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Zukunftsszenarien für das Leistungsschutzrecht: Was jetzt als nächstes passiert

07.03.2013 Deutlicher als je zuvor wird klar, welche Schäden das Leistungsschutzrecht anrichten wird. Opfer sind Blogs, Aggregatoren, die Verlage selbst - und die deutsche Interaktivbranche an sich. Zehn Prognosen zu den Folgen.

 (Bild: Alex E. Proimos / wikicommons)
Bild: Alex E. Proimos / wikicommons
Au Backe, und das im Land des Buchdrucks: Selten hat ein Gesetz im Web so viel Unverständnis hervorgerufen - das ist schon einen Facepalm wert (Bild: Alex E. Proimos / wikicommons)
Bild: Alex E. Proimos / wikicommons
Bild: Alex E. Proimos / wikicommons unter Creative Commons Lizenz by
Au Backe, und das im Land des Buchdrucks: Selten hat ein Gesetz im Web so viel Unverständnis hervorgerufen - das ist schon einen Facepalm wert
Jetzt ist es passiert: Das Leistungsschutzrecht (LSR) ist vom Parlament beschlossen. Der Bundestag hat jenes Gesetz abgenickt, das offenbar keiner wollte, außer der Springer-Lobby und ein paar geblendeten Verlegern, die von einer Drainage zu Googles Revenue-Stream träumten. Dass der Bundesrat das Gesetz noch kassiert erscheint unwahrscheinlich - zwar hat die Opposition Widerstand angekündigt, den könnte Schwarz-Gelb jedoch überstimmen, wie der Stern   berichtet.

Nützen wird das Gesetz am Ende niemandem - aber es hat das Potenzial großen Schaden anzurichten.

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Die iBusiness-Handlungsmatrix zeigt, wie langfristig die vorgestellten Aufgaben angegangen werden müssen.
iBusiness-Analysen haben sich seit Beginn der Diskussion mit dem Für und Wider (vor allem mit dem Wider) des Leistungsschutzrechtes befasst und herausgearbeitet

Kein Wunder, dass sich, kaum war das Gesetz im Bundestag verabschiedet, die negativen Stimmen überschlugen - nur wenige positive Reaktionen waren zu vernehmen.

Die Rufer in der Wüste: Die wenigen positiven Stimmen zum Leistungsschutzrecht

So ganz ohne Freunde muss selbst ein Leistungsschutzrecht nicht leben und ein paar haben es begrüßt.
  • Da ist zum Beispiel der Europäische Verlegerrat (EPC), der "The 'Leistungsschutzrecht', as it is know in German" begrüßt: Als eine Basis für kommerzielle Verhandlungen zwischen Aggregatoren und Content-Lieferanten (die Pressemitteilung des EPC ist unter anderem auf Presseschauder   nachzulesen).
  • Auch der Bundesverband deutscher Zeitungsverleger   sieht in dem Rechtslücken füllenden Gesetz einen fairen Rechtsrahmen für die digitale Welt, "auch wenn der verabschiedete Text nicht alle Vorstellungen der Verleger berücksichtigt"

Immer beliebter: Der Online-Konsum von Nachrichten
Immer beliebter: Der Online-Konsum von Nachrichten (Grafik: Eurostat/Statista) Quelle: http://de.statista.com/themen/176/zeitung/infografik/762/konsum-von-online-nachrichten/
Mit der Formulierung "nicht alle Vorstellungen" meint der Verlegerverband sicherlich auch die viel diskutierteEinschränkung, die das Gesetz auf der Zielgeraden erfahren hat.

Internet-Law   zitiert die entscheidende Passage aus dem Gesetz.
  • (1) Der Hersteller eines Presseerzeugnisses (Presseverleger) hat das ausschließliche Recht, das Presseerzeugnis oder Teile hiervon zu gewerblichen Zwecken öffentlich zugänglich zu machen, es sei denn, es handelt sich um einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte. Ist das Presseerzeugnis in einem Unternehmen hergestellt worden, so gilt der Inhaber des Unternehmens als Hersteller.

Weitgehend einhelliger Tenor in Blogs und kritischen Medienberichten ist, dass dieser Passus das Kunststück vollbringt, dem Gesetz gleichermaßen die Zähne zu ziehen, als es auch durch Nebulosität bissig zu machen. So etwa Netzwertig.com   - der Blog findet, die abgemilderte Fassung schaffe "eine immense Unsicherheit bei einer Vielzahl von Teilnehmern am Webgeschehen. Jetzt eventuell sogar noch stärker, da im Gesetzestext nicht definiert wird, wo ein 'kleinster Textausschnitt' aufhört und ein lizenzierungspflichtiges 'Snippet' beginnt." Anders Stefan Niggemeier  , der in seinem Blog ein Täuschungsmanöver befürchtet - und dass das Gesetz auch mit der scheinbar abmgilderten Formulierung bedrohlich ist. Gerade weil nicht von kleinen, sondern "kleinsten" Ausschnitten die Rede ist. Damit könnten die scheinbar nun doch erlaubten Snippets nach wie vor doch verboten sein (weil sie nicht "kleinste", sondern nur "kleine" Ausschnitte sind).

Wie die Formulierung auch ausgelegt wird: In der Ablehnung des Gesetzes unterstützen sich unzählige Blogs, Foren und sogar etablierte Medien gegenseitig - auch solche, von denen man eigentlich sogar Beifall für das LSR erwarten sollte:
  • So findet die FAZ Online   das Gesetz "nicht nur völlig überflüssig, sondern es wird Schaden anrichten" und liefert die durchaus wahrscheinliche Prognose: "Jahrelang werden sich Gerichte mit der Frage beschäftigen müssen, was 'kleinste Textteile' sind".
  • Der durch eben diese Unsicherheit bedrohte Medien-Aggregator Rivva   hat als Reaktion auf das Gesetz die Länge seiner Antexte auf 160 Zeichen (=Länge eines Google-Snippets) gekürzt und urteilt: "Dass jetzt Google der deutlichste Profiteur und deutsche Start-ups die deutlichsten Verlierer des heutigen Beschlusses sind, ist der Geburtsfehler dieses Gesetzes."
  • Für die Werbezeitung W&V.de   ist "das jetzt verabschiedete Gesetz (...) ein Musterbeispiel dafür, was herauskommen kann, wenn Lobbyisten Druck und Gegendruck erzeugen: ein fauler politischer Kompromiss."
  • Der Branchenverband Bitkom   wiederum sieht im Gesetz einen "Schlag gegen das Internet" - ab hier ließe sich die Negativliste beliebig lang fortsetzen: Auf den Punkt gebracht attestieren die Pressestimmen und sonstigen Kommentare dem Gesetz vor allem eine fahrlässige Unklarheit, mangelnde Effektivität und die Abwesenheit jeder Notwendigkeit seiner Existenz.
  • Im Ausland nimmt man das deutsche Gesetz mit einer Befremdung wahr - Äußerungen wie die von Journalistikdozent Jeff Jarvis in der Zeit   zeigen, dass das Gesetz offenbar nicht geeignet ist, Deutschland im Ausland als innovativen Technologiestandort darzustellen: "Ich bin enttäuscht, dass das Land des Buchdruckers Gutenberg, (...) sich nun in Kleinkriegen verfängt - um die Kontrolle über einige wenige Worte."

Wie es nun mit dem LSR weitergeht, lässt sich am besten abschätzen, wenn man drei Dinge betrachtet:
  1. Was aktuell in Deutschland geschieht,
  2. was in anderen Ländern geschehen ist
  3. und was sich daraus an wahrscheinlichen Annahmen über die Zukunft ableiten lässt.

Die Folgen des LSR, Teil I: Diese Konsequenzen haben Unternehmen und Blogger bereits gezogen
Eine Reihe von Konsequenzen hat es in der kurzen Lebensdauer des Gesetzes bereits gegeben.
  • Kürzung der Antexte, Verzicht auf Verlinkungen:
    So hat Aggregator Rivva.de etwa seine Link-Beschriftungen auf unter 160-Zeichen reduziert, um im Klagefall genau so lange Textausschnitte aufzuweisen wie Google. Der komplette Verzicht auf Snippets wird durch Rivva als bloße Frage der Zeit angedeutet. Und ähnlich handelt eine Reihe deutscher Start-ups, die Nachrichten-Aggregation betreiben, wie etwa Yones.net   oder 10000flies.de  . Doch laut Netzwertig.com kommt es noch drastischer:
  • Firmen schmieden Fluchtpläne::
    Der Übersetzungsdienst Linguee   erwäge die Verlagerung seines Unternehmenssitzes ins Ausland. Grund: Die Seite bietet dem Nutzer Übersetzungen an, die auf zweisprachigen Webseiten basieren. Findet sich etwa ein englischer Ausdruck auf einer zweisprachigen Seite, bekommt der Nutzer beide Sprachfassungen der Quellseite angezeigt und kann sich einen Eindruck vermitteln, was wohl eine adäquate Übersetzung des gesuchten Begriffs sei. Knackpunkt des innovativen Konzeptes: Sollte Linguee dabei auf Seiten zugreifen, die Verlagsinhalte zitieren, sitzt der Dienst in der LSR-Falle, obwohl er alle LSR-Befürworter deindiziert hat.
  • Wer sich keinen Anwalt leisten kann, muss den Betrieb einstellen
    Der Fachmedien-Aggregator Nachrichtendienst für Historiker   sieht sich wegen des LSR mit einer zu großen Unsicherheit konfrontiert, als dass er den Betrieb aufrechterhalten könnte. Auf der Webseite des Dienstes heißt es:

    "Aufgrund des am 1. März 2013 in Kraft getretenen Leistungsschutzrecht für Presseverleger müssen wir den Betrieb des Nachrichtendienst für Historiker nach 17 Jahren vorerst einstellen. Die unklare Lage bezüglich der Textlänge für Snippets (siehe auch: Leistungsschutzrecht für Presseverleger bei Wikipedia) zwingt uns zu diesem Schritt."

  • Schwarze Listen - die Vorstufe zum Boykott:
    Blogs stellen (nicht erst seit Beschluss des Gesetzes) schwarze Listen zusammen, die Befürworter des LSR verzeichnen. Der Grünen-Politiker und Webevangelist Thomas Pfeiffer Homepage   hat sich sogar die Mühe gemacht, kursierende Blacklists von LSR-Befürwortern mit einem Bookmarklet einfach abrufbar zu machen: Wer es in seine Browserleiste zieht, bekommt mittels Klick eine Ampel eingeblendet - die gibt dann Auskunft darüber, ob eine Verlagsseite pro oder kontra LSR ist.

    Ein weiteres Tool existiert für Wordpress: Der D64 LSR-Stopper   eliminiert Links, die auf Verlagslisten zurückgreifen - ein einfach zu handhabendes Tool für Blogger.

  • Noch kein Cent gezahlt, schon Streit ums Geld
    Es war vorauszusehen, dass die Urheber der Texte die Hände aufhalten werden, wenn die Verlage kassieren. Frechheit aber auch. Aber noch ist kein einziger Cent geflossen und schon meldet sich der Berufsverband freier Journalisten Freischreiber  . Er hat gefordert, die Verlage müssten die Urheber an möglichen Einnahmen aus dem Leistungsschutzrecht beteiligen. An den Gesetzgeber richtet Freischreiber die Aufforderung einer klaren Regelung darüber. Die Befürchtung der freien Journalisten: Die Unklarheit, die das Leistungsschutzrecht schaffe, wird es Freien schwerer machen, Abnehmer für eine Zweitverwertung ihrer Werke zu finden. Denn: Diese Kunden könnten fürchten, das neue Gesetz zu verletzen, wenn sie veröffentlichen, was schon anderswo auf einer Verlagsseite steht.

Die Folgen des LSR, Teil II: Diese Konsequenzen hatte das LSR in anderen Ländern
Die Diskussion um ein Anti-Google-Gesetz ist nicht Deutschland-exklusiv: Auch in anderen Ländern gibt es ähnliche Überlegungen und das sogar mit weiter fortgeschrittenen Folgen:

  • Brasilien:
    150 Mitglieder von Brasiliens Zeitungsverband ANJ   haben sich Ende 2012 von Google deindizieren lassen, die Suchmaschine darf keine Antexte aus Newsartikeln mehr in der Newssuche zeigen. In der Folge behauptete der Zeitungsverband, der Traffic auf den betroffenen Seiten sei um lediglich fünf Prozent gesunken, berichtet Techcrunch  .

  • Frankreich:
    Unsere Nachbarn haben als erste den Umgang mit Google finanziell gelöst: Die Einigung erfolgte nach einigem Säbelrasseln auf beiden Seiten (Regierung: "Wir besteuern euch!" - Google: "Wir deindizieren die Zeitungen!"). Schließlich zahlte Google einen Betrag von 60 Millionen Euro in einen Fonds.

Vor diesem Hintergrund lassen sich im dritten Schritt mögliche Konsequenzen für die Zukunft besser abschätzen.

Die Folgen des LSR, Teil III: Wie es weitergehen wird
Was wird als nächstes geschehen? Wohin führt das Leistungsschutzrecht? Anhand der Geschehnisse bei unseren Nachbarn und in Südamerika lassen sich verschiedene Konsequenzen prognostizieren, die nun auf den Beschluss des LSR folgen werden. Einige davon sind so wahrscheinlich, dass sie an Gewissheit grenzen, andere wiederum eher Wunschträume von Verlegerseite.

Mögliche Konsequenz I: Google verlinkt weiterhin & zahlt für jeden Link Lizenzgebühren an die Verlage

Den digitalen Wandel kann man nicht behelligen, also knüpfen sich die Verleger Google vor: Auflagen der deutschen Tageszeitungen
Den digitalen Wandel kann man nicht behelligen, also knüpfen sich die Verleger Google vor: Auflagen der deutschen Tageszeitungen (Grafik: BDZV, IVW /Statista) Quelle: http://de.statista.com/themen/176/zeitung/infografik/714/die-tageszeitung-in-der-krise/
Die Stellungnahme des Zeitungsverlegerverbandes deutet an: Die Verlage sehen in dem Gesetz die Grundlage für Lizenzverhandlungen mit Google, denn nun stehe es "den Verlagshäusern frei, die unternehmerische Entscheidung zu treffen, was sie mit Suchmaschinen und Aggregatoren, die die Verlagsinhalte gewerblich nutzen möchten, vereinbaren." Dies setzt allerdings voraus, dass Google eine Notwendigkeit darin sieht mit den Verlagen zu verhandeln. Die würde aber nur bestehen, wenn Google sich a) aus gutem Willen dazu bereit erklärt, quasi Geld in Diplomatie investiert oder aber b) eine zwingende Notwendigkeit für die Suchmaschine existiert, sich mit den Verlagen herumzuschlagen.

Option a) ist möglich - doch wird sich Google eher auf eine Kooperation à la Belgien oder einen Fördertopf à la Frankreich einlassen, statt für jeden Link abzudrücken.

Option b) dagegen ist komplett an den Haaren herbeigezogen: Spiegel.de   unterstützt das Leistungsschutzrecht nicht. Die Zeit Online   auch nicht. Auch zahlreiche, thematisch eng fokussierte Medien wie iBusiness oder Heise   ziehen nicht mit. Heißt in der Konsequenz: Es existiert keine einheitliche journalistische Phalanx gegen das Leistungsschutzrecht. Google kann also alle Verlagsseiten, die die Hände aufhalten, deindizieren - und statt des frommen Verlegertraumes von leeren SERPs bietet sich für die Nutzer kein sichtbarer Unterschied, weil die LSR-Verweigerer nach oben rutschen. Wenn sie da nicht schon längst waren.Damit rückt ein fleißig Lizenzgebühren bezahlendes Google in weite Ferne.

Wahrscheinlichkeit: 1 Prozent


Mögliche Konsequenz II: Google zahlt einmalig oder regelmäßig in einen Fonds ein

Das französische Modell: Google zahlt entweder einmal eine gewisse Summe in einen Topf, den man dann "Fördertopf" oder "Innovations-Dingsbums" nennt und in den die Verlage greifen dürfen. Damit hätten die Verlage Geld sicher und Google käme vergleichsweise billig davon.

Doch das französische Modell ist zum einen aus den im ersten Punkt beschriebenen Gründen unwahrscheinlich, zum anderen, weil Google in Deutschland unter deutlich weniger Druck steht als in Frankreich, wo Präsident Hollande der Suchmaschine buchstäblich la Pistole auf la Brust gesetzt hat. Einhelliger Tenor der Berichterstattung ist immerhin, dass Google mit dem neuen Entwurf vom Haken, dafür aber die Blogger in Gefahr sind. Mit solch stumpfen Waffen wird der Weltkonzern nicht in die Knie gehen.

Wahrscheinlichkeit: 25 Prozent



Mögliche Konsequenz III: Google zeigt Verlegern, die Geld wollen, die Tür oder lässt seine Anwalte das Gesetz zerpflücken

Wenn die ersten Verleger Geld von Google wollen, so gehen sie mit einer äußerst schwachen Verhandlungsposition in den Kampf. Die Stimmung, die dem Leistungsschutzrecht im Netz entgegenschlägt, nur als "katastrophal" zu bezeichnen, würde an die beschönigende Diktion von Arbeitszeugnissen erinnern. Tatsächlich gibt es keine Katastrophe, weil dieser Begriff eine Substanz voraussetzt, die überhaupt Schaden nehmen kann - deutsche Medien, Experten und Meinungsträger haben das LSR schlichtweg als Schimäre disqualifiziert. Sogar sonst nie um eine kleinteilige Abwägung verlegene Juristen verpassen dem Gesetz eine Packung, versehen es mit Prädikaten, die von "zweifelhaft" bis "verfassungswidrig" reichen.

Hinzu kommt die bereits oben angeführte Schwammigkeit der entscheidenden Passagen. Die Klagen dagegen sind programmiert, weil aussichtsreich. Es ist egal, ob nun Google selbst klagt oder wartet, bis ein kleiner Blogger dagegen vorgeht (dem es dann vielleicht medienwirksam zu Hilfe kommt - wieso eigentlich nicht?) Oder aber die Google-Manager lachen laut, wenn jemand Geld von ihnen verlangt und nichts passiert.


Wahrscheinlichkeit: 85 Prozent

 (Bild: hightext)
Bild: hightext


Mögliche Konsequenz IV: Google zeigt Verlegern, die Geld wollen, die Tür und schmeißt alle LSR-Unterstützer aus dem Index

Das Wort eines Google-Sprechers von der "rigorosen" Ablehnung" des Gesetzes legt nahe, dass Google auch in Deutschland konsequent den belgischen Pfad beschreiten wird. Wieso sollte es Verlage im Index behalten, die eine potenzielle Klagequelle darstellen und das, wo doch genug Alternativen bestehen. Es wäre sogar denkbar, dass Google einen knallharten Schnitt macht, sich die Dpa, Reuters oder sonst einen Tickerdienst kauft, der frische, unbedenkliche News in die Newssuche pumpt.

Wahrscheinlichkeit: 80 Prozent


Mögliche Konsequenz V: Blogger und Aggregatoren initieren einen breiten Verlagsboykott

Blogs und Dienste haben bereits damit begonnen, sich zu wehren. Warten manche noch ab oder kürzen Linktexte auf das 160-Zeichenminimum, wie der bereits oben zitierte Bericht von Netzwertig.com berichtet, so hat filtr.de   bereits WAZ  , FAZ  , Focus   und noch einige mehr von der Aggregation ausgenommen.

Sollten also die LSR-Befürworter einen harten Kurs fahren und sich auch künftig gegen die Verlinkung verwehren, so steht zu erwarten, dass sie nach und nach aus dem sichtbaren Bereich des Webs verschwinden. Dann werden sich diejenigen, die schon immer auf LSR gepfiffen haben, deren Marktanteile aufteilen - nur Seiten, die sich als Marken aufgestellt haben und über eine treue Leserschaft verfügen, können es sich leisten auf Google und Aggregatoren zu verzichten.


Wahrscheinlichkeit: 95 Prozent


Mögliche Konsequenz VI: Innovationsbremse, Start-up-Exodus

Leider haben nicht alle Start-ups die Option, einfach gezielt auf Verlagsinhalte von LSR-Befürwortern zu verzichten: Bereits angeführt wurde Linguee, bei dem eine Sortierung in gute und böse Inhalte technisch nicht machbar ist, weil geschützte Inhalte die Ergebnisauslieferung des Dienstes über Drittseiten kontaminieren können. Für solche und andere Start-ups stellt das LSR damit einen entscheidenden Standortnachteil dar - sie werden die Verlagerung des Sitzes ins Ausland erwägen oder keine Zukunft für ihre Geschäftsmodelle sehen.


Wahrscheinlichkeit: 60 Prozent


Mögliche Konsequenz VII: Das Leistungsschutzrecht mendelt sich aus / Sieg der Innovation

Der Technews-Aggregator filtr.de hat bei einer Reihe von LSR-Befürwortern nachgefragt (etwa Sueddeutsche.de  ), ob man nichtsdestotrotz denn noch künftig Snippets nutzen dürfe? Mit einer kollegialen Selbstverständlichkeit bejahten die Medien. Was auch immer das Motiv sein mag: Das Wissen um die Bedeutung der Aggregation? Um den Unsinn des Gesetzes? Die Erkenntnis, dass Dienste jenseits von großen Suchmaschinen nicht böse sind? Die auf dem kurzen Wege erteilte Erlaubnis trägt in sich einen Kern, der keimen könnte - die Ausnahme von der Regel wird bald selbst zur Regel und nach und nach wird das LSR zu dem, was es ohnehin schon ist: Eine Hohlfrucht von Gesetz, das nichts festlegt was es nicht schon gegeben hätte (Urheberrecht) und seinen einzigen Zweck nach der jüngsten Veränderung nicht mehr erfüllt (Google muss zahlen). Damit wird es zu einem Gesetz, das unterbinden soll, was alle ärgert, das zu vollstrecken aber irgendwie keiner so richtig Lust hat - ähnlich wie jenes, der US-amerikanischen Ortschaft Coeur d'Alene nachgesagte Gesetz  , das Paaren verbietet, Sex im Auto zu haben, den kontrollierenden Polizisten aber gebietet, verdächtige Autos zunächst anzuhupen und dann drei Minuten vor dem Zugriff abzuwarten.

Wahrscheinlichkeit: 75 Prozent


Diese möglichen Folgen des Leistungschutzgesetzes schließen sich gegenseitig nicht aus, können nacheinander oder parallel geschehen, je nachdem, welche Medien und wie Google reagiert. Gießt man die wahrscheinlichen und eher unwahrscheinlichen Konsequenzen in Zukunftsszenarien, ergeben sich vier Perspektiven, wie es weitergeht.

Vier Szenarien , wie das Leistungsschutzrecht Deutschland prägen wird

Best-Case-Szenarien
Worst-Case-Szenarien
Aktiv
10%
Best-Case-Szenario

Französisches Szenario

Google zahlt einmal, die Verlage nehmen das Geld und stecken es in innovative Geschäftsmodelle, die ihnen eine digitale Zukunft erlauben - etwa die Konzentration auf Paid Services statt auf Paid Content.

Aktiv
59%
Worst-Case-Szenario

Das tote Gesetz

Google zahlt nicht, sondern deindiziert die Verlagsangebote. Blogs und Aggregatoren boykottieren ebenfalls. Die Verlage geben auf und verzichten auf eventuelle Ansprüche. Das Gesetz verstaubt folgenlos.

Passiv
1 Prozent%
Best-Case-Szenario

Cashcow Szenario

Google klebt Werbung auf seine Nachrichtenseiten, um Geld zu verdienen, das es an die Verlage auszahlen kann. Dabei kommt so viel zusammen, dass alle Verlage mit einem Anspruch davon leben können.

Passiv
30%
Worst-Case-Szenario

Das tödliche Gesetz

Das LSR macht den Standort Deutschland kaputt: Start-ups verlassen die BRD, die im Ausland mehr und mehr den Ruf einer innovationsfeindlichen Republik erhält.


Dies ist Teil eins der umfassenden iBusiness-Analyse zum Leistungsschutzrecht. Kommende Woche wird eine weiterführende Analyse zeigen, wie die Verlage das Leistungsschutzrecht als Hebel benutzen könnten, um SEO und Suchergebnis-Anzeigen dauerhaft zu ihren Gunsten umzukrempeln.
Thema: Zukunftsszenarien für das Leistungsschutzrecht: Was jetzt als nächstes passiert

Kommentar von Sebastian Halm

Bestenfalls ein lehrreicher Fehler. Bestenfalls.

Dieses Kind können sich nicht mal seine Eltern schön trinken.

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Sebastian Halm (HighText Verlag)
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