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Zukunftsszenarien für das Leistungsschutzrecht: Was jetzt als nächstes passiert
07.03.2013 Deutlicher als je zuvor wird klar, welche Schäden das Leistungsschutzrecht anrichten wird. Opfer sind Blogs, Aggregatoren, die Verlage selbst - und die deutsche Interaktivbranche an sich. Zehn Prognosen zu den Folgen.
Nützen wird das Gesetz am Ende niemandem - aber es hat das Potenzial großen Schaden anzurichten.
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- dass es betriebswirtschaftlich Unsinn ist ('Vier Szenarien: Verlage, Internet und Leistungsschutzrecht', Oktober 2010)
- dass es ordnungspolitisch Blödsinn ist ('Leistungsschutzrecht: Ein Fremdkörper in der Marktwirtschaft', Juni 2010)
- dass es juristisch Unfug ist ('Leistungsschutzrecht - ein Gesetz aus Schilda', Juni 2012)
- dass es politisch Bullshit ist ('Leistungsschutzrecht: Verleger-Hybris reicht nicht', Juli 2012).
Kein Wunder, dass sich, kaum war das Gesetz im Bundestag verabschiedet, die negativen Stimmen überschlugen - nur wenige positive Reaktionen waren zu vernehmen.
Die Rufer in der Wüste: Die wenigen positiven Stimmen zum Leistungsschutzrecht
So ganz ohne Freunde muss selbst ein Leistungsschutzrecht nicht leben und ein paar haben es begrüßt.- Da ist zum Beispiel der Europäische Verlegerrat (EPC), der "The 'Leistungsschutzrecht', as it is know in German" begrüßt: Als eine Basis für kommerzielle Verhandlungen zwischen Aggregatoren und Content-Lieferanten (die Pressemitteilung des EPC ist unter anderem auf Presseschauder nachzulesen).
- Auch der Bundesverband deutscher Zeitungsverleger sieht in dem Rechtslücken füllenden Gesetz einen fairen Rechtsrahmen für die digitale Welt, "auch wenn der verabschiedete Text nicht alle Vorstellungen der Verleger berücksichtigt"
Mit der Formulierung "nicht alle Vorstellungen" meint der Verlegerverband sicherlich auch die viel diskutierteEinschränkung, die das Gesetz auf der Zielgeraden erfahren hat.
Internet-Law zitiert die entscheidende Passage aus dem Gesetz.
- (1) Der Hersteller eines Presseerzeugnisses (Presseverleger) hat das ausschließliche Recht, das Presseerzeugnis oder Teile hiervon zu gewerblichen Zwecken öffentlich zugänglich zu machen, es sei denn, es handelt sich um einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte. Ist das Presseerzeugnis in einem Unternehmen hergestellt worden, so gilt der Inhaber des Unternehmens als Hersteller.
Weitgehend einhelliger Tenor in Blogs und kritischen Medienberichten ist, dass dieser Passus das Kunststück vollbringt, dem Gesetz gleichermaßen die Zähne zu ziehen, als es auch durch Nebulosität bissig zu machen. So etwa Netzwertig.com - der Blog findet, die abgemilderte Fassung schaffe "eine immense Unsicherheit bei einer Vielzahl von Teilnehmern am Webgeschehen. Jetzt eventuell sogar noch stärker, da im Gesetzestext nicht definiert wird, wo ein 'kleinster Textausschnitt' aufhört und ein lizenzierungspflichtiges 'Snippet' beginnt." Anders Stefan Niggemeier , der in seinem Blog ein Täuschungsmanöver befürchtet - und dass das Gesetz auch mit der scheinbar abmgilderten Formulierung bedrohlich ist. Gerade weil nicht von kleinen, sondern "kleinsten" Ausschnitten die Rede ist. Damit könnten die scheinbar nun doch erlaubten Snippets nach wie vor doch verboten sein (weil sie nicht "kleinste", sondern nur "kleine" Ausschnitte sind).
Wie die Formulierung auch ausgelegt wird: In der Ablehnung des Gesetzes unterstützen sich unzählige Blogs, Foren und sogar etablierte Medien gegenseitig - auch solche, von denen man eigentlich sogar Beifall für das LSR erwarten sollte:
- So findet die FAZ Online das Gesetz "nicht nur völlig überflüssig, sondern es wird Schaden anrichten" und liefert die durchaus wahrscheinliche Prognose: "Jahrelang werden sich Gerichte mit der Frage beschäftigen müssen, was 'kleinste Textteile' sind".
- Der durch eben diese Unsicherheit bedrohte Medien-Aggregator Rivva hat als Reaktion auf das Gesetz die Länge seiner Antexte auf 160 Zeichen (=Länge eines Google-Snippets) gekürzt und urteilt: "Dass jetzt Google der deutlichste Profiteur und deutsche Start-ups die deutlichsten Verlierer des heutigen Beschlusses sind, ist der Geburtsfehler dieses Gesetzes."
- Für die Werbezeitung W&V.de ist "das jetzt verabschiedete Gesetz (...) ein Musterbeispiel dafür, was herauskommen kann, wenn Lobbyisten Druck und Gegendruck erzeugen: ein fauler politischer Kompromiss."
- Der Branchenverband Bitkom wiederum sieht im Gesetz einen "Schlag gegen das Internet" - ab hier ließe sich die Negativliste beliebig lang fortsetzen: Auf den Punkt gebracht attestieren die Pressestimmen und sonstigen Kommentare dem Gesetz vor allem eine fahrlässige Unklarheit, mangelnde Effektivität und die Abwesenheit jeder Notwendigkeit seiner Existenz.
- Im Ausland nimmt man das deutsche Gesetz mit einer Befremdung wahr - Äußerungen wie die von Journalistikdozent Jeff Jarvis in der Zeit zeigen, dass das Gesetz offenbar nicht geeignet ist, Deutschland im Ausland als innovativen Technologiestandort darzustellen: "Ich bin enttäuscht, dass das Land des Buchdruckers Gutenberg, (...) sich nun in Kleinkriegen verfängt - um die Kontrolle über einige wenige Worte."
Wie es nun mit dem LSR weitergeht, lässt sich am besten abschätzen, wenn man drei Dinge betrachtet:
- Was aktuell in Deutschland geschieht,
- was in anderen Ländern geschehen ist
- und was sich daraus an wahrscheinlichen Annahmen über die Zukunft ableiten lässt.
| Die Folgen des LSR, Teil I: Diese Konsequenzen haben Unternehmen und Blogger bereits gezogen |
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- Kürzung der Antexte, Verzicht auf Verlinkungen:
So hat Aggregator Rivva.de etwa seine Link-Beschriftungen auf unter 160-Zeichen reduziert, um im Klagefall genau so lange Textausschnitte aufzuweisen wie Google. Der komplette Verzicht auf Snippets wird durch Rivva als bloße Frage der Zeit angedeutet. Und ähnlich handelt eine Reihe deutscher Start-ups, die Nachrichten-Aggregation betreiben, wie etwa Yones.net oder 10000flies.de . Doch laut Netzwertig.com kommt es noch drastischer:
- Firmen schmieden Fluchtpläne::
Der Übersetzungsdienst Linguee erwäge die Verlagerung seines Unternehmenssitzes ins Ausland. Grund: Die Seite bietet dem Nutzer Übersetzungen an, die auf zweisprachigen Webseiten basieren. Findet sich etwa ein englischer Ausdruck auf einer zweisprachigen Seite, bekommt der Nutzer beide Sprachfassungen der Quellseite angezeigt und kann sich einen Eindruck vermitteln, was wohl eine adäquate Übersetzung des gesuchten Begriffs sei. Knackpunkt des innovativen Konzeptes: Sollte Linguee dabei auf Seiten zugreifen, die Verlagsinhalte zitieren, sitzt der Dienst in der LSR-Falle, obwohl er alle LSR-Befürworter deindiziert hat.
- Wer sich keinen Anwalt leisten kann, muss den Betrieb einstellen
Der Fachmedien-Aggregator Nachrichtendienst für Historiker sieht sich wegen des LSR mit einer zu großen Unsicherheit konfrontiert, als dass er den Betrieb aufrechterhalten könnte. Auf der Webseite des Dienstes heißt es:"Aufgrund des am 1. März 2013 in Kraft getretenen Leistungsschutzrecht für Presseverleger müssen wir den Betrieb des Nachrichtendienst für Historiker nach 17 Jahren vorerst einstellen. Die unklare Lage bezüglich der Textlänge für Snippets (siehe auch: Leistungsschutzrecht für Presseverleger bei Wikipedia) zwingt uns zu diesem Schritt."
- Schwarze Listen - die Vorstufe zum Boykott:
Blogs stellen (nicht erst seit Beschluss des Gesetzes) schwarze Listen zusammen, die Befürworter des LSR verzeichnen. Der Grünen-Politiker und Webevangelist Thomas Pfeiffer Homepage hat sich sogar die Mühe gemacht, kursierende Blacklists von LSR-Befürwortern mit einem Bookmarklet einfach abrufbar zu machen: Wer es in seine Browserleiste zieht, bekommt mittels Klick eine Ampel eingeblendet - die gibt dann Auskunft darüber, ob eine Verlagsseite pro oder kontra LSR ist.Ein weiteres Tool existiert für Wordpress: Der D64 LSR-Stopper eliminiert Links, die auf Verlagslisten zurückgreifen - ein einfach zu handhabendes Tool für Blogger.
- Noch kein Cent gezahlt, schon Streit ums Geld
Es war vorauszusehen, dass die Urheber der Texte die Hände aufhalten werden, wenn die Verlage kassieren. Frechheit aber auch. Aber noch ist kein einziger Cent geflossen und schon meldet sich der Berufsverband freier Journalisten Freischreiber . Er hat gefordert, die Verlage müssten die Urheber an möglichen Einnahmen aus dem Leistungsschutzrecht beteiligen. An den Gesetzgeber richtet Freischreiber die Aufforderung einer klaren Regelung darüber. Die Befürchtung der freien Journalisten: Die Unklarheit, die das Leistungsschutzrecht schaffe, wird es Freien schwerer machen, Abnehmer für eine Zweitverwertung ihrer Werke zu finden. Denn: Diese Kunden könnten fürchten, das neue Gesetz zu verletzen, wenn sie veröffentlichen, was schon anderswo auf einer Verlagsseite steht.
| Die Folgen des LSR, Teil II: Diese Konsequenzen hatte das LSR in anderen Ländern |
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- Brasilien:
150 Mitglieder von Brasiliens Zeitungsverband ANJ haben sich Ende 2012 von Google deindizieren lassen, die Suchmaschine darf keine Antexte aus Newsartikeln mehr in der Newssuche zeigen. In der Folge behauptete der Zeitungsverband, der Traffic auf den betroffenen Seiten sei um lediglich fünf Prozent gesunken, berichtet Techcrunch .
- Belgien:
Man schlägt sich, man verträgt sich - die belgischen Zeitungen klagten erfolgreich gegen die Snippets in der Newssuche, Google warf sie kurzerhand aus dem Index, die Zeitungen kamen reumütig zurück und schließlich schloss man eine Vereinbarung für eine Marketing-Kooperation.
- Frankreich:
Unsere Nachbarn haben als erste den Umgang mit Google finanziell gelöst: Die Einigung erfolgte nach einigem Säbelrasseln auf beiden Seiten (Regierung: "Wir besteuern euch!" - Google: "Wir deindizieren die Zeitungen!"). Schließlich zahlte Google einen Betrag von 60 Millionen Euro in einen Fonds.
Vor diesem Hintergrund lassen sich im dritten Schritt mögliche Konsequenzen für die Zukunft besser abschätzen.
| Die Folgen des LSR, Teil III: Wie es weitergehen wird |
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Mögliche Konsequenz I: Google verlinkt weiterhin & zahlt für jeden Link Lizenzgebühren an die Verlage
Die Stellungnahme des Zeitungsverlegerverbandes deutet an: Die Verlage sehen in dem Gesetz die Grundlage für Lizenzverhandlungen mit Google, denn nun stehe es "den Verlagshäusern frei, die unternehmerische Entscheidung zu treffen, was sie mit Suchmaschinen und Aggregatoren, die die Verlagsinhalte gewerblich nutzen möchten, vereinbaren." Dies setzt allerdings voraus, dass Google eine Notwendigkeit darin sieht mit den Verlagen zu verhandeln. Die würde aber nur bestehen, wenn Google sich a) aus gutem Willen dazu bereit erklärt, quasi Geld in Diplomatie investiert oder aber b) eine zwingende Notwendigkeit für die Suchmaschine existiert, sich mit den Verlagen herumzuschlagen.Option a) ist möglich - doch wird sich Google eher auf eine Kooperation à la Belgien oder einen Fördertopf à la Frankreich einlassen, statt für jeden Link abzudrücken.
Option b) dagegen ist komplett an den Haaren herbeigezogen: Spiegel.de unterstützt das Leistungsschutzrecht nicht. Die Zeit Online auch nicht. Auch zahlreiche, thematisch eng fokussierte Medien wie iBusiness oder Heise ziehen nicht mit. Heißt in der Konsequenz: Es existiert keine einheitliche journalistische Phalanx gegen das Leistungsschutzrecht. Google kann also alle Verlagsseiten, die die Hände aufhalten, deindizieren - und statt des frommen Verlegertraumes von leeren SERPs bietet sich für die Nutzer kein sichtbarer Unterschied, weil die LSR-Verweigerer nach oben rutschen. Wenn sie da nicht schon längst waren.Damit rückt ein fleißig Lizenzgebühren bezahlendes Google in weite Ferne.
Wahrscheinlichkeit: 1 Prozent
Mögliche Konsequenz II: Google zahlt einmalig oder regelmäßig in einen Fonds ein
Das französische Modell: Google zahlt entweder einmal eine gewisse Summe in einen Topf, den man dann "Fördertopf" oder "Innovations-Dingsbums" nennt und in den die Verlage greifen dürfen. Damit hätten die Verlage Geld sicher und Google käme vergleichsweise billig davon.Doch das französische Modell ist zum einen aus den im ersten Punkt beschriebenen Gründen unwahrscheinlich, zum anderen, weil Google in Deutschland unter deutlich weniger Druck steht als in Frankreich, wo Präsident Hollande der Suchmaschine buchstäblich la Pistole auf la Brust gesetzt hat. Einhelliger Tenor der Berichterstattung ist immerhin, dass Google mit dem neuen Entwurf vom Haken, dafür aber die Blogger in Gefahr sind. Mit solch stumpfen Waffen wird der Weltkonzern nicht in die Knie gehen.
Wahrscheinlichkeit: 25 Prozent
Mögliche Konsequenz III: Google zeigt Verlegern, die Geld wollen, die Tür oder lässt seine Anwalte das Gesetz zerpflücken
Wenn die ersten Verleger Geld von Google wollen, so gehen sie mit einer äußerst schwachen Verhandlungsposition in den Kampf. Die Stimmung, die dem Leistungsschutzrecht im Netz entgegenschlägt, nur als "katastrophal" zu bezeichnen, würde an die beschönigende Diktion von Arbeitszeugnissen erinnern. Tatsächlich gibt es keine Katastrophe, weil dieser Begriff eine Substanz voraussetzt, die überhaupt Schaden nehmen kann - deutsche Medien, Experten und Meinungsträger haben das LSR schlichtweg als Schimäre disqualifiziert. Sogar sonst nie um eine kleinteilige Abwägung verlegene Juristen verpassen dem Gesetz eine Packung, versehen es mit Prädikaten, die von "zweifelhaft" bis "verfassungswidrig" reichen.Hinzu kommt die bereits oben angeführte Schwammigkeit der entscheidenden Passagen. Die Klagen dagegen sind programmiert, weil aussichtsreich. Es ist egal, ob nun Google selbst klagt oder wartet, bis ein kleiner Blogger dagegen vorgeht (dem es dann vielleicht medienwirksam zu Hilfe kommt - wieso eigentlich nicht?) Oder aber die Google-Manager lachen laut, wenn jemand Geld von ihnen verlangt und nichts passiert.
Wahrscheinlichkeit: 85 Prozent
Mögliche Konsequenz IV: Google zeigt Verlegern, die Geld wollen, die Tür und schmeißt alle LSR-Unterstützer aus dem Index
Das Wort eines Google-Sprechers von der "rigorosen" Ablehnung" des Gesetzes legt nahe, dass Google auch in Deutschland konsequent den belgischen Pfad beschreiten wird. Wieso sollte es Verlage im Index behalten, die eine potenzielle Klagequelle darstellen und das, wo doch genug Alternativen bestehen. Es wäre sogar denkbar, dass Google einen knallharten Schnitt macht, sich die Dpa, Reuters oder sonst einen Tickerdienst kauft, der frische, unbedenkliche News in die Newssuche pumpt.Wahrscheinlichkeit: 80 Prozent
Mögliche Konsequenz V: Blogger und Aggregatoren initieren einen breiten Verlagsboykott
Blogs und Dienste haben bereits damit begonnen, sich zu wehren. Warten manche noch ab oder kürzen Linktexte auf das 160-Zeichenminimum, wie der bereits oben zitierte Bericht von Netzwertig.com berichtet, so hat filtr.de bereits WAZ , FAZ , Focus und noch einige mehr von der Aggregation ausgenommen.
Sollten also die LSR-Befürworter einen harten Kurs fahren und sich auch künftig gegen die Verlinkung verwehren, so steht zu erwarten, dass sie nach und nach aus dem sichtbaren Bereich des Webs verschwinden. Dann werden sich diejenigen, die schon immer auf LSR gepfiffen haben, deren Marktanteile aufteilen - nur Seiten, die sich als Marken aufgestellt haben und über eine treue Leserschaft verfügen, können es sich leisten auf Google und Aggregatoren zu verzichten.
Wahrscheinlichkeit: 95 Prozent
Mögliche Konsequenz VI: Innovationsbremse, Start-up-Exodus
Leider haben nicht alle Start-ups die Option, einfach gezielt auf Verlagsinhalte von LSR-Befürwortern zu verzichten: Bereits angeführt wurde Linguee, bei dem eine Sortierung in gute und böse Inhalte technisch nicht machbar ist, weil geschützte Inhalte die Ergebnisauslieferung des Dienstes über Drittseiten kontaminieren können. Für solche und andere Start-ups stellt das LSR damit einen entscheidenden Standortnachteil dar - sie werden die Verlagerung des Sitzes ins Ausland erwägen oder keine Zukunft für ihre Geschäftsmodelle sehen.
Wahrscheinlichkeit: 60 Prozent
Mögliche Konsequenz VII: Das Leistungsschutzrecht mendelt sich aus / Sieg der Innovation
Der Technews-Aggregator filtr.de hat bei einer Reihe von LSR-Befürwortern nachgefragt (etwa Sueddeutsche.de ), ob man nichtsdestotrotz denn noch künftig Snippets nutzen dürfe? Mit einer kollegialen Selbstverständlichkeit bejahten die Medien. Was auch immer das Motiv sein mag: Das Wissen um die Bedeutung der Aggregation? Um den Unsinn des Gesetzes? Die Erkenntnis, dass Dienste jenseits von großen Suchmaschinen nicht böse sind? Die auf dem kurzen Wege erteilte Erlaubnis trägt in sich einen Kern, der keimen könnte - die Ausnahme von der Regel wird bald selbst zur Regel und nach und nach wird das LSR zu dem, was es ohnehin schon ist: Eine Hohlfrucht von Gesetz, das nichts festlegt was es nicht schon gegeben hätte (Urheberrecht) und seinen einzigen Zweck nach der jüngsten Veränderung nicht mehr erfüllt (Google muss zahlen). Damit wird es zu einem Gesetz, das unterbinden soll, was alle ärgert, das zu vollstrecken aber irgendwie keiner so richtig Lust hat - ähnlich wie jenes, der US-amerikanischen Ortschaft Coeur d'Alene nachgesagte Gesetz , das Paaren verbietet, Sex im Auto zu haben, den kontrollierenden Polizisten aber gebietet, verdächtige Autos zunächst anzuhupen und dann drei Minuten vor dem Zugriff abzuwarten.
Wahrscheinlichkeit: 75 Prozent
Diese möglichen Folgen des Leistungschutzgesetzes schließen sich gegenseitig nicht aus, können nacheinander oder parallel geschehen, je nachdem, welche Medien und wie Google reagiert. Gießt man die wahrscheinlichen und eher unwahrscheinlichen Konsequenzen in Zukunftsszenarien, ergeben sich vier Perspektiven, wie es weitergeht.
Vier Szenarien , wie das Leistungsschutzrecht Deutschland prägen wird
Französisches Szenario
Google zahlt einmal, die Verlage nehmen das Geld und stecken es in innovative Geschäftsmodelle, die ihnen eine digitale Zukunft erlauben - etwa die Konzentration auf Paid Services statt auf Paid Content.
Das tote Gesetz
Google zahlt nicht, sondern deindiziert die Verlagsangebote. Blogs und Aggregatoren boykottieren ebenfalls. Die Verlage geben auf und verzichten auf eventuelle Ansprüche. Das Gesetz verstaubt folgenlos.
Cashcow Szenario
Google klebt Werbung auf seine Nachrichtenseiten, um Geld zu verdienen, das es an die Verlage auszahlen kann. Dabei kommt so viel zusammen, dass alle Verlage mit einem Anspruch davon leben können.
Das tödliche Gesetz
Das LSR macht den Standort Deutschland kaputt: Start-ups verlassen die BRD, die im Ausland mehr und mehr den Ruf einer innovationsfeindlichen Republik erhält.
Dies ist Teil eins der umfassenden iBusiness-Analyse zum Leistungsschutzrecht. Kommende Woche wird eine weiterführende Analyse zeigen, wie die Verlage das Leistungsschutzrecht als Hebel benutzen könnten, um SEO und Suchergebnis-Anzeigen dauerhaft zu ihren Gunsten umzukrempeln.


