt in den Griff zu bekommen.

Machen wir uns also an die Brexit-Arbeit, wie wir uns an die DSGVO-Arbeit gemacht haben. Lust haben wir wohl alle nicht - aber besser, wir fangen rechtzeitig an.

Weitere Verhandlungen zur ePrivacy-Verordnung - Ende 2019

Läuft es so wie geplant, wird dieses Jahres die ePrivacy-Verordnung zu Ende verhandelt, bevor sie kommendes Jahr in Kraft tritt - jenes Regelwerk zum Schutze der Privatsphäre, das von nahezu jedem Experten in seinen Folgen als deutlich drastischer als die DSGVO eingestuft wird. Die ePrivacy-Verordnung spezifiziert die Europäische Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) im Hinblick auf Vorgaben für datenschutzfreundliche Software-Technik. Sie soll die bisherige ePrivacy-Richtlinie (2002/58/EG) und die Cookie-Richtlinie (2009/136/EG) ablösen. Die ePrivacy-Verordnung sieht Neuregelungen zum Schutz der Verbraucher und ihrer Daten vor. So sollen beispielsweise Regeln für den Umgang mit Cookies vereinfacht und die Datensicherheit für Kommunikationsdienste (Facebook, WhatsApp) ausgeweitet werden. Ziel ist es, europaweit die Vertraulichkeit in der elektronischen Kommunikation sicherzustellen und den Umgang mit personenbezogenen Daten im Onlinebereich zu regeln.
Zwei Jahre etwa sind als Übergangsfrist nach Inkrafttreten vorgesehen. Was großzügig scheint, haben Firmen im Falle der Vorgängerin DSGVO bitter zur Vorbereitung benötigt.
Zwei Jahre etwa sind als Übergangsfrist nach Inkrafttreten vorgesehen. Was großzügig scheint, haben Firmen im Falle der Vorgängerin DSGVO bitter zur Vorbereitung benötigt. (Grafik: Quelle: BVDW; Grafik: HighText Verlag)

Selbstverständlich ist für alle Onlinehändler eine Übergangsfrist vorgesehen - die läuft aber nach EU-Plänen nur ein bis maximal zwei Jahre. Das ist deutlich weniger als weitsichtige Unternehmen im Falle der DSGVO aufwendeten, um ihr Geschäftsmodell gegen DSGVO-bedingte Abmahnungen immun zu machen (hier bereiteten sich Konzerne bis zu drei Jahre im Voraus vor). Spätestens mit dem Inkrafttreten der auch sogenannten Cookie-Richtlinie sollten alle Onlinehändler und im Web präsenten Unternehmen also von kundigen Fachleuten prüfen lassen, inwiefern sie von dem Regelwerk betroffen sind und die ein- bis zweijährige Übergangsfrist nutzen, um Prozesse, Datenerhebungen und Mitarbeiter darauf einzustellen. Es ist kein Witz und keine Panikmache, wenn wir hier sagen: Höchstwahrscheinlich werden sie die Zeit brauchen. Und wenn sie zu früh fertig sein sollten, dann dürfte sich der daraus entstehende Schaden auf etwa null Euro beziffern. Anders bei Verstößen - hier sind bis zu zwanzig Millionen Euro oder vier Prozent des Umsatzes vorgesehen.
Thema: Sechs Herausforderungen: Was 2019 noch wichtig wird

Kommentar von Sebastian Halm

Wohlunterrichtetes Zurücklehnen

Zwei Rezepte für ein Desaster? Bitte: "Vielleicht kommt es ja nie zum Brexit" und "2022 ist noch lange hin".

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iBusiness-Analyst Sebastian Halm (HighText Verlag OHG)
Bild: HighText Verlag OHG
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