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PSD2-Checkliste: Was Shopbetreiber jetzt beachten müssen

11.06.2019 Im September 2019 tritt die Payment Services Directive 2 (PSD2) in Kraft. Das heißt unter anderem, dass die Zwei-Faktor-Authentifizierung im Onlinehandel Pflicht wird. Acht Tipps, worauf Onlinehändler künftig im elektronischen Zahlungsverkehr achten müssen und wie sich vorbereiten können.

 (Bild: Wirecard)
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TL;DR
Onlinehändler müssen schnellstens ihre Systeme anpassen.
Seit Januar 2018 sind neue Vorgaben der Payment Services Directive 2 (PSD2) in nationales Recht umgesetzt geworden. Einige Neuerungen, etwas dass Onlinehändler keine zusätzliche Gebühr für Kreditkartenzahlungen erheben dürfen, waren sofort gültig. Für andere Vorgaben gibt es eine Übergangsfrist, die am 14. September 2019 endet. Dann gelten neue Regeln für das Payment. Die Zahlungsdiensterichtlinie soll den europäischen Handels- und Zahlungsverkehrsmarkt optimieren und Raum für Innovationen schaffen. Unter anderem bezweckt sie, dass Banken innerhalb der EU Drittanbietern den Zugang zu den Kundenkonten über eine API-Schnittstelle gewähren - wenn die Kunden das genehmigen. Am 14. September 2019 treten die Regulatory Technical Standards (RTS) in Kraft. Sie regeln die Voraussetzungen für den Zugriff von Drittanbietern auf Bankkonten und die konkreten Anforderungen an die starke Kundenauthentifizierung. Bis zu diesem Stichtag müssen alle Marktbeteiligten ihre Systeme angepasst und umgesetzt haben.

Ziel der PSD2 ist, die Zahlungslandschaft innerhalb der EU transparenter, offener und leichter zugänglich zu gestalten. Die Rechte der Kunden werden gestärkt - und Zahlungsdienstleister können mit Zustimmung der Kontoinhaber direkt auf deren Daten zugreifen. Das Monopol der Banken im Kundenkontakt ist damit aufgebrochen, der Zahlungsverkehr nicht mehr zwangsläufig an ein Kreditinstitut gebunden. Die Entscheidung, auf welche Weise Zahlungen vorgenommen werden sollen, trifft künftig ausschließlich der Kunde.

Allerdings haben gut drei Viertel der Bundesbürger (78 Prozent) bisher noch keine Kenntnis von den seit Anfang 2018 geltenden neuen Regeln für den bargeldlosen Zahlungsverkehr (Payment Device Directive/PSD2), so die Studie "PSD2: Chance oder Risiko für Banken?" des Marktforschungs- und Beratungsinstituts Heute und Morgen  . Hinzu kommt, dass die regulatorischen technischen Standards (RTS) zwar umsetzbar und auch sinnvoll sind. Aber sich "insbesondere die Zwei-Faktor-Authentifizierung im ansonsten weitestgehend nutzeroptimierten Digital Commerce als Störfaktor auswirkt", sagt Adrian Brosterhues-Niedziolka , Leiter Projekt­management Risk Solutions der Creditreform Boniversum GmbH   : "Ich denke, dass viele Privatkunden erstmal überfordert sein werden mit den zusätzlichen Autorisierungsmechanismen und den vielen nicht transparenten Ausnahmeregelungen der RTS." So mache die PSD2 den Zahlungsverkehr für den Verbraucher zwar sicherer, "aber nicht unbedingt bequemer. Die starke Kundenauthentifizierung wird die Konversions­raten bei vielen Händlern verringern. Das wird dem Digital Commerce insge­samt für eine gewisse Zeit schaden."

Auf der anderen Seite hat bisher der (Online-)Handel versucht "die PSD2 zu verdrängen beziehungsweise eine Veränderung oder einen Aufschub für die Anforderungen der starken Kundenauthentifizierung zu erwirken. Die regulatorischen technischen Standards (RTS) sind umsetzbar und auch sinnvoll", berichtet Brosterhues-Niedziolka weiter. Auch wenn die PSD2 vor allem Zahlungsdienstleister betrifft, sind Shopbetreiber gut damit beraten, sich umfassend mit PSD2 zu beschäftigen und entsprechend gut auf die kommenden Marktveränderungen vorzubereiten. "Da Rechnung und Lastschrift als Zahlungsverfahren nicht betroffen sind, werden vor allem größere Händler oder Plattformen bzw. Markt­plätze, die ent­sprechende Prozesse etabliert haben und das Risiko steuern können, davon profitieren", meint Brosterhues-Niedziolka.

Mirko Hüllemann

Geht es nach Mirko Hüllemann , Geschäftsführer von Heidelpay   müssen Händler "mit größerem Wettbewerb am Markt rechnen. Und genau das möchte die Europäische Kommission erreichen". Um bestehende Kundenbeziehungen zu halten oder zu intensivieren und neue aufzubauen, ist "ein vorbildlicher Service zwingend notwendig. Folglich wird es vor allem nach der Umsetzung der Richtlinie darum gehen, ob Händler ihren Kunden innovative und individuelle Zahlungslösungen anbieten, um so konkurrenzfähig zu bleiben, meint Claire Gates , CEO von Payolution  Beide haben Tipps zusammengestellt, wie sich (Online-)Händler vorbereiten können:

1.) Prüfen Sie Ihren Check-out

Die Erweiterung der PSD soll die Sicherheit und die Vermeidung von betrügerischen Handlungen von Dritten gegenüber Händlern und Kunden verbessern. Deswegen ist eine starke Kundenauthentifizierung für Online-Einkäufer ab dem 14. September 2019 verpflichtend. Schon jetzt ist bei der EC-Kartenzahlung die Autorisierung durch eine vierstellige PIN oder eine Unterschrift üblich. Die Strong Customer Authentification (SCA) verlangt nun, dass Verbraucher eine Transaktion mit mindestens zwei Faktoren autorisieren. Dabei müssen Faktoren aus jeweils einem der drei Bereiche Wissen (z.B. Passwort), Besitz (z.B. Smartphone, an welches eine TAN geschickt wird) und Inhärenz (z.B. Fingerabdruck) für diese Autorisierung genutzt werden. Beispielsweise weist man sich dann mit einem Passwort und einer auf das Smartphone geschickten PIN aus. Die Strong Customer Authentification ist ein zentraler Punkt der PSD2. Achten Sie darauf, dass Ihr Check-out entsprechend ausgestattet ist und über die notwendigen Interaktionsmöglichkeiten für eine 2-Faktor-Authentifizierung verfügt - auch zu Ihrem eigenen Schutz.

2.) Beachten Sie, dass Sie keine Gebühren mehr für bargeldloses Bezahlen erheben dürfen

Bargeldloses Bezahlen darf seit Einführung der neuen PSD2 nichts mehr kosten. Das sogenannte Surcharging bezeichnete die fälligen Gebühren des Kunden an den Händler, die die Bezahlung für ein erworbenes Produkt überhaupt erst erlauben. Im Zuge der PSD2 tritt ein Surcharging-Verbot in Kraft. Als Händler dürfen Sie keinerlei Gebühren für Zahlungen mehr erheben.

3.) Setzen Sie auf die richtigen Zahlarten

Es gibt Zahlarten, die nicht von der PSD2 betroffen sind. Dazu zählt zum Beispiel das SEPA-Lastschriftverfahren. Dieses ist von der Richtlinie ausgenommen, da es durch den Zahlungsempfänger initiiert wird. Überprüfen Sie daher Ihre implementierten Zahlarten. Auch Rechnungs- und Ratenkauf gehören zu den Gewinnern der PSD2. Für Shopbetreiber empfiehlt es sich, auf mindestens eine dieser Zahlarten zu setzen. Achten Sie vor allem darauf, die abgesicherten Varianten einzusetzen, um das Händlerrisiko zu minimieren. Der Umfang der Änderungen ist enorm. Das Auslagern aller Payment-Prozesse zu einem spezialisierten Dienstleister, einem Payment Service Provider, kann eine sichere, zeitsparende und kostengünstige Alternative sein. Dieser übernimmt sämtliche elektronischen Zahlungsabwicklungen und kümmert sich zusätzlich um die nötigen Lizenzen und Zertifikate.

4.) Eng mit dem Payment-Partner zusammenarbeiten

Ohne Dienstleister wird es zukünftig nicht mehr gehen. Am besten nutzen Händler direkt die Chance zur Konsolidierung und prüfen mit ihrem Partner das eigene Zahlungsportfolio auf mögliches Optimierungspotenzial. Dazu gehört insbesondere die Frage, welche Zahlungsarten am sinnvollsten sind im Hinblick auf die Conversion des Shops.

5.) Die eigene Conversion analysieren

Um zu erkennen, wo die potenziellen Stolperfallen für neue Check-out-Prozesse unter der Zwei-Faktor- Authentifizierung (2FA) liegen, ist es sinnvoll, die bisherigen Erfolgsfaktoren und auch Schwierigkeiten zu messen. Wo ist die aktuelle Conversionrate? Welche sind beeinflussende Faktoren? Wie wirken sich verschiedene Zahlungsarten aus? Wie teuer wird ein möglicher Conversion-Verlust?

6.) Risiko und Betrug intensiv thematisieren


Das Risiko von Zahlungsausfällen wird sich mit der 2FA für Händlern verringern. Nachteil ist die zumindest in der Einführungsphase erhöhte Gefahr für Kaufabbrüche durch die ungewohnten Prozesse. Hier gilt es, die reduzierte Conversion mit den Vorteilen der Risikominimierung abzugleichen.

7.) Die PSD2 gilt nur für die EU und den Europäischen Wirtschaftsraum

Die PSD2 entstammt einem Beschluss der EU-Kommission. Gültig ist sie für Zahlungen innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes. Grenzüberschreitende Transaktionen sind von den Regelungen ausgenommen. In der Richtlinie wird hierbei von sogenannten "One-leg-out"-Transaktionen gesprochen. Diese greifen beispielsweise für die Schweiz: Zahlungen aus der Schweiz in den Europäischen Wirtschaftsraum (oder andersherum) unterliegen nicht den Anforderungen der PSD2. Als Versandhändler sollten Sie daher besonders darauf achten, aus welchem Land die Transaktion durchgeführt wird und ob dafür Ausnahmeregelungen gelten.

8.) Lassen Sie sich von Ihren Kunden auf deren White List setzen

Die neue Direktive bietet Verbrauchern die Möglichkeit, individuell ausgewählte Onlinehändler als grundsätzlich vertrauenswürdige Zahlungsempfänger zu markieren. Wenn ein Kunde Sie auf seine White List setzt, entfällt für ihn die Zwei-Faktor-Authentifizierung für jeden einzelnen Kauf in Ihrem Shop. Bemühen Sie sich also im Vorfeld um eine noch intensivere Kundenbindung.
Thema: PSD2-Checkliste: Was Shopbetreiber jetzt beachten müssen

Kommentar von Susan Rönisch

Gut Ding will Weile haben

Die PSD2 stellt nicht nur Händler vor neue Herausforderungen, sondern auch den Kunden - und dieser weiß zum größten Teil noch nicht einmal etwas davon.

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Susan Rönisch (HighText Verlag OHG)
Bild: HighText Verlag OHG
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