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Interaktiv-Trends 2015/2016 (10): Nutzeridentifizierung
29.12.2014 Datengetriebenes Marketing wird schon bald die Gewichte auf dem Werbemarkt verschieben. Im Vorteil ist, wer viele Informationen über seine Kunden sammeln kann. Nicht selten sind das Händler.
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Sie sind daher auf die Daten anderer Anbieter angewiesen, die mittels einer Log-in-Strategie Kunden und Devices zusammenbringen und weitere Informationen in Profilen gesammelt haben. Allerdings sind diese Daten im Markt kaum erhältlich. Zumindest nicht in Deutschland, denn ein Handel mit Profildaten ist datenschutzrechtlich nahezu ausgeschlossen.
Ein solches Modell könnte sich aber mit dem Konzept des Werbekostenzuschusses realisieren lassen. Handel und Hersteller würden wieder an einem Strang ziehen. Ein Rasenmäherhersteller würde dann etwa Garten- und Baumärkte dafür vergüten, dass diese programmatisch eingekaufte Bannerwerbung für seine Produkte ausspielen. In einem konkreten Beispiel würde etwa eine Baumarktkette auf der Seite eines Nachrichtenportals auf Besucherprofile bieten, die der Händler aufgrund ihres Einkaufsverhaltens als Gartenbesitzer identifizieren kann. Diesen Surfern kann der Baummarkt dann Werbebanner des Herstellers ausspielen und würde im Rahmen des Werbekostenzuschusses dafür vergütet. Da der Händler eine eigenständige Kundenbeziehung unterhält, ist die Bannereinblendung rechtlich unproblematisch - zumindest solange die Landingpage auf der Site des Händlers liegt.
Am: 29.12.2014
Zu: Interaktiv-Trends 2015/2016 (10): Nutzeridentifizierung
PS.: Warum hab ich hier beim Kommentarschreiben eigentlich eine Hand als Mauszeiger?
