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 (Bild: Microsoft)
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Urteile: Inhaber von Internetanschlüssen haften nicht automatisch für Urheberrechtsverletzungen

09.01.2008 - Erneut ist die Musikindustrie mit einer Klage wegen Urheberrechtsverletzungen gescheitert: Nach dem Landgericht München hat auch das Oberlandesgericht Frankfurt entschieden, dass Inhaber eines Internetanschlusses nicht automatisch für Urheberrechtsverletzungen haften.
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass der Inhaber eines Internetanschlusses nicht ohne weiteres verpflichtet ist, nahe Familienangehörige bei der Nutzung des Anschlusses zu überwachen. Eine solche Pflicht bestehe nur dann, wenn der Anschlussinhaber konkrete Anhaltspunkte dafür habe, dass der Anschluss zu Rechtsverletzungen missbraucht werden könnte, lautet das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser (Az. 11 W 58/07).

Der klagende Musikverlag hatte behauptet, dass über den Internetanschluss des Beklagten fast 300 Audiodateien (Musikdateien im mp3-Format) illegal im

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