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Rechtsprechung: Kein 'Amateur-Bonus' für Blogger

von sr

26.09.2006 (iBusiness) Eine einstweilige Verfügung von Landgericht Berlin hat jetzt der Blogger Marcel Bartels erhalten, weil er in seinem Weblog eine Abmahnung eines Anwalts veröffentlicht hat. Das Theater hätte sich Bartels leicht sparen können, denn vor solchen Rechtsstreitigkeiten können sich Blogger relativ simpel schützen.

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Marcel Bartels, Betreiber des Weblogs Mein Parteibuch  , wurde jetzt vom Landgericht Berlin   abgemahnt. Der Grund: Bartels hatte eine Abmahnung eines Rechtsanwalts eingescannt und die digitale Kopie in seinem Blog Anfang September veröffentlicht  . Der Verfasser der Abmahnung hatte daraufhin sein Persönlichkeitsrecht verletzt gesehen und war vor das Berliner Landgericht gezogen. Mit Erfolg: Bartels ist es jetzt nach eigenen Angaben untersagt, Abmahnschreiben des Antragstellers in seinem Blog zu veröffentlichen. Ansonsten droht ihm entweder ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder sechs Monate Ordnungshaft.

Der auf Internet- und Medienrecht spezialisierte Rechtsanwalt Arne Trautmann   kann die Entscheidung des Landgerichts gut nachvollziehen. "Ein Schreiben eines Anwalts ist kein amtliches, sondern ein persönliches Schreiben", erklärt er gegenüber der iBusiness-Redaktion. Ein Anwalt vertrete laut Trautmann immer eine Partei oder wie in diesem Fall sich selbst. Wer also eine Abmahnung Eins-zu-eins im Internet publiziert, verletzt damit das Persönlichkeitsrecht des Verfassers.

Laut Trautmann können sich Blogger aber relativ simpel vor Rechtsstreitereien schützen, wenn sie die "journalistische Basics" beachten. So können Trautmann zufolge Blogger immer über Abmahnungen berichten, nur sollten sie dabei dann nur die "relevenanten Passagen" aus den Dokumenten zitieren. "Blogger müssen lernen, journalistisch zu arbeiten", warnt er, "denn vor Gericht gibt es keinen Amateur-Bonus und Blogger werden genauso behandelt wie Mediendienste.".

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