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Online-Shops droht Haftungsübernahme bei Internetbetrug

07.07.2008 Fast vier Millionen Deutsche wurden schon einmal Opfer von Computer-Kriminalität - sieben Prozent erlitten bereits einen finanziellen Schaden, etwa beim Online-Banking. Wie ein Urteil zeigt, könnte Phishing nicht nur den Kunden treffen, sondern zum Bummerang für Shop-Betreiber werden. iBusiness befragte Experten.

 (Bild: SXC.hu/linusb4)
Bild: SXC.hu/linusb4
Laut BITKOM   erlitten sieben Prozent aller Computernutzer ab 14 Jahre bereits einen finanziellen Schaden durch Viren, bei Online-Auktionen oder Online-Banking. Das Ergebnis der repräsentativen Forsa-Umfrage zeigt, dass Online-Kriminalität in der Gesellschaft angekommen ist. Allerdings wurden Shopbetreiber und Onlinehändler von den Gerichten hierzulande meist geschont, wenn es um die Haftungsfrage geht. Ähnlich wie beim Verlust der EC-Karte, musste hierzulande jeder Kunde im Prinzip nachweisen, sorgfältig mit den Daten umgegangen zu sein. Fehlende oder veraltete Virenschutzprogramme waren für den Kunden negativ, die Haftung blieb bei ihm. Nun stärken die Gerichte die Rechte der Nutzer - bei allein 6,7 Millionen Überweisungsvorgängen pro Jahr ein Risiko auch fürs E-Commerce.

Im baden-württembergischen Sprengel Wiesloch fällte nun das Amtsgericht ein Urteil, dass Online-Händler und -Banker gleichermaßen zu denken gibt. Denn eine Kundin, deren TAN-Nummern und Daten von einem Trojanerprogramm entwendet wurde, wollte von ihrer Bank 4000 Euro ersetzt bekommen, die als Ebay-Händlern getarnte Kriminelle auf diesem Weg entwendet hatten. Das Amtsgericht im Ländle urteilte, das Fälschungsrisiko bei der Überweisung habe die Bank zu tragen. Denn: Obwohl wenn die Kundin ihren Rechner vor möglichen Viren schützen muss, ist die Bank oder der Händler im Zweifelsfall in der Haftung.

Auch wenn das neue Urteil (Aktenzeichen: 4C57/08) noch nicht rechtskräftig ist und keine radikale Abkehr von bisherigen Regeln darstellt, müssen sich Online-Shops mit dem Problem auseinandersetzen. Denn ein mittelgroßes Bankhaus muss einer Kundin nun Tausende von Euro erstatten. "Schließlich liegt beim Händler grundsätzlich die Pflicht, das Zustandekommen eines Vertrags nachzuweisen", sagt Rechtsanwältin Ina Moritz von der internationalen Kanzlei Lovells  . Doch auch beim E-Commerce liegt der Teufel im Detail. "Die Sorgfaltspflichten für den Kunden wurden konkretisiert. Das geht in die Richtung, dass die
Installation und regelmäßige Aktualisierung einer Virenschutzsoftware nach Auffasung des Gerichts zunächst einmal genügt. Kunden sollten aber auch eine Firewall installiert haben. Kunden wird es aber nicht zuzumuten sein, quasi täglich ihre Sicherheitsvorkehrungen zu erneuern"
, so die Expertin für IT- und Wettbewerbsrecht. Den Händlern rät Moritz, nicht in Panik zu verfallen. Allerdings hat sie zwei grundlegende Tipps für Shop-Betreiber.

  • Nehmen Sie in die AGBs grundsätzlich die Verpflichtung für Ihre Kunden auf, Passwörter geheim zu halten

  • Verpflichten Sie den Kunden, angemessene Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, wie beispielsweise Antivirensoftware aufzuspielen und eine Firewall zu installieren


Ina Moritz empfiehlt weiter, ab einer gewissen Wertgrenze das Risiko der Online-Shops durch das Einführen weiterer Sicherheitsmechanismen zu reduzieren. Vorsicht ist geboten. Denn immer noch wollen viele Kunden zwar problemlos bezahlen und bestellen - aber kümmern sich nicht um die Sicherheit bei Bezahlverfahren, Kreditkartengebrauch und Überweisungen. "Eine gute Sicherheitsausstattung ist besonders wichtig beim Umgang mit persönlichen Daten, etwa beim Internet-Banking oder Online-Shopping", rät auch der BITKOM. "Ein modernes Anti-Viren-Programm und eine so genannte Firewall, die den Rechner vor schädlichen Dateien aus dem Netz schützen, müssen vor der ersten Web-Sitzung installiert werden", sagt Professor Dieter Kempf , Mitglied im BITKOM-Präsidium.

Doch der BITKOM-Appell und die von Händlern und Bankern empfohlenen Maßnahmen werden von den Kunden noch nicht ausreichend beachtet. Denn die Forsa-Umfrage ergab, dass Sicherheitsprogramme noch immer nicht zum Standard gehören. Zwar gaben 83 Prozent aller Nutzer an, ein Virenschutzprogramm auf ihrem privaten Rechner installiert zu haben. Aber nur 67 Prozent nutzten eine Firewall, lediglich 28 Prozent ein Verschlüsselungsprogramm. sieben Prozent der Nutzer gaben an, keines dieser Programme zu verwenden, vier Prozent machten keine Angaben. Auffällig: Frauen nutzen diese Programme deutlich seltener als Männer.

Sorge bereitet IT-Experten auch der Umgang mit sensiblen Daten in Firmennetzen. Das Trojaner-Problem ist demnach auch in Finanzhäusern und Anwaltskanzleien selbst größer, als gemeinhin angenommen. Laut einem kürzlich veröffentlichten Bericht von Secure Works   ist eines der ältesten Botnetze aktiv - seit über sechs Jahren würden die Daten in großen Firmennetzen von der Software 'Coreflood' gestohlen, samt Passwörtern der Administratoren. Laut der Meldung fanden die Experten von Secure Works   50 Gigabyte gestohlener Daten. Innerhalb von 16 Monaten hätten sich etwa 380.000 Firmenrechner infiziert. Neben einer großen Hotelkette und Polizeirechnern geht es 'Coreflood' um etwas ganz simples - Geld. Das Programm spioniert vor allem Zugangsdaten für Bankkonten aus. Beispiele wie dieses zeigen, dass auch im E-Commerce Firmen gegen Händler klagen könnten. Dort wären die zu verhandelnden Schadenswerte wohl wesentlich höher als die bescheidenen "4.698,87 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten", die die Bank nun zurückzahlen muss.

Insgesamt sind dem Bundeskriminalamt   im Jahr 2006 Schadensfälle im Bereich Internet und Kommunikation in Höhe von 36 Millionen Euro bekannt geworden. Verlässliche Zahlen rücken die geschädigten Unternehmen allerdings nicht heraus. International würde im Bereich der Internet-Wirtschaftskriminalität schätzungsweise nur jeder vierte Fall aktenkundig, heißt es auch beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik   in Bonn.
Thema: Online-Shops droht Haftungsübernahme bei Internetbetrug

Kommentar von Thomas Kletschke

Wenn der Trojaner zwei mal klopft...

Wer liefert, ist der Dumme. Denn neuerdings müssen Privatkunden nicht unbedingt Firewalls und aktuelle Antiviren-Software auf ihrem Rechner installiert haben. Wird er gekapert, braucht der Kunde nicht zu zahlen - und die Ware ist weg. Im Consumer-Geschäft werden die Kundenrechte gestärkt - und ganze Firmennetze werden weltweit von einem antiken Trojanerprogramm nach Bank-Zugangsdaten abgegrast.

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 (Foto Studio 54)
Bild: Foto Studio 54
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